Erweiterung der Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Haarwild.
Die Standard-Deckung mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz ist bei allen Versicherern in der Teilkasko enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über diesen Standard hinaus erweitert. Die Erweiterung reicht von Federwild über Nutztiere, ggf. mit Einzelaufzählung der Tierarten, bis hin zu allen Tieren wie z.B. Hunden oder Pferden.