Verstöße gegen Persönlichkeits- und Namensrechte in der Betriebs- und Produkthaftpflicht
Was dieses Leistungsmerkmal für deinen Betrieb bedeutet
Was bedeutet das für deinen Betrieb?
Im digitalen Zeitalter ist fast jedes Unternehmen im Internet präsent und aktiv. Ein kleiner Fehler auf der Firmenwebsite oder in einem Social-Media-Beitrag kann jedoch schnell rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn du beispielsweise ein Foto von einer Firmenfeier veröffentlichst, ohne die schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen einzuholen, verletzt du deren allgemeines Persönlichkeitsrecht. Auch die Verwendung eines Namens, der bereits einem anderen Unternehmen gehört, kann einen Verstoß gegen das Namensrecht nach Paragraph 12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darstellen. In solchen Fällen drohen teure Abmahnungen und Schadenersatzforderungen.
Wie schützt dich die Betriebshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt dich vor den finanziellen Folgen dieser Missgeschicke. Sie prüft im ersten Schritt, ob der erhobene Anspruch gegen dich überhaupt berechtigt ist. Wenn ein Mitbewerber oder eine Privatperson unberechtigte Forderungen an dich stellt, wehrt die Versicherung diese ab und übernimmt die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Ist der Anspruch hingegen berechtigt, zahlt sie den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme aus.
Wo die Grenzen der Absicherung liegen
Es ist wichtig, ehrlich über die Grenzen des Schutzes zu sprechen: Nicht jeder Verstoß ist automatisch versichert. Reine Markenrechtsverletzungen oder Patentverletzungen sind in der klassischen Betriebshaftpflicht in der Regel komplett ausgeschlossen. Zudem greift der Versicherungsschutz grundsätzlich nicht bei vorsätzlichem Handeln. Wenn du also bewusst und wissentlich fremde Namensrechte verletzt, stehst du ohne Versicherungsschutz da und musst alle Kosten aus eigener Tasche zahlen.
Mein Tipp:
Lass dir die Einwilligung für Fotos von Mitarbeitern oder Kunden immer schriftlich geben, bevor du sie veröffentlichst. Für deine Betriebshaftpflicht gilt: Achte genau auf die Klauseln zu sogenannten immateriellen Schadensfällen. Oft sind diese speziellen Risiken im Grundtarif nur mit sehr niedrigen Summen abgesichert oder müssen erst explizit in den Vertrag eingeschlossen werden. Ein genauer Blick in das Bedingungswerk spart dir hier im Ernstfall viel Geld.
Im persönlichen Gespräch analysieren wir deine aktuellen Werbemaßnahmen und prüfen, ob deine Betriebshaftpflicht auch bei diesen modernen Risiken ausreichenden Schutz bietet. Gemeinsam passen wir deine Absicherung an deinen tatsächlichen Bedarf an.
Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren
Der Inhalt dieses Artikels dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle, persönliche Beratung auf deinen Einzelfall bezogen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich ein Foto von einem Mitarbeiter ohne dessen Einwilligung auf Social Media poste?
Das verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Person und kann eine teure Abmahnung nach sich ziehen. Deine Betriebshaftpflicht springt hier ein, prüft die Rechtslage und zahlt im Ernstfall den berechtigten Schadenersatz.
Sind auch Markenrechts- und Patentverletzungen über die Betriebshaftpflicht abgedeckt?
Nein, hier liegt eine klare Grenze der Absicherung. Reine Verletzungen von Markenrechten oder Patenten sind in der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung grundsätzlich komplett ausgeschlossen.
Was geschieht, wenn ich versehentlich den Namen eines Konkurrenten für mein eigenes Angebot nutze?
Das kann ein Verstoß gegen das Namensrecht nach Paragraph 12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sein. Solange du den Fehler nicht absichtlich beziehungsweise vorsätzlich begangen hast, schützt dich deine Betriebshaftpflicht vor den finanziellen Folgen.
Zahlt die Versicherung bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten immer die volle Deckungssumme?
Nicht automatisch. In vielen Standardverträgen sind solche immateriellen Schäden nur über geringe Zusatzsummen versichert oder müssen erst explizit eingeschlossen werden. Hier lohnt sich ein genauer Blick in deine Versicherungsbedingungen.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Betriebs- und Produkthaftpflicht von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert