Tätigkeitsschäden in der Betriebs- und Produkthaftpflicht
Warum dieses Leistungsmerkmal im Schadensfall entscheidend ist
Ein Tätigkeitsschaden entsteht, wenn du oder deine Mitarbeiter im Rahmen eurer Arbeit eine fremde Sache beschädigst, an der ihr gerade aktiv arbeitet. Ein klassisches Beispiel aus der Praxis: Deine Mitarbeiter liefern einen neuen Kühlschrank aus. Beim Einschieben in die Küchenzeile zerkratzt das Gerät den hochwertigen Parkettboden des Kunden. Da der Boden in direktem räumlichen Bezug zur eigentlichen Arbeit steht, handelt es sich hierbei um einen Tätigkeitsschaden. Wenn du beispielsweise als Maler in Mannheim ein Treppenhaus im Quadrat O7 streichst und dabei ein Geländer beschädigst, greift dasselbe Prinzip.
Die Lücke in der Basis-Betriebshaftpflicht
Viele Standardtarife der Betriebshaftpflicht schließen solche Schäden in ihren Grundbedingungen pauschal aus. Das kann für Handwerker, Monteure und Dienstleister teuer werden. Wenn du beispielsweise eine Küche montierst, die dir der Auftraggeber bereitstellt, und beim Ausschneiden der Spüle die Arbeitsplatte ruinierst, verlangt der Kunde Ersatz. Ohne den passenden Zusatzbaustein in deiner Betriebshaftpflichtversicherung leistet der Versicherer in diesem Fall nicht und du musst den Schaden komplett aus eigener Tasche bezahlen.
Abgrenzung zum Erfüllungsschaden
Wichtig ist die Unterscheidung zur reinen Gewährleistung. Wenn du eine Leistung fehlerhaft erbringst, musst du nachbessern. Ein Fliesenleger, der den falschen Kleber verwendet, sodass sich die Fliesen wieder lösen, muss die Arbeit neu machen. Das ist ein Erfüllungsschaden und über keine Haftpflicht versicherbar. Beschädigst du bei dieser Nachbesserung jedoch die bereits eingebaute Duschkabine eines anderen Handwerkers, handelt es sich um einen Nachbesserungsbegleitschaden. Solche Kosten lassen sich über leistungsstarke Tarife der Betriebshaftpflicht absichern.
Mein Tipp:
Schau ganz genau in deine Betriebsbeschreibung und die Bedingungen deines aktuellen Tarifs. Gerade im Handwerk und Gewerbe passieren die meisten Missverständnisse bei Schäden an Gegenständen, die man gerade aktiv bearbeitet. Achte darauf, dass Tätigkeitsschäden und auch Nachbesserungsbegleitschäden in ausreichender Höhe mitversichert sind. Oft bieten Versicherer hier nur geringe Summenbegrenzungen an, die im Ernstfall nicht ausreichen.
Als freier Versicherungsmakler analysiere ich deine Betriebsabläufe im Detail. Wir prüfen gemeinsam im Gespräch, welche Sachen deine Mitarbeiter täglich bearbeiten und wie wir diese Risiken sicher abdecken.
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Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Was genau ist ein Tätigkeitsschaden in der Betriebshaftpflicht?
Ein Tätigkeitsschaden entsteht, wenn du oder deine Mitarbeiter eine fremde Sache beschädigst, an der ihr gerade aktiv arbeitet. Ein typisches Beispiel ist der Maler, der beim Streichen einer Wand versehentlich das Treppengeländer verkratzt. Da viele Basis-Tarife solche Schäden ausschließen, musst du diesen Schutz oft extra vereinbaren.
Zahlt die Privathaftpflicht auch bei Tätigkeitsschäden?
Nein, klassische Tätigkeitsschäden gibt es nur im beruflichen Bereich. Wenn du privat jemandem hilfst – zum Beispiel beim Umzug – und dabei etwas beschädigst, spricht man von Gefälligkeitsschäden. Diese sind in älteren oder sehr günstigen Privathaftpflichttarifen oft nicht versichert und müssen explizit eingeschlossen werden.
Was unterscheidet bewegliche von unbeweglichen Sachen bei einem Schaden?
Bewegliche Sachen sind transportabel, wie eine gelieferte Küchenzeile oder ein Waschbecken, das du montierst. Unbewegliche Sachen sind fest verankert, wie die Wand oder der Parkettboden des Kunden, den du bei der Montage beschädigst. Deine Betriebshaftpflicht sollte beide Schadensarten mit einer ausreichend hohen Summe abdecken.
Übernimmt die Versicherung die Kosten, wenn ich meine eigene Arbeit fehlerhaft ausgeführt habe?
Nein, die reine Nachbesserung einer schlecht ausgeführten Arbeit ist ein Erfüllungsschaden und lässt sich über keine Haftpflicht versichern. Beschädigst du bei den Nacharbeiten jedoch eine andere Sache, wie zum Beispiel die Fliesen des Nachbargewerks, handelt es sich um einen versicherbaren Nachbesserungsbegleitschaden.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Betriebs- und Produkthaftpflicht von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
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