Außen angebrachte Sachen in der Betriebsgebäudeversicherung absichern
Welche Gegenstände an der Fassade wirklich mitversichert sind
Wenn du ein Betriebsgebäude besitzt, denkst du beim Versicherungsschutz meist zuerst an das Dach, die Wände und die Heizungsanlage. Doch was ist mit den Dingen, die außen an der Fassade hängen? Werbeschilder, Leuchtschriften, Markisen oder Fahnenmasten gehören zum äußeren Erscheinungsbild deines Unternehmens. Im Schadenfall zeigt sich jedoch oft eine gefährliche Lücke: Solche außen angebrachten Sachen sind nicht in jeder Betriebsgebäudeversicherung voll mitversichert.
Was genau gilt als außen angebrachte Sache?
Als außen angebrachte Sachen gelten alle Gegenstände, die fest mit der Außenseite des Gebäudes verbunden sind, aber nicht direkt zur eigentlichen Gebäudesubstanz gehören. Ein klassisches Beispiel ist die beleuchtete Werbeanlage über dem Eingang deines Betriebs in Mannheim. Auch Markisen, Vordächer, Überwachungskameras, Außenbeleuchtungen oder Satellitenantennen fallen unter diese Definition.
Die tückische Grenze bei den Tarifen
Bei einem schweren Sturm oder Hagel werden diese Elemente als Erste beschädigt. Viele Versicherer begrenzen die Entschädigung für diese Schäden in ihren Standardtarifen auf eine feste Summe — die sogenannte Entschädigungsgrenze (Sublimit), die oft deutlich unter dem tatsächlichen Sachwert liegt. Wenn ein Sturm deine hochwertige Leuchtreklame von der Wand reißt und zerstört, musst du die Differenz zwischen dem Sublimit und dem tatsächlichen Schaden aus eigener Tasche zahlen. Bei einigen Tarifen sind außen angebrachte Sachen sogar komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, solange sie nicht explizit gegen einen Mehrbeitrag eingeschlossen wurden.
Genaues Hinsehen schützt vor Kosten
1. Die Werbeanlage prüfen. Ermittle den exakten Neuwert aller Schilder und Lichtreklamen an der Außenseite deines Gebäudes. Dieser Wert sollte die Grundlage für die Versicherungssumme in diesem Bereich bilden.
2. Den Tarif abgleichen. Achte beim Vergleich der Betriebsgebäudeversicherung darauf, ob außen angebrachte Sachen bis zur vollen Versicherungssumme des Gebäudes mitversichert sind oder ob es ein starres Sublimit gibt.
3. Besondere Gefahren bedenken. Neben Sturm und Hagel ist bei außen angebrachten Schildern auch Vandalismus oder Graffiti ein großes Thema. Prüfe, ob diese Gefahren über Zusatzbausteine abgedeckt werden können.
Mein Tipp: Werbeanlagen richtig bewerten
Mein Tipp: Gehe einmal bewusst um dein Gebäude herum und fotografiere alles, was an der Fassade montiert ist. Addiere die damaligen Anschaffungskosten. Du wirst überrascht sein, wie schnell sich ein beachtlicher Gesamtwert ergibt. Wenn dein Tarif an dieser Stelle eine Pauschalgrenze enthält, trägst du den Rest des Schadens selbst. Es lohnt sich fast immer, hier gezielt Tarife zu wählen, die diese Sachen ohne Zusatzkosten bis zur Versicherungssumme einschließen.
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir den tatsächlichen Wert deiner Außeninstallationen und gleichen diesen mit deiner bestehenden Betriebsgebäudeversicherung ab. So finden wir heraus, ob deine Schilder und Markisen ausreichend geschützt sind oder ob im Schadenfall eine teure Deckungslücke droht.
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Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Was genau zählt bei der Betriebsgebäudeversicherung als außen angebrachte Sache?
Dazu gehören alle Gegenstände, die fest an der Außenseite deines Gebäudes montiert sind, aber nicht zur eigentlichen Gebäudesubstanz zählen. Typische Beispiele sind deine Leuchtreklame über dem Eingang, Markisen, Vordächer oder auch Überwachungskameras und Satellitenanlagen.
Sind diese Gegenstände nicht automatisch über die normale Gebäudeversicherung geschützt?
Leider oft nur sehr eingeschränkt. Viele Standardtarife begrenzen die Entschädigung für Schäden an außen angebrachten Sachen auf vertragliche Sublimits, oder schließen sie ohne Zusatzbeitrag komplett aus.
Was passiert, wenn ein Sturm meine teure Werbeanlage zerstört und die Versicherungssumme nicht ausreicht?
In diesem Fall zahlt der Versicherer nur bis zur vereinbarten Grenze, dem sogenannten Sublimit. Den restlichen Schaden, der bei hochwertigen Lichtanlagen erheblich sein kann, musst du selbst tragen.
Wie kann ich meine Schilder und Außenanlagen richtig absichern?
Du solltest zuerst den Neuwert aller außen montierten Sachen ermitteln und diesen exakt im Vertrag angeben. Achte beim Tarifvergleich darauf, dass diese Gegenstände entweder bis zur vollen Versicherungssumme mitversichert sind oder das vereinbarte Limit für deinen Bedarf ausreicht.
Hilft die Versicherung auch, wenn meine Fassade oder die Schilder mit Graffiti besprüht werden?
Graffiti und Vandalismus sind meistens nicht automatisch über die Grunddeckung bei Sturm oder Feuer versichert. Dafür benötigst du in der Regel einen speziellen Zusatzbaustein in deiner Betriebsgebäudeversicherung, der diese böswilligen Beschädigungen explizit abdeckt.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Betriebsgebäudeversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert