Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung in der Betriebsgebäudeversicherung
Was dieses Leistungsmerkmal für Ihr Unternehmen bedeutet
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit am Betriebsgebäude?
Ein stressiger Arbeitstag neigt sich dem Ende zu. Ein Mitarbeiter verlässt das Bürogebäude und vergisst, ein gekipptes Fenster im Obergeschoss komplett zu schließen. In der Nacht zieht ein schweres Unwetter über Mannheim auf. Regen peitscht ungehindert in die Räume, beschädigt die Gebäudesubstanz und sorgt für einen massiven Wasserschaden an den Wänden. Nach dem Gesetz handelt es sich hier oft um grobe Fahrlässigkeit: Jemand hat die normale Sorgfaltspflicht in besonders hohem Maße verletzt.
Die gesetzliche Regelung und ihre Folgen
Laut Paragraf 81 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) darf der Versicherer die Leistung kürzen, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Die Kürzung erfolgt im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Das Problem dabei: Es gibt keine feste Tabelle für diese Kürzungen. Ob der Versicherer 20, 50 oder sogar einen noch höheren Prozentsatz der Schadenssumme einbehält, entscheidet sich oft erst nach einem langen Streit vor Gericht. Für deinen Betrieb bedeutet das eine enorme finanzielle Unsicherheit im Ernstfall.
Die Lösung: Der Verzicht auf die Einrede
Mit dem Baustein „Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung“ in deiner Betriebsgebäudeversicherung wird dieses Risiko ausgeschlossen. Der Versicherer verzichtet vertraglich darauf, die Leistung bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Er zahlt den Schaden am Gebäude auch dann in voller Höhe aus, wenn der Fehler bei dir oder deinen Mitarbeitern lag. Eine wichtige Grenze bleibt jedoch bestehen: Vorsätzliches Handeln ist niemals versichert. Wer ein Feuer absichtlich legt, geht leer aus.
Achtung bei Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten
Dieser Verzicht ist extrem wertvoll, aber er ist kein Freifahrtschein. Er schützt dich nur vor den Folgen bei der direkten Schadenverursachung. Verletzen du oder deine Mitarbeiter vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften – wie das regelmäßige Prüfen der Heizungsanlage im Winter gegen Frostschäden – oder meldest du eine Gefahrerhöhung nicht rechtzeitig, darf der Versicherer die Leistung trotzdem kürzen. Hierfür sind wiederum andere, separate Klauseln im Vertrag notwendig.
Mein Tipp: Achte beim Vergleich der Tarife penibel darauf, dass der Verzicht bis zur vollen Versicherungssumme gilt. Manche Versicherer begrenzen diese Klausel bei Betriebsgebäuden auf einen bestimmten Höchstbetrag, zum Beispiel 50.000 Euro. Bei einem echten Gebäudeschaden ist diese Grenze aber schnell überschritten. Als freier Versicherungsmakler empfehle ich dir dringend, nur Tarife ohne solche versteckten Deckungsdeckel zu wählen.
Welche Klauseln in deiner Betriebsgebäudeversicherung wirklich wichtig sind und wo die Fallstricke in den aktuellen Verträgen lauern, klären wir am besten in einem gemeinsamen Gespräch auf Augenhöhe. Wir werfen einen genauen Blick auf dein Firmengebäude und finden den passenden Schutz für deinen Betrieb.
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Quellen
- Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de
- § 81 VVG – Herbeiführung des Versicherungsfalles – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de
Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Was gilt überhaupt als grobe Fahrlässigkeit bei einem Betriebsgebäude?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du die normale Sorgfaltspflicht in besonders hohem Maße verletzt. Ein typisches Beispiel ist ein gekipptes Fenster, das beim Verlassen des Büros vergessen wird, wodurch ein schweres Unwetter einen massiven Wasserschaden an den Wänden verursacht.
Darf der Versicherer die Zahlung bei einem Fehler einfach komplett verweigern?
Nein, komplett gestrichen wird das Geld selten, aber die Versicherung darf die Leistung nach dem Gesetz anteilig kürzen. Da es keine feste Tabelle für diese Abzüge gibt, droht bei Schadensfällen oft ein jahrelanger, teurer Streit vor Gericht über die genaue Prozentquote.
Zahlt die Versicherung mit dieser Klausel auch, wenn ich Sicherheitsvorschriften verletzt habe?
Nein, der Verzicht schützt dich nur bei der direkten, unabsichtlichen Schadensverursachung. Wenn du vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften verletzt – wie das Frostschutz-Heizen im Winter –, darf der Versicherer die Leistung trotzdem kürzen.
Gibt es beim Verzicht auf Kürzung eine finanzielle Obergrenze?
Ja, manche Versicherer begrenzen diesen Schutz in ihren Tarifen auf einen festen Höchstbetrag, oft etwa 50.000 Euro. Wir müssen bei der Tarifauswahl genau darauf achten, dass der Verzicht wirklich bis zur vollen Versicherungssumme gilt.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Betriebsgebäudeversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
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