Verzicht auf Kürzung bei unterlassener Anzeige von Gefahrerhöhungen in der Betriebsgebäudeversicherung
Was veränderte Risiken am Gebäude für deinen Versicherungsschutz bedeuten
Ein typischer Fall aus der Praxis der Betriebsgebäudeversicherung: Für die Renovierung der Fassade wird an deinem Gebäude in Mannheim-Neckarau für mehrere Wochen ein Gerüst aufgestellt. Was viele Eigentümer nicht wissen: Das ist eine klassische Gefahrerhöhung. Das Gerüst erleichtert Einbrechern den Zugang zu den oberen Stockwerken und erhöht das Brandrisiko durch die anstehenden Arbeiten.
Was bedeutet Gefahrerhöhung konkret?
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die Rahmenbedingungen deines Gebäudes nach dem Vertragsabschluss so verändern, dass ein Schaden wahrscheinlicher wird. Neben Gerüsten zählen dazu auch längerer Leerstand von Gebäudeteilen oder die kurzfristige Lagerung von leicht entzündlichen Materialien auf dem Gelände.
Ein weiteres wichtiges Beispiel ist der Mieterwechsel. Zieht aus einem Bürogebäude der Steuerberater aus und ein Gastronomiebetrieb mit Großküche ein, ändert sich das Risiko für einen Brandschaden am Gebäude massiv. Solche Änderungen musst du dem Versicherer unverzüglich melden.
Die gesetzliche Regelung und die Folgen im Schadenfall
Meldest du diese Veränderungen nicht, greift das Gesetz. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 26 VVG) kann der Versicherer bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht die Leistung im Schadenfall kürzen – bei vorsätzlicher Verletzung droht sogar vollständige Leistungsfreiheit. Die Kürzung hängt von der Schwere deines Versäumnisses ab. Bei einem Großbrand kann das bedeuten, dass du auf einem erheblichen Teil der Wiederaufbaukosten für das Gebäude sitzen bleibst.
Hier hilft die Klausel zum Verzicht auf Kürzung bei unterlassener Anzeige von Gefahrerhöhungen. Mit dieser Vereinbarung verzichtet der Versicherer darauf, die Leistung wegen der verspäteten oder vergessenen Meldung zu kürzen. Der Sachschaden am Gebäude wird trotzdem reguliert.
Mein Tipp:
Auch wenn ein guter Tarif auf die Kürzung verzichtet, solltest du wesentliche Änderungen an deinem Betriebsgebäude immer zeitnah melden. Der Verzicht schützt dich zwar vor dem finanziellen Schaden im Moment des Vorfalls, befreit dich aber nicht dauerhaft von der Pflicht zur korrekten Risikobeschreibung. Oft fordert der Versicherer die Risikoanpassung und die entsprechende Prämie dann rückwirkend ein. Setze dich bei jedem größeren Umbau oder Mieterwechsel kurz mit mir in Verbindung, damit wir das Gebäude sauber nachmelden.
In einer persönlichen Beratung prüfen wir deine bestehende Betriebsgebäudeversicherung auf solche Fallstricke. Wir klären genau, welche Klauseln in deinem Vertrag enthalten sein müssen, um dein Gewerbeobjekt sicher abzusichern.
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Quellen
Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Was gilt überhaupt als Gefahrerhöhung bei meinem Gebäude?
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich das Risiko für einen Schaden nach dem Vertragsabschluss steigert. Das passiert zum Beispiel, wenn du ein Gerüst für Fassadenarbeiten aufstellst, Teile des Gebäudes länger leer stehen oder ein Gastronomiebetrieb statt eines Steuerberaters einzieht.
Was passiert, wenn ich eine Gefahrerhöhung nicht rechtzeitig melde?
Ohne die passende Klausel im Vertrag kann der Versicherer die Leistung im Schadensfall kürzen – bei vorsätzlicher Nichtanzeige droht sogar vollständige Leistungsfreiheit. Bei einem Brand oder Einbruch bleibst du dann auf einem Teil oder im schlimmsten Fall auf den gesamten Kosten für den Wiederaufbau oder die Reparatur des Gebäudes sitzen.
Schützt mich der Verzicht auf Kürzung dauerhaft vor Beitragsanpassungen?
Nein, diese Klausel rettet dich im Schadensfall nur vor einer Kürzung der Auszahlung. Der Versicherer wird den Beitrag für das höhere Risiko nach der Meldung rückwirkend einfordern und den Vertrag für die Zukunft anpassen.
Muss ich dem Versicherer trotz der Klausel jeden Umbau melden?
Ja, die Pflicht zur Meldung bleibt unverändert bestehen. Der Verzicht auf Kürzung ist nur dein Sicherheitsnetz für den Fall, dass du die Meldung im Stress vergessen hast oder sie sich verzögert.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Betriebsgebäudeversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert