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Startseite » Wohngebäude » Unterversicherungsverzicht VGV

Unterversicherungsverzicht – was die Wohngebäudeversicherung leisten muss

Unterversicherungsverzicht VGV Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Unterversicherungsverzicht in der Wohngebäudeversicherung: Warum er für Dich so wichtig ist

Deine Wohngebäudeversicherung schützt Dein Zuhause vor finanziellen Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und andere Gefahren. Doch was passiert, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zu niedrig ist? In diesem Fall droht eine Unterversicherung, die dazu führt, dass die Versicherung im Schadenfall nur einen Teil der Kosten übernimmt.

Mit einer Unterversicherungsverzicht-Klausel kannst Du sicherstellen, dass Dein Haus im Schadenfall vollständig wiederhergestellt wird, ohne dass Du einen Teil der Kosten selbst tragen musst.

Was bedeutet Unterversicherung in der Wohngebäudeversicherung?

Die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung gibt an, bis zu welcher Höhe Schäden erstattet werden. Sie sollte dem tatsächlichen Neuwert Deines Hauses entsprechen – inklusive aller fest verbundenen Gebäudeteile und Nebengebäude wie Garagen, Carports oder Gartenhäuser.

Liegt die vereinbarte Versicherungssumme jedoch unter dem tatsächlichen Gebäudewert, spricht man von Unterversicherung. Das hat fatale Folgen, denn im Schadenfall wird die Erstattungssumme im selben Verhältnis anteilig gekürzt. Und das überrascht viele: Diese Kürzung trifft nicht erst den Totalschaden, sondern jeden Schaden.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Dein Haus ist unterversichert:

1. Vereinbarte Versicherungssumme. 200.000 €

2. Tatsächlicher Neuwert des Gebäudes. 400.000 €

3. Das Verhältnis. Deine Versicherungssumme deckt nur 50 % des tatsächlichen Gebäudewerts.

Was bedeutet das im Schadenfall?

1. Schadenhöhe. 15.000 € für eine Reparatur.

2. Erstattung der Versicherung. Da Dein Gebäude nur zur Hälfte versichert ist, erstattet die Versicherung auch nur 50 % des Schadens. Du erhältst also nur 7.500 €.

3. Dein Eigenanteil. Die restlichen 7.500 € musst Du aus eigener Tasche zahlen, obwohl der Schaden weit unter Deiner eigentlichen Versicherungssumme lag.

Wie schützt Dich der Unterversicherungsverzicht?

Der Unterversicherungsverzicht sorgt dafür, dass im Schadenfall keine Kürzung der Entschädigung erfolgt – selbst wenn die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Gebäudewert angesetzt war. Der Schaden wird dann bis zur vereinbarten Versicherungssumme voll erstattet.

Das bedeutet konkret für Dich:

1. Volle Kostenübernahme. Die Versicherung zahlt die vollen Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau, bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

2. Keine Prüfung auf Unterversicherung. Eine Prüfung, ob Dein Haus unterversichert ist, entfällt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

3. Keine finanziellen Nachteile. Du musst im Schadenfall keine unerwarteten Kosten aus eigener Tasche tragen.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Unterversicherungsverzicht?

Damit der Unterversicherungsverzicht greift, knüpfen viele Versicherer ihn an eine ordnungsgemäße Summenermittlung. Oft wird dieser Schutz gewährt, wenn die Versicherungssumme nach einem festgelegten Berechnungssystem ermittelt wurde. Das kann beispielsweise nach dem gleitenden Neuwert, einer Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche oder einem anderen, vom Versicherer vorgegebenen Verfahren erfolgen. Diese Verfahren sollen sicherstellen, dass die initial angesetzte Versicherungssumme möglichst realistisch ist und nicht schon zu Beginn stark vom tatsächlichen Wert abweicht.

Wichtig ist dabei: Der Unterversicherungsverzicht ersetzt nicht die richtige Summe. Er mildert lediglich die Folgen einer Fehleinschätzung ab.

Doch aufgepasst: Was ist mit den Kosten NACH dem Schaden?

Ein Wiederaufbau nach einem Schaden ist oft teurer als nur die reine Gebäudestruktur. Viele Kosten fallen nach einem Feuer- oder Wasserschaden zusätzlich an und werden häufig übersehen. Eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung sollte diese Kosten zusätzlich zur Versicherungssumme erstatten, nicht davon abgezogen. Andernfalls zehren diese Ausgaben die eigentlich für den Wiederaufbau gedachte Versicherungssumme auf.

Denke dabei an Positionen wie:

1. Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten. Nach einem Brand oder Wasserschaden müssen die Reste beschädigter Sachen aufgeräumt, abtransportiert und bei Bedarf als Sondermüll entsorgt werden. Das können hohe Summen sein.

2. Bewegungs- und Schutzkosten. Manchmal müssen intakte Gebäudeteile oder Einrichtungsgegenstände bewegt, verändert oder geschützt werden, um den Schaden zu beheben oder den Wiederaufbau zu ermöglichen.

3. Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich. Wenn durch Löschwasser oder ausgetretene Stoffe das Erdreich kontaminiert wird, können aufwändige Aushub- und Deponiekosten entstehen, die erheblich sein können.

4. Mehrkosten durch Preissteigerungen. Zwischen Schadenfall und Wiederaufbau können die Baupreise steigen. Eine gute Police sollte diese Preisdifferenz ausgleichen, damit Du nicht mit weniger Geld dastehst, als Du ursprünglich gebraucht hättest.

5. Sachverständigenkosten. Wenn Du einen eigenen Gutachter hinzuziehen möchtest, um die Schadenhöhe unabhängig bewerten zu lassen, kann die Übernahme dieser Kosten durch die Versicherung Dir die Möglichkeit geben, ein Gegengutachten einzuholen, ohne es selbst zu bezahlen.

6. Hotel- und Unterbringungskosten sowie Mietverlust. Wenn Dein Haus unbewohnbar ist, brauchst Du eine Unterkunft. Auch ein eventueller Mietverlust, falls Du das Gebäude vermietet hast, sollte bedacht werden.

Achte zudem darauf, dass die Neuwerterstattung nicht an eine sogenannte „Wiederaufbaubindung“ geknüpft ist. Bei einigen Versicherern erhältst Du den Neuwert nach einem Totalschaden nur, wenn Du das Haus in gleicher Art und Güte, innerhalb einer Frist und am selben Ort wiederaufbaust. Eine Klausel, die diese Bindung löst („Neuwerterstattung auch wenn kein Wiederaufbau erfolgt“), gibt Dir mehr Flexibilität, falls Du nach einem schweren Schaden den Standort wechseln möchtest.

Dein Zuhause in der Rhein-Neckar-Region richtig versichert

Gerade in wachsenden Regionen wie Mannheim, Heidelberg oder Ludwigshafen steigen die Immobilienwerte oft schneller, als man denkt. Durch Sanierungen, Anbauten oder Modernisierungen kann der Wert Deines Hauses zusätzlich zunehmen. Eine Versicherungssumme, die vor einigen Jahren noch passend war, kann heute bereits zu einer Unterversicherung führen.

Dazu kommt das erhöhte Klimarisiko: Im Städteranking 2025 der IW Consult (gemeinsam mit WirtschaftsWoche und ImmoScout24) zählen Mannheim (Rang 70 von 71) und Ludwigshafen (Rang 69 von 71) zu den am stärksten klimagefährdeten deutschen Großstädten; Heidelberg (Rang 67 von 71) ist ebenfalls stark betroffen. Drohen diesen Städten laut Ranking vor allem Überschwemmungen und Wasserknappheit, so ist das Starkregen- und Überflutungsrisiko an Rhein und Neckar insgesamt hoch. Die Stadt Mannheim bietet dazu beispielsweise online Starkregengefahrenkarten an, die Dir grundstücksgenau das Risiko zeigen und auf die Notwendigkeit einer Elementarschadenversicherung hinweisen. Auch für Ludwigshafen bietet der HydroZwilling Rheinland-Pfalz eine 3D-Visualisierung von Sturzflut- und Hochwasserszenarien.

Diese regionalen Gegebenheiten machen es besonders wichtig, die Versicherungssumme für Dein Wohngebäude regelmäßig zu prüfen und an den aktuellen Wert anzupassen, damit der Unterversicherungsverzicht seine volle Wirkung entfalten kann und Dein Zuhause umfassend geschützt ist.

Fazit

Eine Unterversicherung kann erhebliche finanzielle Folgen haben, da die Versicherung im Schadenfall nur anteilig zahlt. Mit einer Unterversicherungsverzicht-Klausel stellst Du sicher, dass Dein Gebäude im Ernstfall vollständig wiederhergestellt werden kann – ohne unerwartete Kosten. Der Unterversicherungsverzicht ersetzt dabei nicht die Notwendigkeit einer korrekten Versicherungssumme, sondern mildert die Folgen einer Fehleinschätzung ab.

Mein Tipp:

Nimm Dir einmal im Jahr bewusst Zeit, den Wert Deines Hauses zu überprüfen. Hast Du größere Modernisierungen vorgenommen, angebaut oder ist der Immobilienmarkt in Deiner Gegend stark gestiegen? Sind vielleicht neue Risiken wie vermehrtes Starkregenaufkommen zu beachten? Das sind alles Signale, die eine Anpassung Deiner Versicherungssumme und auch der vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen notwendig machen könnten. Im besten Fall sprechen wir darüber, bevor es zu spät ist und Du im Schadenfall draufzahlen musst.

Gerne schaue ich mir Deine aktuelle Wohngebäudeversicherung an und prüfe gemeinsam mit Dir, ob Du optimal geschützt bist und der Unterversicherungsverzicht in Deinem Vertrag fair geregelt ist. Ein kurzes Gespräch bringt oft Klarheit.

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Quellen

  • Städteranking 2025: Klimagefahren bedrohen Städte – Presseportal
  • Städteranking 2025 – IW Consult
  • HydroZwilling Rheinland-Pfalz – Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
  • § 75 VVG – Unterversicherung – dejure.org

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Was genau bedeutet Unterversicherungsverzicht bei der Wohngebäudeversicherung?

Mit dieser Klausel verzichtet dein Versicherer im Schadensfall darauf zu prüfen, ob dein Haus eigentlich mehr wert ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Dadurch zahlt die Versicherung Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme komplett aus, ohne prozentuale Kürzungen vorzunehmen.

Gilt die Kürzung bei Unterversicherung nur bei einem Totalschaden?

Nein, das ist ein teurer Irrtum. Die Kürzung greift im gleichen Verhältnis bei jedem einzelnen Schaden, also auch bei kleineren Reparaturen wie einem feuchten Keller nach einem Rohrbruch. Ist dein Haus nur zur Hälfte des echten Wertes versichert, bekommst du auch bei einem Schaden von 10.000 Euro nur 5.000 Euro ausgezahlt.

Wie bekomme ich diesen Unterversicherungsverzicht für mein Haus?

Der Versicherer gewährt dir den Verzicht, wenn du den Wert deines Hauses korrekt ermitteln lässt. Das passiert meistens über ein standardisiertes Formular zur Wohnfläche oder über die Berechnung des sogenannten Werts 1914, bei dem du alle Angaben zu Modernisierungen und Ausstattung wahrheitsgemäß ausfüllst.

Zahlt die Versicherung bei vereinbartem Unterversicherungsverzicht unbegrenzt?

Nein, der Schutz hat eine klare Grenze. Die Versicherung zahlt im Schadensfall maximal bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme. Wenn der Wiederaufbau nach einem Brand teurer wird als diese Summe, musst du die Differenz trotz der Klausel selbst zahlen.

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