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Startseite » KFZ » Dachlawinen

Dachlawinen – was die KFZ-Versicherung leisten muss

Dachlawinen

Dachlawine auf dem Auto: Wer zahlt die Dellen?

Es taut, und plötzlich rutscht die komplette Schneeladung vom Hausdach auf dein geparktes Auto. Eingedellte Motorhaube, zerkratzter Lack, im schlimmsten Fall eine zerstörte Scheibe. Die ärgerliche Nachricht vorweg: Ob dein Versicherer zahlt – und aus welchem Topf – hängt an einem Detail in deinen Bedingungen.

Warum die Standard-Teilkasko hier oft aussteigt

Die Teilkasko deckt keine Wetterschäden allgemein, sondern nur abschließend aufgezählte Gefahren: Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Eine Dachlawine, die bei Tauwetter von allein abrutscht, ist keine davon. Nach dem reinen Grundschutz bleibt dir dann nur die Vollkasko – und die kostet dich deine Schadenfreiheitsklasse.

Zwei Ausnahmen gibt es auch im Grundschutz: Hat ein Sturm die Lawine ausgelöst, greift die Teilkasko über die Gefahr Sturm. Und ist nur die Scheibe zu Bruch gegangen, zahlt sie über den Glasbruch.

Die Besserleistung: Dachlawinen in der Teilkasko

Gute Tarife schließen unter dem Stichwort erweiterte Naturgefahren ausdrücklich Schnee- und Dachlawinen mit ein. Dann reguliert die Teilkasko den kompletten Schaden an Karosserie, Lack und Scheiben.

Warum das mehr wert ist, als es klingt: Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklasse. Du wirst nach dem Schaden nicht zurückgestuft und zahlst in den Folgejahren keinen Cent mehr. Bei der Vollkasko sieht das anders aus – dort kann dich ein Blechschaden über Jahre teurer zu stehen kommen als die Reparatur selbst.

Haftet nicht der Hauseigentümer?

Nur, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Und die fällt regional sehr unterschiedlich aus. In schneereichen Gegenden muss ein Eigentümer vorsorgen, etwa mit Schneefanggittern oder Warnschildern. In schneearmen Regionen sind solche Maßnahmen in der Regel nicht gefordert – hier im Rhein-Neckar-Raum liegt genau darin das Problem: Wer nichts versäumt hat, haftet auch nicht. Dann bleibt dir nur die eigene Kaskoversicherung.

Rechne außerdem mit dem Einwand des Mitverschuldens. Wer sein Auto bei Tauwetter direkt unter ein steiles, schneebedecktes Dach stellt, muss sich einen Teil des Schadens zurechnen lassen.

Mein Tipp:

Schau in deinen Bedingungen unter Teilkasko nach dem Stichwort erweiterte Naturgefahren. Steht dort nichts von Schnee- oder Dachlawinen, fällt jeder solche Schaden in die Vollkasko – samt Rückstufung. Der Aufpreis für den Einschluss ist meist gering, der Unterschied im Schadenfall beträchtlich.

Unsicher, was in deinem Vertrag steht? Schick mir deine Police, ich schaue mir die Naturgefahren-Klausel an.

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Quellen

  • ADAC: Dachlawine – Schäden, Haftung und Schutzmaßnahmen (Abruf 31.07.2026)
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Schneedruck und Dachlawinen (Abruf 31.07.2026)

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind immer die Bedingungen deines eigenen Vertrags.

Zahlt die Teilkasko bei einer Dachlawine?

Nur wenn dein Tarif erweiterte Naturgefahren einschließt, also Schnee- und Dachlawinen ausdrücklich nennt. Der Grundschutz der Teilkasko deckt bei Wetter lediglich Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Ist nur die Scheibe beschädigt, zahlt die Teilkasko immer über den Glasbruch.

Was ist der Vorteil gegenüber der Vollkasko?

Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklasse. Du wirst nach dem Schaden nicht zurückgestuft und zahlst in den Folgejahren nicht mehr. Bei der Vollkasko führt derselbe Schaden zur Rückstufung und kann dich über Jahre mehr kosten als die Reparatur.

Muss der Hauseigentümer den Schaden ersetzen?

Nur wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. In schneereichen Gegenden muss er vorsorgen, etwa mit Schneefanggittern. In schneearmen Regionen sind solche Maßnahmen meist nicht gefordert. Wer nichts versäumt hat, haftet nicht – dann greift deine eigene Kasko.

Bekomme ich Probleme, wenn ich unter einem verschneiten Dach geparkt habe?

Möglicherweise ja. Wer sein Fahrzeug bei Tauwetter direkt unter ein steiles, schneebedecktes Dach stellt, muss sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Ein Haftungsanspruch gegen den Eigentümer kann dadurch gekürzt werden.

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Zuletzt aktualisiert am 07.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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