Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, Bewegungs- und Schutzkosten in der Betriebsgebäudeversicherung
Warum diese Kosten nach einem Schaden anfallen
Wenn ein Feuer ein Betriebsgebäude beschädigt, entstehen hohe Kosten oft schon lange vor dem eigentlichen Wiederaufbau. Bevor der erste Handwerker eine neue Wand hochziehen kann, muss die Brandstelle geräumt, gesichert und vorbereitet werden. Diese Nebenkosten machen im Schadenfall häufig einen erheblichen Teil der Gesamtsumme aus.
Was verbirgt sich hinter den einzelnen Kostenarten?
1. Aufräumungs- und Abbruchkosten. Nach einem Brand oder einem schweren Sturmschaden liegen Trümmer auf dem Grundstück. Schutt und zerstörte Gebäudeteile müssen abtransportiert und fachgerecht entsorgt werden. Wenn Mauern einsturzgefährdet sind, müssen sie abgerissen werden. Gerade die Entsorgung von kontaminiertem Brandschutt ist extrem teuer, da dieser je nach Schadstoffbelastung als gefährlicher Abfall eingestuft werden kann.
2. Feuerlöschkosten. Das Löschen eines Feuers kostet Geld. Zwar ist der abwehrende Brandschutz in vielen Bundesländern grundsätzlich eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, doch können Gemeinden je nach Landesrecht in bestimmten Fällen Kostenersatz verlangen. Spezielle Löschmittel oder Aufwendungen für die Wiederbefüllung von betriebseigenen Feuerlöschanlagen fallen dir als Gebäudeeigentümer in jedem Fall zur Last.
3. Bewegungs- und Schutzkosten. Um unbeschädigte Teile des Gebäudes zu reparieren oder zu schützen, müssen oft andere Sachen bewegt oder gesichert werden. Ein konkretes Beispiel: Um an ein geborstenes Rohr in der Zwischendecke heranzukommen, müssen fest eingebaute Klimakanäle oder Deckenverkleidungen vorübergehend demontiert und an einem sicheren Ort gelagert werden.
Die tückische Deckelung in alten Verträgen
In älteren Verträgen der Betriebsgebäudeversicherung sind diese Kosten häufig auf einen festen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt, beispielsweise auf 10 oder 20 Prozent. Bei einem großen Schaden reicht das meistens nicht aus. Kostet der Abriss und Abtransport von verseuchtem Brandschutt einer Lagerhalle 150.000 Euro, die Deckelung in deinem Vertrag liegt aber bei 50.000 Euro, bleibst du auf der Differenz von 100.000 Euro sitzen. Moderne Verträge verzichten weitgehend auf diese engen Grenzen und versichern diese Kosten bis zur Versicherungssumme des Gebäudes.
Mein Tipp:
Schau dir die Bedingungen deiner Betriebsgebäudeversicherung genau an. Achte darauf, dass Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten nicht über eine starre Prozentgrenze gedeckelt sind. Im Idealfall sind diese Positionen bis zur vollen Versicherungssumme auf „Erstes Risiko“ mitversichert. So verhinderst du, dass das Budget für den eigentlichen Wiederaufbau deines Gebäudes durch die vorherigen Aufräumarbeiten bereits komplett aufgezehrt ist.
Gemeinsam prüfen wir deinen aktuellen Vertrag auf solche versteckten Limitierungen und passen den Schutz an die realen Entsorgungs- und Sicherungskosten deiner Branche an.
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Quellen
Der Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung für dein Unternehmen.
Häufige Fragen
Was sind eigentlich Aufräumungs- und Abbruchkosten nach einem Brandschaden?
Nach einem Feuer bleibt meistens nur Schutt übrig, der weggeräumt und entsorgt werden muss. Wenn Wände einsturzgefährdet sind, müssen Handwerker diese erst abreißen, bevor der Wiederaufbau beginnen kann. Da kontaminiertes Brandmaterial je nach Schadstoffbelastung als gefährlicher Abfall eingestuft werden kann, entstehen hier schnell sehr hohe Kosten.
Was versteht man unter Bewegungs- und Schutzkosten?
Diese Kosten entstehen, wenn unbeschädigte Sachen im Gebäude bewegt oder geschützt werden müssen, um den eigentlichen Schaden zu reparieren. Ein Beispiel ist die Demontage und Zwischenlagerung einer intakten Deckenverkleidung, damit Handwerker an ein defektes Rohr herankommen.
Reicht die Absicherung für diese Kosten in meinem alten Vertrag aus?
In älteren Verträgen sind diese Kosten häufig auf 10 oder 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Bei einem großen Schaden mit viel kontaminiertem Brandschutt reicht das oft nicht aus und du musst die Differenz selbst zahlen. Moderne Tarife versichern diese Kosten meist bis zur vollen Versicherungssumme des Gebäudes.
Muss ich die Kosten für den Feuerlöscheinsatz selbst tragen?
In vielen Fällen wird für den normalen Brandschutzeinsatz kein Kostenersatz geltend gemacht, doch können Gemeinden je nach Landesrecht und Sachlage Kosten in Rechnung stellen. Wenn allerdings spezielle Löschmittel nötig waren oder du die betriebseigene Löschanlage wieder auffüllen musst, entstehen Kosten, die ohne den passenden Baustein bei dir hängen bleiben.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Betriebsgebäudeversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
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