Krieg, innere Unruhen und Staatsgewalt: die großen Ausschlüsse
Vier Ereignisse stehen in praktisch jedem Bedingungswerk zusammen und sind praktisch immer ausgeschlossen: Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie und Maßnahmen der Staatsgewalt. Der Grund ist derselbe: Diese Risiken sind in ihrem Ausmaß nicht kalkulierbar und würden jede Risikogemeinschaft sprengen.
Kriegsereignisse
Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder Bürgerkrieg sind ausgeschlossen – unabhängig davon, ob ein Krieg offiziell erklärt wurde. Praktisch relevant wird das für dich vor allem bei Auslandsfahrten in Krisenregionen.
Innere Unruhen
Gemeint sind Ausschreitungen, bei denen sich Teile der Bevölkerung gewaltsam gegen die Staatsgewalt oder gegen Sachen richten. Wird dein Auto am Rand einer eskalierten Demonstration beschädigt, ist die Abgrenzung entscheidend: Einzelner Vandalismus ist über die Vollkasko versichert, ein Schaden im Rahmen innerer Unruhen dagegen ausgeschlossen.
Kernenergie
Schäden durch Kernenergie, radioaktive Strahlung oder Kontamination sind ausgeschlossen. Für solche Fälle greift in Deutschland ein eigenes Haftungssystem mit Deckungsvorsorge der Anlagenbetreiber – nicht deine Kfz-Police.
Maßnahmen der Staatsgewalt
Wird dein Fahrzeug beschlagnahmt, sichergestellt oder auf behördliche Anordnung beschädigt, ist das kein Versicherungsfall. Dazu zählt auch, wenn dein Auto bei einem Polizeieinsatz zu Schaden kommt. Für rechtswidrige hoheitliche Eingriffe gibt es Entschädigungsansprüche gegen den Staat – aber eben nicht gegen den Versicherer.
Was das praktisch für dich heißt
Diese Ausschlüsse sind Marktstandard, du wirst sie in keinem Tarif wegverhandeln. Wichtig ist, sie zu kennen: Wenn dein Schaden in diesen Bereich fällt, kommst du über deine Kfz-Versicherung nicht weiter und musst andere Wege prüfen – etwa Entschädigungsansprüche gegen die öffentliche Hand.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind immer die Bedingungen deines eigenen Vertrags.
Warum sind Krieg und innere Unruhen nie versichert?
Weil sich das Ausmaß solcher Ereignisse nicht kalkulieren lässt. Es könnten gleichzeitig unzählige Fahrzeuge betroffen sein – das würde die Risikogemeinschaft überfordern. Der Ausschluss ist deshalb Marktstandard.
Mein Auto wurde bei Krawallen beschädigt. Zahlt die Kasko?
Das hängt von der Einordnung ab. Einzelner Vandalismus ist über die Vollkasko versichert. Handelt es sich dagegen um innere Unruhen im Sinne der Bedingungen, greift der Ausschluss.
Was gilt, wenn mein Auto bei einem Polizeieinsatz beschädigt wird?
Das fällt unter Maßnahmen der Staatsgewalt und ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. Für rechtswidrige hoheitliche Eingriffe kommen Entschädigungsansprüche gegen die öffentliche Hand in Betracht.
Gibt es Tarife, die diese Risiken einschließen?
In der Kfz-Versicherung praktisch nicht. Diese vier Ausschlüsse finden sich in nahezu jedem Bedingungswerk und sind nicht verhandelbar.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
KFZ-Versicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert




