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Startseite » KFZ » Teilkasko-Versicherung
Teilkasko-Versicherung (KFZ)

Teilkasko-Versicherung: Diese Gefahren sind versichert

Die Teilkasko ist der freiwillige Schutz für dein eigenes Fahrzeug – aber nur gegen eine abschließend aufgezählte Liste von Gefahren. Das ist der entscheidende Unterschied zur Vollkasko: Was nicht in der Liste steht, ist nicht versichert. Ein großer Vorteil: Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklasse, ein Schaden führt also nicht zur Rückstufung.

Brand und Explosion

Versichert ist der Brand deines Fahrzeugs, egal ob durch technischen Defekt, Kabelbrand oder Fremdeinwirkung. Auch Explosionsschäden gehören dazu. Nicht versichert sind reine Schmorschäden ohne offene Flamme – dafür braucht es die Kurzschluss-Klausel.

Entwendung: Diebstahl und Raub

Gedeckt sind Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, Teilediebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch. Wichtig: Du musst den Diebstahl bei der Polizei anzeigen, und grobe Fahrlässigkeit – etwa der steckende Schlüssel – kann die Leistung kürzen, sofern der Tarif nicht darauf verzichtet.

Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung

Das sind die vier klassischen Naturgefahren. Als Sturm gilt Wind ab Windstärke 8. Versichert ist auch, wenn der Sturm einen Gegenstand auf dein Auto wirft – etwa einen Ast. Nicht versichert ist dagegen, wenn du selbst gegen einen bereits umgestürzten Baum fährst: Das ist ein Unfall und damit Sache der Vollkasko. Für Schnee- und Dachlawinen brauchst du erweiterte Naturgefahren.

Bruchschäden an der Verglasung

Der häufigste Teilkaskoschaden überhaupt. Erfasst sind Windschutzscheibe, Heck- und Seitenscheiben, meist auch Schiebedach und Spiegelglas. Ein Steinschlag lässt sich oft reparieren statt tauschen – viele Tarife verzichten dann auf die Selbstbeteiligung, weil die Reparatur für den Versicherer günstiger ist.

Schäden an der Verkabelung

Kurzschlussschäden an der Verkabelung sind ein eigener Punkt. Entscheidend ist wie beim Tierbiss die Frage nach den Folgeschäden: Der durchgeschmorte Kabelstrang ist meist versichert, das dadurch zerstörte Steuergerät nur bei entsprechender Klausel. Gerade beim Elektrofahrzeug macht das einen erheblichen Unterschied.

Was die Teilkasko nicht abdeckt

Alles, was nicht in der Liste steht: selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus, Betriebsschäden und Verschleiß. Dafür brauchst du die Vollkasko oder entsprechende Zusatzbausteine.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind immer die Bedingungen deines eigenen Vertrags.

Welche Gefahren deckt die Teilkasko ab?

Abschließend aufgezählt: Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch sowie Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Was nicht in der Liste steht, ist nicht versichert.

Steigt mein Beitrag nach einem Teilkaskoschaden?

Nein. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklasse, eine Rückstufung findet also nicht statt. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Vollkasko.

Ab wann gilt ein Wind als Sturm?

Ab Windstärke 8. Versichert ist auch, wenn der Sturm einen Gegenstand auf dein Fahrzeug wirft. Fährst du dagegen selbst gegen einen bereits umgestürzten Baum, ist das ein Unfall und Sache der Vollkasko.

Zahlt die Teilkasko bei Vandalismus?

Nein. Mutwillige Beschädigung durch Fremde ist eine Leistung der Vollkaskoversicherung.

Was gilt bei einem Steinschlag in der Windschutzscheibe?

Glasbruch ist Teil der Teilkasko. Lässt sich der Schaden reparieren statt die Scheibe zu tauschen, verzichten viele Versicherer auf die Selbstbeteiligung.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Zuletzt aktualisiert am 07.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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