Mietsachschäden an Gebäuden „untereinander“ in der Betriebs- und Produkthaftpflicht
Warum verbundene Unternehmen ein spezielles Risiko tragen
Was bedeutet „untereinander“ bei Mietsachschäden?
Wenn du gewerbliche Räume mietest, haftest du für Schäden, die du oder deine Mitarbeiter am Gebäude verursachen. Normalerweise reguliert das die Betriebshaftpflicht. Kompliziert wird es jedoch, wenn sich Vermieter und Mieter sehr nahestehen. Ein typisches Beispiel aus unserer Praxis in Mannheim: Die Ehefrau des Betriebsinhabers besitzt die Gewerbehalle und vermietet sie an die GmbH ihres Mannes. Oder eine Holding besitzt das Gebäude und vermietet es an die operative Tochtergesellschaft.
Das Problem mit dem Eigenschaden
Beschädigt ein Mitarbeiter beim Rangieren mit dem Hubwagen das Hallentor, gehen viele herkömmliche Betriebshaftpflichtversicherungen leer aus. Die Versicherer argumentieren in diesen Fällen oft mit einem sogenannten Eigenschaden. Sie befürchten eine Kollusionsgefahr – also das Risiko, dass sich nahestehende Personen oder verbundene Unternehmen gegenseitig Schäden zuschieben, um Versicherungsgelder zu kassieren. Ohne eine spezielle Zusatzklausel bleibst du auf den Kosten für die Reparatur des Tors komplett selbst sitzen.
Die Lösung über spezielle Maklerklauseln
Um dieses Risiko abzusichern, brauchst du eine Klausel, die Mietsachschäden an Gebäuden untereinander explizit einschließt. Nur sehr wenige Versicherer bieten diesen Schutz von sich aus an. Wir nutzen dafür spezielle Deckungskonzepte, die solche Schäden bis zu einer festen Summe – dem sogenannten Sublimit – absichern. So bleibt der Betriebsfriede gesichert und die GmbH muss die Reparatur der Hallenwand nicht aus der eigenen Tasche bezahlen.
Mein Tipp:
Mein Tipp: Schau dir einmal genau an, wer im Grundbuch deiner Betriebsstätte steht. Wenn das Gebäude deinem Ehepartner, einer Partnergesellschaft oder dir selbst privat gehört, hast du hier unter Umständen eine echte Versicherungslücke. Schau in deine Betriebshaftpflicht oder lass uns gemeinsam prüfen, ob die Klausel für Schäden untereinander enthalten ist. Oft lässt sich das ohne großen Aufwand nachbessern, bevor das erste Missgeschick passiert.
In einem Gespräch klären wir deine Besitzverhältnisse und prüfen, ob deine aktuelle Betriebshaftpflicht diesen wichtigen Punkt abdeckt. Als dein Versicherungsmakler in Mannheim helfe ich dir, solche Lücken im Versicherungsschutz aufzudecken.
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Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Was bedeutet „untereinander“ bei Mietsachschäden genau?
Das betrifft Situationen, in denen sich Vermieter und Mieter sehr nahestehen – zum Beispiel, wenn das Gebäude deinem Ehepartner gehört und du es an deine eigene GmbH vermietest. Normale Versicherungen stufen Schäden in solchen Konstellationen oft als Eigenschaden ein und verweigern die Regulierung.
Warum zahlt meine normale Betriebshaftpflicht nicht, wenn ich die Halle meines Ehepartners beschädige?
Die Versicherer befürchten bei nahestehenden Personen oder verbundenen Unternehmen eine sogenannte Kollusionsgefahr. Sie vermuten ein Risiko, dass Schäden untereinander unberechtigt abgerechnet werden, weshalb solche Konstellationen standardmäßig vom Schutz ausgeschlossen sind.
Wie kann ich Schäden an Gebäuden verbundener Unternehmen richtig absichern?
Dafür brauchst du eine spezielle Klausel in deiner Betriebshaftpflicht, die Mietsachschäden an Gebäuden untereinander explizit mitversichert. Wir nutzen dafür ausgewählte Deckungskonzepte, die diese Schäden bis zu einer vereinbarten Summe, dem sogenannten Sublimit, abdecken.
Reicht es nicht, wenn der Schaden über die Gebäudeversicherung des Eigentümers reguliert wird?
Nein, das ist ein Trugschluss. Die Gebäudeversicherung des Eigentümers wird sich die Kosten für die Reparatur über den Regressweg von deiner GmbH zurückholen, wenn deine Mitarbeiter den Schaden verursacht haben. Ohne die passende Haftpflichtklausel zahlst du das am Ende selbst.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Betriebs- und Produkthaftpflicht von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
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