Beauftragung fremder Unternehmen/Subunternehmen (auch bei unternehmensfremden Leistungen) in der Betriebs- und Produkthaftpflicht
Warum du für Fehler von Fremdfirmen gegenüber Kunden haftest
Wenn die Auftragsbücher voll sind oder dir für ein bestimmtes Gewerk das nötige Spezialwissen fehlt, übergibst du Arbeiten oft an Subunternehmer. Für deine Kunden bleibst du dabei der Hauptansprechpartner. Doch was passiert, wenn die beauftragte Fremdfirma beim Kunden einen Schaden anrichtet? In der Betriebshaftpflichtversicherung ist diese Schnittstelle ein entscheidender Punkt.
Das Haftungsprinzip beim Einsatz von Fremdfirmen
Dein Kunde hat den Vertrag mit dir geschlossen, nicht mit dem Subunternehmer. Verursacht dieser Subunternehmer nun einen Sachschaden auf der Baustelle oder im Betrieb deines Kunden, fordert der Kunde den Schadenersatz von dir. Du haftest für das Verschulden des von dir eingesetzten Betriebs.
Deine Betriebshaftpflichtversicherung prüft diesen Anspruch. Sie tritt für dich in Vorleistung und reguliert den Schaden beim Kunden. Im nächsten Schritt nimmt deine Versicherung den Subunternehmer beziehungsweise dessen eigene Haftpflichtversicherung in Regress, um sich das Geld zurückzuholen. Versichert ist über deine Police also das sogenannte Beauftragungsrisiko.
Wichtige Grenzen und Sonderfälle bei der Absicherung
1. Kein Schutz für den Subunternehmer. Die Klausel in deiner Police schützt ausschließlich dich vor den finanziellen Folgen. Sie ist kein Freifahrtschein und keine Haftpflichtversicherung für den Subunternehmer selbst. Dieser benötigt zwingend eine eigene Absicherung.
2. Unternehmensfremde Leistungen. Manchmal beauftragst du Leistungen, die gar nicht zu deinem eigentlichen Betriebsbild gehören. Ein Elektromeister beauftragt beispielsweise einen Tiefbauer für das Ziehen von Kabelgräben. Leistungsstarke Tarife decken das Beauftragungsrisiko auch für solche unternehmensfremden Tätigkeiten ab.
Ein konkretes Schadensbeispiel aus der Praxis
Du hast den Auftrag für eine Badsanierung angenommen und beauftragst für die Fliesenarbeiten einen selbstständigen Fliesenleger. Beim Anmischen des Klebers beschädigt dieser durch Unachtsamkeit die bereits montierte, teure Design-Badewanne des Kunden. Der Kunde verlangt von dir eine neue Wanne inklusive Einbau. Deine Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten für den Austausch der Wanne und fordert den Betrag anschließend vom Fliesenleger zurück.
Mein Tipp:
Lass dir vor der Vergabe von Aufträgen immer eine aktuelle Versicherungsbestätigung des Subunternehmers zeigen. Achte dabei besonders auf die Höhe der Deckungssumme. Ist der Subunternehmer nämlich unterversichert oder gar pleite, kann deine Versicherung keinen Regress nehmen. Das führt im schlimmsten Fall dazu, dass deine eigene Schadenquote belastet wird und dein Versicherer deinen Vertrag sanieren möchte oder kündigt.
Im persönlichen Gespräch klären wir, ob deine Betriebshaftpflicht das Risiko durch Subunternehmer aktuell sauber abdeckt. Wir prüfen die Bedingungen auf Lücken bei unternehmensfremden Leistungen und passen den Schutz an deine tatsächliche Arbeitsweise an.
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Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein Subunternehmer einen Schaden bei meinem Kunden anrichtet?
Dein Kunde fordert den Schadenersatz von dir, da er den Vertrag mit dir geschlossen hat. Deine Betriebshaftpflicht springt hier ein, reguliert den Schaden und holt sich das Geld danach beim Subunternehmer beziehungsweise dessen Versicherung zurück.
Ist mein Subunternehmer über meine eigene Betriebshaftpflicht mitversichert?
Nein, deine Versicherung schützt nur dich vor den finanziellen Ansprüchen deines Kunden. Der Subunternehmer braucht unbedingt eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung, um seine Haftung abzudecken.
Was gilt, wenn ich eine Firma für Arbeiten beauftrage, die gar nicht zu meinem Handwerk gehören?
Das ist das Risiko unternehmensfremder Leistungen, zum Beispiel wenn ein Elektriker Tiefbauarbeiten für Kabelgräben vergibt. Gute Tarife decken dieses Risiko ab, aber du musst vorab prüfen, ob deine Police solche fremden Gewerke einschließt.
Worauf sollte ich achten, bevor ich einen Auftrag an einen Subunternehmer vergebe?
Lass dir vorab immer eine aktuelle Versicherungsbestätigung des Subunternehmers zeigen. Achte genau darauf, dass seine Deckungssumme hoch genug ist, um mögliche Schäden auch tatsächlich abzudecken.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Betriebs- und Produkthaftpflicht von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert