Auslandsschadenschutz KFZ
Der Auslandsschadenschutz in der KFZ-Versicherung ist eine empfehlenswerte Zusatzdeckung in der KFZ-Versicherung.
Erleidest Du mit Deinem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre.
Mit anderen Worten: Du kannst Deine Ansprüche bei Deinem eigenen KFZ-Haftpflichtversicherer geltend machen und dieser wird nach deutschem Recht regulieren.
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass sich der Unfall im Geltungsbereich ereignet und der Unfallgegner das Fahrzeug gebraucht. Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist.
KFZ-Versicherung in Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann