Mehrkosten durch Preissteigerungen in der Betriebsgebäudeversicherung
Warum dieses Leistungsmerkmal beim Wiederaufbau zählt
Ein Großbrand oder ein schwerer Sturmschaden legt deinen Betrieb lahm. Bis das Gebäude wieder steht, vergeht oft viel Zeit. Behörden prüfen Anträge, Gutachter schreiben Berichte und Handwerker haben lange Wartezeiten. In dieser Zeit stehen die Preise am Bau nicht still. Genau hier greift die Klausel zu den Mehrkosten durch Preissteigerungen in der Betriebsgebäudeversicherung.
Das Problem mit der Zeitverzögerung
Normalerweise ermittelt der Versicherer den Schadenwert direkt am Tag des Schadens. Wenn der Wiederaufbau deines Betriebsgebäudes in Mannheim sich jedoch über Monate hinzieht, fressen Inflation und steigende Rohstoffpreise diesen Betrag schnell auf. Holz, Stahl und Beton können innerhalb kurzer Zeit deutlich teurer werden. Auch die Stundensätze im Bauhandwerk steigen kontinuierlich an.
Ohne diese spezielle Vereinbarung im Vertrag bleibst du auf den Preissteigerungen sitzen, die zwischen dem Schadentag und dem tatsächlichen Wiederaufbau entstehen. Der Versicherer zahlt dann nur die ursprünglich kalkulierte Summe, obwohl der Bau inzwischen deutlich mehr kostet.
Wie die Klausel deinen Betrieb schützt
Die Klausel sorgt dafür, dass die Versicherung die nachweisbaren Preissteigerungen bis zur Wiederherstellung übernimmt. Ein konkretes Beispiel: Nach einem Dachstuhlbrand wird der Schaden am Gebäude auf 200.000 Euro geschätzt. Durch Verzögerungen bei den Genehmigungen startet der Bau erst ein Jahr später. Die Material- und Arbeitskosten sind in diesem Zeitraum um acht Prozent gestiegen. Die tatsächlichen Kosten liegen nun bei 216.000 Euro. Mit der passenden Klausel übernimmt deine Betriebsgebäudeversicherung auch die zusätzlichen 16.000 Euro.
Wichtig zu wissen: Diese Absicherung hat zeitliche Grenzen. Meistens begrenzen die Versicherer den Zeitraum für diese Preisgarantie auf 24 oder 36 Monate ab dem Schadentag. Wer den Wiederaufbau ohne triftigen Grund verzögert, verliert diesen Schutz für die verbleibende Zeit.
Mein Tipp:
Achte im Kleingedruckten deines Vertrags genau auf die Fristen. Manche ältere Tarife decken Preissteigerungen nur für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum ab. Das ist in der heutigen Bauwirtschaft oft zu kurz. Achte darauf, dass die vereinbarte Frist deines Vertrags ausreichend bemessen ist, um bei größeren Schäden und den typischen bürokratischen Hürden auf der sicheren Seite zu sein.
Lass uns gemeinsam prüfen, wie dein aktueller Vertrag aufgestellt ist und ob diese wichtige Frist für dein Gebäude ausreicht. Im persönlichen Gespräch klären wir deine Fragen und passen den Schutz deines Betriebsgebäudes exakt an deinen tatsächlichen Bedarf an.
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Quellen
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung zu deiner Betriebsgebäudeversicherung.
Häufige Fragen
Was genau bedeutet die Klausel zu den Mehrkosten durch Preissteigerungen?
Nach einem schweren Brand oder Sturm vergeht oft viel Zeit, bis der Wiederaufbau deines Betriebsgebäudes startet. In dieser Phase steigen die Preise für Holz, Stahl und Handwerker oft weiter an. Diese Klausel sorgt dafür, dass der Versicherer diese nachweisbaren Mehrkosten übernimmt, die zwischen dem Schadentag und dem eigentlichen Aufbau entstehen.
Reicht eine normale gleitende Neuwertversicherung dafür nicht aus?
Die gleitende Neuwertversicherung passt deine Versicherungssumme an die allgemeine Baupreisentwicklung an. In ihrer Standardform fängt sie aber nicht die Preissteigerungen auf, die erst nach dem Schadentag während einer langen Planungs- und Bauphase auflaufen. Neuere „Plus“-Varianten können dies einschließen – prüfe daher genau, was dein Vertrag konkret abdeckt. Für den Fall, dass du keinen entsprechenden Schutz hast, brauchst du die spezielle Klausel.
Wie lange zahlt der Versicherer diese gestiegenen Kosten?
Es gibt eine zeitliche Grenze, die meistens bei 24 oder 36 Monaten ab dem Schadentag liegt. Ältere Tarife bieten oft nur einen knapp bemessenen Schutzzeitraum, was bei den heutigen Wartezeiten für Handwerker und Genehmigungen extrem knapp sein kann. Verzögerst du den Bau ohne triftigen Grund selbst, erlischt der zusätzliche Schutz.
Werden wirklich alle Preissteigerungen komplett übernommen?
Nein, die Versicherung zahlt nur die ortsüblichen und nachweisbaren Preissteigerungen für den Wiederaufbau in der ursprünglichen Art. Wenn du das Gebäude im Zuge des Wiederaufbaus vergrößerst oder hochwertiger ausstattest, musst du diese Mehrkosten selbst tragen. Zudem gilt die Erstattung immer nur innerhalb der vereinbarten Frist.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Betriebsgebäudeversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert