Erfüllungsschäden nach Abnahme (ohne räumlichen, zeitlichen oder funktionalen Zusammenhang zur Schadenursache) in der Betriebs- und Produkthaftpflicht richtig verstehen
Warum Nachbesserungen am eigenen Werk vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben
Was bedeutet das für deinen Betrieb?
Wenn du eine handwerkliche Leistung erbringst und dein Kunde diese abnimmt, ist das Projekt formell abgeschlossen. Tritt danach ein Fehler auf, stehen wir vor einer der wichtigsten Grenzen der Betriebshaftpflicht: Die Versicherung ist keine Gewährleistungsgarantie. Wenn du eine fehlerhafte Leistung nachbessern musst, zahlst du das selbst. Das ist der klassische Erfüllungsschaden. Die Betriebshaftpflicht zahlt also niemals die Reparatur deines eigenen, mangelhaften Werks.
Die entscheidende Grenze beim Gesamtauftrag
Schwierig wird es, wenn dein Fehler weitere Schäden verursacht. Als dein freier Versicherungsmakler in Mannheim erlebe ich solche Streitpunkte besonders häufig bei Handwerksbetrieben. Ein konkretes Beispiel: Ein Fliesenleger fliest ein komplettes Badezimmer und montiert vereinbarungsgemäß auch die hochwertige Duschwand. Weil er den falschen Fliesenkleber genutzt hat, lösen sich nach der Abnahme die Fliesen. Um den Mangel zu beheben, muss er die Fliesen abschlagen. Dabei wird die Duschwand beschädigt. Da die Duschwand Teil seines eigenen Gesamtauftrags war, stufen viele Versicherer auch diesen Schaden als nicht versicherten Erfüllungsschaden am eigenen Gewerk ein.
Der rettende Baustein in modernen Tarifen
Hier kommt die wichtige Klausel ins Spiel: Erfüllungsschäden nach Abnahme, die ohne räumlichen, zeitlichen oder funktionalen Zusammenhang zur eigentlichen Schadenursache stehen. Gute Tarife weichen den harten Ausschluss auf. Sie übernehmen die Kosten für Schäden an anderen Teilen deines Werks, wenn diese nicht direkt mit dem Fehler zusammenhängen. Im obigen Beispiel würde der Versicherer zwar nicht die neuen Fliesen und den Kleber bezahlen, wohl aber den Ersatz der Duschwand, da diese funktional nicht die Ursache des Schadens war.
Mein Tipp:
Schau dir deine Betriebshaftpflicht genau an, besonders wenn du im Baugewerbe oder Ausbau tätig bist. Standardverträge schließen Schäden am eigenen Gewerk nach der Abnahme konsequent aus – selbst wenn der Fehler weite Kreise zieht. Wir müssen in deiner Police gezielt vereinbaren, dass Folgeschäden am eigenen Werk mitversichert sind, solange sie nicht direkt mit der Schadensursache zu tun haben. Das spart dir im Ernstfall viel Geld.
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir deine typischen Aufträge und prüfen, ob deine aktuelle Betriebshaftpflicht dich bei solchen Folgeschäden nach der Abnahme im Regen stehen lässt. Wir finden heraus, welche Klauseln für dein Gewerk wirklich nötig sind.
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Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Zahlt meine Betriebshaftpflicht, wenn ich nach der Abnahme einen Fehler an meiner eigenen Arbeit ausbessern muss?
Nein, die Behebung von Mängeln an deiner eigenen Leistung ist ein klassischer Erfüllungsschaden und niemals über die Betriebshaftpflicht versichert. Diese Kosten für die Nachbesserung musst du immer selbst tragen.
Was passiert, wenn ich bei der Nachbesserung andere Teile meines eigenen Auftrags beschädige?
Wenn du beispielsweise Fliesen austauschen musst und dabei die von dir montierte Duschwand beschädigst, gilt das rechtlich oft als nicht versicherter Schaden am eigenen Werk. Ohne eine spezielle Vertragsklausel bleibst du auch auf diesen Kosten sitzen, da die Duschwand zu deinem Gesamtauftrag gehörte.
Wie hilft mir die Klausel zu Erfüllungsschäden ohne funktionalen Zusammenhang im Schadensfall?
Diese Klausel sorgt dafür, dass Folgeschäden an Teilen deines Werks übernommen werden, die nicht die Ursache des Fehlers waren. Im Beispiel mit den Fliesen zahlt der Versicherer zwar nicht die neuen Fliesen, aber er übernimmt die Kosten für die beschädigte Duschwand.
Ist dieser Schutz in jeder normalen Betriebshaftpflichtversicherung automatisch enthalten?
Nein, in den meisten Standardtarifen sind solche Schäden am eigenen Gewerk nach der Abnahme konsequent ausgeschlossen. Als freier Versicherungsmakler muss ich diesen Baustein gezielt für deinen Betrieb vereinbaren, damit du im Ernstfall abgesichert bist.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Betriebs- und Produkthaftpflicht von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
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