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Startseite » KFZ » Erweiterte Wildschadenklausel
Erweiterte Wildschadenklausel Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Erweiterte Wildschadenklausel

Erweiterung der Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Haarwild.

Was der Standard abdeckt

Die Standard-Deckung mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz ist bei allen Versicherern in der Teilkasko enthalten. Haarwild sind zum Beispiel Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs oder Hase – nicht aber ein Hund, der auf die Fahrbahn läuft.

Versichert ist dabei der direkte Zusammenstoß. Weichst du aus und landest ohne Berührung mit dem Tier im Graben, liegt streng genommen kein Wildschaden vor. Solche Rettungsmanöver sind nur in guten Tarifen ausdrücklich mitversichert.

Was die Erweiterung bringt

Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über diesen Standard hinaus erweitert. Die Erweiterung reicht von Federwild über Nutztiere, ggf. mit Einzelaufzählung der Tierarten, bis hin zu allen Tieren wie z.B. Hunden oder Pferden.

Praktisch heißt das: Trifft dein Auto eine Katze, einen Hund oder eine Kuh, bist du mit der Standarddeckung unter Umständen nicht versichert – mit der Erweiterung schon.

Die beste Formulierung

Die beste Formulierung ist schlicht „Zusammenstoß mit Tieren aller Art“. Dann musst du im Schadenfall nicht darüber diskutieren, in welche Kategorie das Tier gehörte. Aufzählungen einzelner Arten sind schwächer, weil immer etwas fehlen kann.

KFZ-Versicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im Rhein-Neckar-Delta.

Was ist Haarwild?

Haarwild ist die im Bundesjagdgesetz aufgeführte behaarte Wildart, etwa Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs oder Hase. Vögel zählen als Federwild und sind vom Standardschutz nicht erfasst.

Zahlt die Teilkasko, wenn ich einen Hund anfahre?

Ein Zusammenstoß mit einem Hund ist im Standard nicht versichert, weil ein Hund kein Haarwild ist. Nur mit erweiterter Wildschadenklausel oder der Formulierung „Tiere aller Art“ ist er eingeschlossen.

Welche Formulierung sollte im Tarif stehen?

Am besten „Zusammenstoß mit Tieren aller Art“. Damit entfällt jede Diskussion über die Tierart. Aufzählungen einzelner Arten sind schwächer, weil immer eine fehlen kann.

Was gilt, wenn ich ausweiche und ohne Berührung verunfalle?

Dann liegt kein Zusammenstoß vor und der Standardschutz greift nicht. Gute Tarife versichern solche Rettungsmanöver ausdrücklich mit – ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.

Gilt der Schutz auch nachts oder außerhalb der Dämmerung?

Ja, eine zeitliche Einschränkung gibt es nicht. Entscheidend ist allein, dass es zum direkten Zusammenstoß mit einem versicherten Tier kam.

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Zuletzt aktualisiert am 21.08.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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