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Startseite » Betriebs- und Produkthaftpflicht » Regressverzicht (Betriebs- und Produkthaftpflicht)

Regressverzicht in der Betriebs- und Produkthaftpflicht erklärt

Regressverzicht

Warum dieses Leistungsmerkmal für deine Geschäftsbeziehungen zählt

Wenn in deinem Betrieb ein Schaden entsteht, der einen Dritten schädigt, greift deine Betriebshaftpflicht. Sie bezahlt den Schaden des Kunden. Doch im Hintergrund stellt sich der Versicherer eine entscheidende Frage: Wer hat den Fehler eigentlich genau verursacht? War es beispielsweise ein beauftragter Subunternehmer, fordert der Versicherer das gezahlte Geld dort wieder zurück. Das nennt sich Regress. Ein Regressverzicht bedeutet, dass die Versicherung vertraglich darauf verzichtet, sich diese Kosten beim tatsächlichen Verursacher zurückzuholen.

Warum dieser Verzicht für deine Geschäftsbeziehungen entscheidend ist

In der täglichen Praxis arbeitest du eng mit anderen Betrieben und Partnern zusammen. Wenn deine Versicherung nach einem Schaden den Subunternehmer rechtlich belangt und in Regress nimmt, führt das fast immer zu massivem Streit. Die Geschäftsbeziehung ist danach meist zerrüttet. Mit einer entsprechenden Klausel zum Regressverzicht in deiner Police lässt sich dieses Risiko minimieren. Der Versicherer reguliert den Schaden beim Kunden, verzichtet danach aber darauf, die Partnerfirma finanziell in Haftung zu nehmen. Das sichert den Frieden zwischen den beteiligten Betrieben.

Ein konkretes Beispiel aus der Praxis

Stell dir vor, du betreibst einen Sanitärbetrieb in Mannheim und vergibst die Fliesenarbeiten bei einer Badrenovierung an einen selbstständigen Fliesenleger. Dieser beschädigt beim Arbeiten versehentlich eine verdeckte Frischwasserleitung. Es entsteht ein schwerer Wasserschaden im Gebäude im Wert von 12.000 Euro. Gegenüber deinem Kunden haftest du für den Fehler deines Subunternehmers. Deine Betriebshaftpflicht springt ein und bezahlt die Trocknung. Ohne vereinbarten Regressverzicht würde sich deine Versicherung die 12.000 Euro nun direkt vom Fliesenleger zurückholen. Mit der Klausel bleibt der Partner geschützt.

Ehrliche Grenzen: Wo der Schutz aufhört

Ein Regressverzicht ist kein Freifahrtschein für Fehler. Er gilt fast nie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung. Wenn ein Partnerbetrieb also elementare Sicherheitsregeln missachtet, wird der Versicherer trotz Klausel versuchen, das Geld einzutreiben. Zudem verlangen Versicherer für diesen Baustein oft genaue Angaben zu den Partnerunternehmen oder erheben einen Beitragszuschlag. Einfach pauschal darauf zu hoffen, dass jeder Partner automatisch geschützt ist, funktioniert in der Praxis nicht.

Mein Tipp:

Schau dir deine Verträge mit Subunternehmern und Kooperationspartnern ganz genau an. Oft vereinbaren Betriebe untereinander haftungsbeschränkende Klauseln. Wenn deine Betriebshaftpflicht davon nichts weiß, kann sie im Schadenfall die Leistung kürzen oder dich in die Pflicht nehmen, weil du ihr das gesetzliche Regressrecht vertraglich genommen hast. Lass uns deine Verträge und deine Haftpflichtpolice aufeinander abstimmen, damit es im Ernstfall keine bösen Überraschungen gibt.

Im persönlichen Gespräch klären wir deine Betriebsbeschreibung und prüfen, ob ein Regressverzicht für deine Partner und Subunternehmer sinnvoll in deinen Vertrag integriert werden sollte.

Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Quellen

  • § 52 Versicherungsrecht / 8. Forderungsübergang (§ 86 VVG) – Haufe
  • Versicherungsvertragsgesetz / § 86 Übergang von Ersatzansprüchen – Haufe
  • § 5 Feuerversicherung / 2. Regressverzichtsabkommen – Haufe

Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Was bedeutet Regressverzicht bei einer Versicherung eigentlich genau?

Wenn deine Versicherung einen Schaden bezahlt, den ein Partner verursacht hat, holt sie sich das Geld normalerweise von diesem Verursacher zurück. Bei einem vereinbarten Regressverzicht verzichtet der Versicherer vertraglich auf dieses Rückforderungsrecht. Das schützt die Geschäftsbeziehung zu deinen Subunternehmern, da nach einem Schaden kein Streit zwischen euch entsteht.

Gilt der Regressverzicht auch bei Schäden durch Angehörige?

Ja, in privaten Haftpflichtversicherungen ist ein Verzicht gegenüber im Haushalt lebenden Angehörigen gesetzlich vorgesehen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde. Im geschäftlichen Bereich bezieht sich die Klausel dagegen gezielt auf Kooperationspartner und Subunternehmer. Wer genau geschützt ist, steht detailliert in den Bedingungen deines Vertrags.

Greift der Regressverzicht auch bei grober Fahrlässigkeit?

Nein, hier hat der Schutz klare Grenzen. Wenn ein Partnerbetrieb elementare Sicherheitsregeln missachtet und dadurch grob fahrlässig oder gar vorsätzlich einen Schaden verursacht, greift die Klausel nicht. Die Versicherung wird sich das Geld in solchen Fällen vom Verursacher zurückholen.

Was bedeutet der Regressverzicht in der Feuerversicherung?

Früher verzichteten Feuerversicherer über ein eigenes Abkommen untereinander bis zu bestimmten Schadenhöhen darauf, den Verursacher eines übergreifenden Brandschadens in Regress zu nehmen. Dieses Regressverzichtsabkommen wurde jedoch zum 31. Dezember 2017 aufgehoben, weil mittlerweile ausreichende Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung verfügbar sind. Mieter oder Handwerker sind seither nur noch geschützt, wenn sie selbst über eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherung verfügen.

Muss ich für jeden Partner eine eigene Regressverzichtserklärung vereinbaren?

Nein, eine Einzelvereinbarung für jeden Auftrag ist zu umständlich. Der richtige Weg ist eine pauschale Klausel in deiner Betriebshaftpflichtversicherung. Manchmal verlangt der Versicherer dafür die namentliche Nennung wichtiger Partner oder berechnet einen Beitragszuschlag.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 13.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

Betriebs- und Produkthaftpflicht von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis

Bilder sind KI-generiert

Betriebs und Produkthaftpflicht Info

  • Abbruch- und Einreißarbeiten
  • Beauftragung fremder Unternehmen/Subunternehmen (auch bei unternehmensfremden Leistungen)
  • Ansprüche mitversicherter natürlicher Personen untereinander
  • Tätigkeitsschäden
  • Tätigkeitsschäden an (bauseits) zur Verfügung gestelltem Material (Montageklausel)
  • Leitungsschäden
  • Lohnbearbeitungsschäden bei vor- und nachgelagerten Tätigkeiten
  • Lohnbearbeitungsschäden während der unmittelbaren Bearbeitung
  • Nachbesserungsbegleitschäden
  • Erfüllungsschäden nach Abnahme (ohne räumlichen, zeitlichen oder funktionalen Zusammenhang zur Schadenursache)
  • Mangelbeseitigungsnebenkosten
  • Erweiterte Nachbesserungsbegleitschäden
  • Schäden am Gewerk von Subunternehmern (nach Abnahme)
  • AKB-Zusatzdeckung
  • Belegschafts- und Besucherhabe
  • Schlüssel- und Codekartenverlust
  • Folgeschäden Schlüssel- und Codekartenverlust
  • Energieerzeugungsanlagen (Fotovoltaik, Solarthermie)
  • Schäden durch Senkung, Erschütterung und Erdrutsch
  • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaft inkl. Insolvenzrisiko
  • Gebrauch und Halten von Drohnen
  • Erweiterter Strafrechtsschutz
  • Mietsachschäden an Gebäuden durch Feuer, Leitungswasser und Abwasser
  • Asbestschäden
  • Mietsachschäden an Gebäuden durch sonstige Ursachen
  • Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen
  • Mietsachschäden an Gebäuden „untereinander“
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Obhutsschäden
  • Auslandsschäden: Geschäftsreisen, Ausstellungen und Messen
  • Auslandsschäden: Bau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten
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  • Direkte Exporte
  • Schäden infolge Fehlens vereinbarter Eigenschaften
  • Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden
  • Weiterbearbeitung und -verarbeitung
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  • Gutachter- und Sachverständigentätigkeit
  • Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte
  • Aus Arbeiten, Leistungen und Lieferungen (Baugewerbe)
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  • Umwelthaftpflicht – Lagerung und Verwendung von Stoffen der WGK 3
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