Beseitigung von Rohrverstopfungen in der Betriebsgebäudeversicherung
Wann die Kosten für die Rohrreinigung übernommen werden
Eine verstopfte Leitung im Firmengebäude sorgt schnell für Stillstand. Wenn das Abwasser hochkommt oder Toiletten nicht mehr nutzbar sind, muss sofort ein Handwerker her. Doch ob die Betriebsgebäudeversicherung die Rechnung für den Sanitärdienst übernimmt, hängt von einer entscheidenden Frage ab: Enthält dein Vertrag eine gesonderte Klausel für Rohrverstopfungen?
Die wichtige Grenze: Verstopfung ist kein Rohrbruch
Viele Betriebsinhaber nehmen an, dass jede Rohrreinigung automatisch versichert ist. Das ist ein Irrtum, der im Ernstfall teuer wird. Im Standardumfang der Betriebsgebäudeversicherung ist die Beseitigung von Rohrverstopfungen nicht versichert – weder allein noch im Zusammenhang mit einem Rohrbruch. Eine Verstopfung gilt versicherungsrechtlich nicht als Rohrbruch, weil kein Sachsubstanzschaden am Rohr selbst vorliegt.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht diesen Unterschied. Verstopft ein Abflussrohr in einem Bürogebäude in Mannheim lediglich durch Kalkablagerungen oder weil Fremdkörper hineingeraten sind, ist das kein Versicherungsfall. Die Kosten für die Rohrreinigungsfirma und die Spirale musst du selbst tragen. Bricht das Rohr hingegen durch Frost oder Korrosion, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Ortung der Schadensstelle, die Aufbrucharbeiten sowie die Reparatur und Wiederherstellung des Rohrs – nicht jedoch automatisch die Reinigung einer dabei entstandenen Verstopfung, sofern keine Zusatzklausel vereinbart wurde.
Welche Kosten im Ernstfall übernommen werden
Liegt ein versicherter Rohrbruch vor, trägt der Versicherer die notwendigen Aufwendungen für die Schadensbeseitigung. Dazu gehören das Aufspüren der Schadstelle, das Freilegen der Rohre durch Stemmarbeiten an Wänden oder Böden sowie das anschließende Verschließen und Verfliesen.
Einige Tarife bieten erweiterte Klauseln, die Verstopfungen von Ableitungsrohren unabhängig von einem vorherigen Rohrbruch bis zu einer bestimmten Summe abdecken. Diese gesonderte Zusatzklausel (nach dem GDV-Muster als PK 7167 bekannt) muss ausdrücklich vereinbart sein. Diese Grenzen sind jedoch oft knapp bemessen und reichen bei komplizierten Blockaden tief im Fundament meist nicht aus. Es lohnt sich daher, die genauen Bedingungen im Vorfeld genau zu prüfen.
Mein Tipp:
Schaue genau in die Bedingungen deines aktuellen Vertrags. Verlasse dich nicht darauf, dass jeder Handwerkereinsatz bei einem verstopften Rohr bezahlt wird. Wenn dein Gebäude älter ist oder die Rohre bereits anfällig sind, solltest du gezielt nach Tarifen suchen, die Rohrverstopfungen auch ohne Rohrbruch zumindest teilweise mitversichern. Das spart im Ernstfall viel Ärger und unerwartete Kosten.
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir gemeinsam den Zustand deines Betriebsgebäudes und prüfen, welche Klauseln für dein Risiko sinnvoll sind. So stellen wir sicher, dass du im Schadenfall nicht auf den Handwerkerkosten sitzenbleibst.
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Quellen
Der Inhalt dieses Artikels dient ausschließlich der allgemeinen Information und Information über Versicherungsfragen. Er stellt keine individuelle Beratung dar und kann eine solche auch nicht ersetzen.
Häufige Fragen
Zahlt die Gebäudeversicherung die Beseitigung einer Rohrverstopfung nach einem Leitungswasserschaden?
Im Standardumfang der Betriebsgebäudeversicherung ist die Beseitigung von Rohrverstopfungen nicht versichert – auch nicht dann, wenn gleichzeitig ein Leitungswasserschaden oder Rohrbruch vorliegt. Die Rohrreinigung kann nur über eine gesondert vereinbarte Zusatzklausel (nach dem GDV-Muster: PK 7167) gedeckt sein. Handelt es sich um eine reine Verstopfung durch Kalk oder Schmutz ohne eine solche Klausel, musst du die Kosten für den Handwerker selbst tragen.
Welche Kosten übernimmt der Versicherer bei einem Rohrbruch?
Bei einem versicherten Rohrbruch werden die notwendigen Schritte zur Beseitigung des Bruchschadens bezahlt. Dazu gehören die Ortung des Schadens, das Aufstemmen von Wänden oder Böden, die Reparatur des Rohrs und das anschließende Verschließen und Verfliesen der beschädigten Stellen. Die Beseitigung einer dabei vorhandenen Verstopfung ist davon jedoch nicht automatisch umfasst – dafür ist eine gesonderte Klausel erforderlich.
Gibt es Tarife, die Rohrverstopfungen auch ohne vorherigen Rohrbruch abdecken?
Ja, einige Versicherer bieten Zusatzklauseln an (nach dem GDV-Muster: PK 7167), die Verstopfungen von Ableitungsrohren unabhängig von einem Rohrbruch bis zu einer festgelegten Summe übernehmen. Diese Klausel muss ausdrücklich vereinbart sein und ist nicht automatisch Bestandteil des Vertrags. Die Entschädigungsgrenzen sind je nach Tarif unterschiedlich hoch und reichen bei komplizierten Blockaden im Fundament oft nicht aus.
Wer zahlt die Rohrreinigung, wenn das Abwasser im Betriebsgebäude hochkommt?
Liegt die Ursache in einer gewöhnlichen Ablagerung von Fett, Kalk oder Fremdkörpern und ist keine Zusatzklausel für Rohrverstopfungen vereinbart, ist das kein Versicherungsfall für die Betriebsgebäudeversicherung. Du musst den Sanitärdienst in diesem Fall selbst beauftragen und bezahlen.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
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