Gebrauch und Halten von Drohnen in der Betriebs- und Produkthaftpflicht
Warum dieses Leistungsmerkmal im Schadenfall entscheidend ist
Der blinde Fleck beim Aufstieg
Ob für Luftaufnahmen des Hotelgeländes, die Inspektion eines Dachs oder Werbevideos für Events: Drohnen sind im modernen Betriebsalltag nützliche Helfer. Doch sobald ein solches Fluggerät abhebt, bewegt es sich in einem rechtlich sensiblen Bereich. Viele Unternehmer nehmen an, dass Schäden durch Drohnen automatisch über den Grundvertrag ihrer Betriebshaftpflicht abgedeckt sind. Das ist ein folgenschwerer Irrtum, denn Luftfahrzeuge sind im Standard-Leistungsumfang fast immer komplett ausgeschlossen.
Was im Schadenfall passiert: Ein konkretes Szenario
Stell dir vor, du nutzt eine Kameradrohne, um hochauflösende Bilder von deiner Außengastronomie zu machen. Durch eine plötzliche Windböe gerät die Drohne außer Kontrolle und stürzt ab. Sie trifft einen Gast am Kopf, was zu schweren Verletzungen führt, und beschädigt zusätzlich die teure Solaranlage auf dem Dach des Nachbarhauses. Da der Gebrauch von Luftfahrzeugen im Grundtarif deiner Betriebshaftpflicht ausgeschlossen ist, verweigert der Versicherer die Regulierung. Die Kosten für die medizinische Behandlung und den Sachschaden am Nachbardach musst du in diesem Fall komplett aus eigener Tasche zahlen.
Worauf du beim Versicherungsschutz achten musst
Damit der Flugbetrieb nicht zum unkalkulierbaren Risiko wird, muss die Drohnennutzung explizit als Zusatzbaustein in deiner Betriebshaftpflicht vereinbart werden. Hierbei kommt es auf wesentliche Details an. Tarife, die diese Deckungserweiterung anbieten, begrenzen den Schutz oft auf ein bestimmtes Abfluggewicht – häufig liegt diese Grenze bei 250 Gramm oder bei maximal 5 Kilogramm. Zudem spielen gesetzliche Vorgaben eine Rolle: Wer die Drohne steuert, muss über die eventuell erforderlichen Nachweise verfügen, und die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht muss erfüllt sein.
Mein Tipp:
Prüfe das Abfluggewicht deiner Drohne inklusive Kamera und Akku ganz genau. Liegt das Gewicht nur knapp über der im Vertrag definierten Grenze, besteht im Schadenfall kein Versicherungsschutz. Als dein freier Versicherungsmakler empfehle ich dir, die Drohnennutzung schriftlich im Vertrag zu fixieren und dabei auch die konkreten Einsatzzwecke festzuhalten.
Im persönlichen Gespräch klären wir, welche Drohnenmodelle in deinem Betrieb zum Einsatz kommen und wie wir dieses Risiko sauber und lückenlos in deine Betriebshaftpflicht integrieren.
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Quellen
- Braucht man einen "Drohnenführerschein"? Infos zu Registrierung, Kennzeichen & Drohnen-Regeln – ADAC
- In Sekundenschnelle zur Drohnenregistrierung – Digitale Verwaltung (BMDV)
Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Ist meine gewerblich genutzte Drohne automatisch über meine Betriebshaftpflicht versichert?
Nein, das ist ein häufiger und teurer Irrtum. In der normalen Betriebshaftpflicht sind Schäden durch Luftfahrzeuge fast immer komplett ausgeschlossen. Du musst die Drohnennutzung explizit als Zusatzbaustein in deinen Vertrag aufnehmen lassen.
Welche Rolle spielt das Gewicht der Drohne für den Versicherungsschutz?
Eine sehr große, denn Tarife begrenzen den Schutz meist auf ein bestimmtes Abfluggewicht, oft liegt die Grenze bei 250 Gramm oder 5 Kilogramm. Wiege deine Drohne immer inklusive Akku und Kamera, da bereits eine minimale Überschreitung den Schutz komplett gefährdet.
Welche gesetzlichen Vorgaben muss ich beachten, damit die Versicherung im Schadensfall zahlt?
Du musst alle gesetzlichen Spielregeln einhalten. Dazu gehören die offizielle Kennzeichnungspflicht für deine Drohne und der Nachweis, dass der Steuerer über die eventuell erforderlichen Fluglizenzen oder Kenntnisnachweise verfügt.
Was passiert, wenn meine Drohne abstürzt und einen teuren Schaden anrichtet?
Wenn der Zusatzbaustein fehlt, verweigert deine Betriebshaftpflicht die Regulierung komplett. Du musst dann teure Sachschäden, wie eine beschädigte Solaranlage des Nachbarn, oder medizinische Behandlungskosten bei Personenschäden aus eigener Tasche zahlen.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Betriebs- und Produkthaftpflicht von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert