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Startseite » Betriebs- und Produkthaftpflicht » Oberirdische mobile WHG-Anlagen einschließlich zugehöriger Zapfstellen

Oberirdische mobile WHG-Anlagen einschließlich zugehöriger Zapfstellen in der Betriebs- und Produkthaftpflicht

Oberirdische mobile WHG-Anlagen einschließlich zugehöriger Zapfstellen

Warum dieses Leistungsmerkmal bei Umweltschäden schützt

Wer auf Baustellen oder dem Betriebsgelände Maschinen betreibt, braucht Treibstoff oder Schmierstoffe direkt vor Ort. Mobile, oberirdische Tankanlagen – wie transportable Diesel- oder Öltanks –, die den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) entsprechen, sind hier die praktische Lösung. Doch sobald du wassergefährdende Stoffe lagerst und transportierst, trägst du ein erhebliches Haftungsrisiko.

Das Schadensszenario in der Praxis

Ein konkretes Beispiel zeigt, wie schnell es teuer wird: Auf einer Baustelle in Mannheim rammt ein Bagger beim Rangieren eine mobile WHG-Dieseltankanlage. Der Tank reißt auf, und mehrere hundert Liter Kraftstoff versickern im Erdreich. Da das Grundwasser bedroht ist, muss sofort gehandelt werden. Die Behörden ordnen den großflächigen Austausch des Erdreichs an. Die Entsorgung des kontaminierten Bodens kostet schnell einen fünfstelligen Betrag. Für solche Schäden an den Grundstücken Dritter kommt die Betriebshaftpflichtversicherung auf – allerdings nur, wenn das Risiko korrekt erfasst ist.

Worauf es bei der Deckung ankommt

In vielen Standardtarifen der Betriebshaftpflicht sind zwar kleine Mengen wassergefährdender Stoffe mitversichert. Häufig beziehen sich diese Klauseln aber nur auf fest installierte, stationäre Behälter. Mobile WHG-Anlagen und die dazugehörigen Zapfstellen – wie Schläuche und Zapfpistolen, die besonders anfällig für Leckagen oder Vandalismus sind – müssen oft explizit in den Vertrag aufgenommen werden.

1. Fassungsvolumen prüfen. Viele Tarife begrenzen die beitragsfrei mitversicherte Menge, beispielsweise auf 5.000 Liter Gesamtvolumen. Überschreitest du diese Grenze mit deinen mobilen Tanks, besteht für den überschießenden Teil kein Schutz.

2. Zapfstellen einschließen. Schäden entstehen selten am Tank selbst, sondern meist beim Betanken an der Zapfstelle. Achte darauf, dass diese Vorrichtungen ausdrücklich im Versicherungsschutz enthalten sind.

Mein Tipp:

Gehe nicht einfach davon aus, dass deine mobilen Tanks über die Standard-Betriebshaftpflicht mitlaufen. Schau genau in deine Police oder lass uns die aktuellen Bedingungen prüfen. Oft reicht eine einfache Nachmeldung deines freien Versicherungsmaklers, um böse Überraschungen bei der Sanierung von Bodenschäden zu vermeiden. Besonders wenn du regelmäßig wechselnde Einsatzorte hast, muss dieser Baustein absolut wasserdicht sein.

Im gemeinsamen Gespräch klären wir deine genauen Lagermengen, die Art der mobilen Zapfstellen und gleichen diese mit deinem aktuellen Versicherungsschein ab.

Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Quellen

  • WHG – Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  • AwSV – Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – IZU/Umweltpakt Bayern
  • Wassergefährdende Stoffe – Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
  • Wassergefährdende Stoffe – Land Schleswig-Holstein

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle, auf deinen Betrieb abgestimmte Beratung.

Häufige Fragen

Sind meine mobilen Dieseltanks nicht automatisch in der Betriebshaftpflicht mitversichert?

In vielen Standardtarifen sind nur kleine, stationäre Behälter auf deinem Betriebsgelände abgedeckt. Mobile Anlagen auf wechselnden Baustellen musst du fast immer explizit anmelden, damit Schäden durch auslaufenden Kraftstoff versichert sind.

Gibt es eine Obergrenze für die versicherte Kraftstoffmenge?

Ja, die Tarife begrenzen die mitversicherte Menge häufig auf ein Gesamtvolumen von beispielsweise 5.000 Litern. Überschreitest du diese Grenze mit deinen mobilen Tanks, besteht für den Teil darüber kein Schutz und du haftest selbst.

Sind Schäden an den Zapfstellen wie Schläuchen und Pistolen automatisch dabei?

Nein, denn Schäden entstehen selten am Tank selbst, sondern meist beim Betanken durch undichte Schläuche oder Vandalismus an den Zapfpistolen. Diese Vorrichtungen müssen ausdrücklich in deiner Police genannt sein.

Reicht eine normale Gewässerschadenhaftpflicht für mobile Tanks auf Baustellen aus?

Eine klassische Gewässerschadenhaftpflicht greift in der Regel nur für fest installierte Anlagen auf deinem eigenen Grundstück. Für mobile WHG-Anlagen auf fremden Baustellen ist die Betriebshaftpflicht mit dem passenden Zusatzbaustein der richtige Ort.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 13.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

Betriebs- und Produkthaftpflicht von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis

Bilder sind KI-generiert

Betriebs und Produkthaftpflicht Info

  • Abbruch- und Einreißarbeiten
  • Beauftragung fremder Unternehmen/Subunternehmen (auch bei unternehmensfremden Leistungen)
  • Ansprüche mitversicherter natürlicher Personen untereinander
  • Tätigkeitsschäden
  • Tätigkeitsschäden an (bauseits) zur Verfügung gestelltem Material (Montageklausel)
  • Leitungsschäden
  • Lohnbearbeitungsschäden bei vor- und nachgelagerten Tätigkeiten
  • Lohnbearbeitungsschäden während der unmittelbaren Bearbeitung
  • Nachbesserungsbegleitschäden
  • Erfüllungsschäden nach Abnahme (ohne räumlichen, zeitlichen oder funktionalen Zusammenhang zur Schadenursache)
  • Mangelbeseitigungsnebenkosten
  • Erweiterte Nachbesserungsbegleitschäden
  • Schäden am Gewerk von Subunternehmern (nach Abnahme)
  • AKB-Zusatzdeckung
  • Belegschafts- und Besucherhabe
  • Schlüssel- und Codekartenverlust
  • Folgeschäden Schlüssel- und Codekartenverlust
  • Energieerzeugungsanlagen (Fotovoltaik, Solarthermie)
  • Schäden durch Senkung, Erschütterung und Erdrutsch
  • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaft inkl. Insolvenzrisiko
  • Gebrauch und Halten von Drohnen
  • Erweiterter Strafrechtsschutz
  • Mietsachschäden an Gebäuden durch Feuer, Leitungswasser und Abwasser
  • Asbestschäden
  • Mietsachschäden an Gebäuden durch sonstige Ursachen
  • Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen
  • Mietsachschäden an Gebäuden „untereinander“
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Obhutsschäden
  • Auslandsschäden: Geschäftsreisen, Ausstellungen und Messen
  • Auslandsschäden: Bau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten
  • Auslandsschäden: Indirekte Exporte
  • Direkte Exporte
  • Schäden infolge Fehlens vereinbarter Eigenschaften
  • Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden
  • Weiterbearbeitung und -verarbeitung
  • Aus- und Einbaukosten inkl. Verbrauchsgüterkauf
  • Schäden durch mangelhafte Maschinen
  • Prüf- und Sortierkosten
  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Gutachter- und Sachverständigentätigkeit
  • Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte
  • Aus Arbeiten, Leistungen und Lieferungen (Baugewerbe)
  • Medienverluste und Energie-/Wassermehrkosten
  • Tätigkeit als Energieberater und Erstellung von Energieausweisen
  • Fehlerhafte Rechtsdienstleistungen (nicht erlaubnispflichtig)
  • Umwelthaftpflicht – Lagerung und Verwendung von Stoffen der WGK 1-2
  • Umwelthaftpflicht – Lagerung und Verwendung von Stoffen der WGK 3
  • Umweltschadensversicherung (USV) – Grunddeckung
  • Umweltschadensversicherung (USV) – Zusatzbaustein 1 inklusive Grundwasser
  • Oberirdische mobile WHG-Anlagen einschließlich zugehöriger Zapfstellen
  • Umweltschadensversicherung (USV) – Zusatzbaustein 2
  • Datenlöschung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten Dritter
  • Verstöße gegen Persönlichkeits- und Namensrechte
  • Diskriminierung oder Belästigung (AGG)
  • Beitragsermittlung
  • Künftige Leistungsverbesserungen (Bedingungsweiterentwicklung)
  • Vollständigkeit Betriebsbeschreibung und mitversicherter Unternehmen
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  • Rückwärtsversicherung bei Ablauf zeitlicher Frist oder Unklarheit Schadenzeitpunkt
  • Privat- und Tierhalterhaftpflicht
  • Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung
  • Kleingebinde
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
  • Verzicht auf Rücktritt bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
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