Schadennebenkosten: Was neben der Reparatur noch anfällt
Nach einem Unfall denkt jeder zuerst an die Reparatur. Tatsächlich entstehen daneben Kosten, die schnell vierstellig werden – und die dir bei unverschuldetem Unfall zustehen. Der Gegner beziehungsweise dessen Haftpflicht muss sie tragen.
Abschleppkosten
Ist dein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, gehören die Kosten für Bergung und Abschleppen zum ersatzfähigen Schaden. Erstattet wird, was erforderlich und angemessen ist – also das Abschleppen zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt, nicht quer durch die Republik zum Wunschbetrieb.
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Für die Zeit, in der du dein Auto nicht nutzen kannst, hast du die Wahl: Entweder du nimmst einen Mietwagen, dann werden dessen Kosten ersetzt. Oder du verzichtest darauf und verlangst eine Nutzungsausfallentschädigung – einen Pauschalbetrag pro Tag, gestaffelt nach Fahrzeugklasse und Alter. Voraussetzung ist, dass du das Fahrzeug tatsächlich hättest nutzen wollen und können.
Sachverständigenkosten
Bei unverschuldetem Unfall darfst du einen eigenen Gutachter beauftragen – du musst dich nicht auf den Prüfer der gegnerischen Versicherung verlassen. Die Kosten trägt der Unfallgegner. Nur bei Bagatellschäden unterhalb einer Grenze von rund 750 Euro reicht ein Kostenvoranschlag.
Wertminderung
Auch nach einer fachgerechten Reparatur bleibt ein Unfallfahrzeug im Verkauf weniger wert – es ist ein Unfallwagen. Diese merkantile Wertminderung ist ein eigener Schadenposten, den der Gutachter beziffert. Sie fällt vor allem bei jüngeren Fahrzeugen mit erheblichem Schaden ins Gewicht und wird häufig übersehen.
Mein Tipp:
Melde einen unverschuldeten Unfall nie einfach nur der gegnerischen Versicherung und warte ab. Lass ein eigenes Gutachten erstellen und prüfe die Abrechnung auf alle vier Positionen. Gerade Nutzungsausfall und Wertminderung werden gerne stillschweigend weggelassen.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind immer die Bedingungen deines eigenen Vertrags.
Welche Kosten kann ich nach einem unverschuldeten Unfall verlangen?
Neben der Reparatur unter anderem Abschlepp- und Bergungskosten, Nutzungsausfall oder Mietwagen, die Kosten eines eigenen Sachverständigen und die merkantile Wertminderung.
Was ist Nutzungsausfall?
Eine Pauschale für jeden Tag, an dem du dein Fahrzeug nicht nutzen kannst, wenn du auf einen Mietwagen verzichtest. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter.
Darf ich einen eigenen Gutachter beauftragen?
Bei unverschuldetem Unfall ja, und die Kosten trägt der Unfallgegner. Nur bei Bagatellschäden unterhalb von rund 750 Euro genügt ein Kostenvoranschlag.
Was ist merkantile Wertminderung?
Der Wertverlust, der bleibt, weil dein Auto nach dem Unfall als Unfallwagen gilt – auch bei fachgerechter Reparatur. Der Gutachter beziffert ihn. Vor allem bei jüngeren Fahrzeugen ist der Posten erheblich.
Werden Abschleppkosten immer voll erstattet?
Erstattet wird, was erforderlich und angemessen ist. Das ist in der Regel das Abschleppen zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
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