Sonstiges Grundstückszubehör und -bestandteile in der Wohngebäudeversicherung
Sonstiges Grundstückszubehör und -bestandteile in der Wohngebäudeversicherung – Was ist wirklich abgesichert?
Die Wohngebäudeversicherung schützt in erster Linie das Gebäude selbst – aber was ist mit den Dingen, die sich auf dem Grundstück befinden, aber nicht direkt zum Haus gehören? Viele Eigentümer gehen davon aus, dass alles auf dem Grundstück automatisch mitversichert ist. Doch hier gibt es Grauzonen, die nicht in jedem Vertrag berücksichtigt werden.
Welche Bestandteile sind nicht automatisch versichert?
Nicht alles, was fest auf dem Grundstück steht, ist automatisch durch die Wohngebäudeversicherung geschützt. Zu den typischen Grauzonen gehören:
- Klingel- und Briefkastenanlagen – Auch wenn sie fest installiert sind, gehören sie oft nicht zum versicherten Gebäudebestand.
- Müllboxen und Mülltonnenunterstände – Diese sind meist nicht in der Standarddeckung enthalten.
- Terrassen und Carports – Während fest verbaute Garagen meistens mitversichert sind, gilt das für Carports oft nicht.
- Gewächs- und Gartenhäuser – Diese kleinen Nebengebäude sind in vielen Tarifen nicht automatisch abgedeckt.
- Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen – Auch gepflasterte Einfahrten oder befestigte Gehwege können aus der Standarddeckung herausfallen.
All diese Bestandteile befinden sich außerhalb des Gebäudes und gelten daher nicht immer als mitversichert.
Warum ist eine zusätzliche Absicherung sinnvoll?
Viele dieser Objekte sind weder in der Wohngebäude- noch in der Hausratversicherung standardmäßig enthalten. Gerade hochwertige Gartenhäuser, teure Terrassenüberdachungen oder gepflasterte Hofeinfahrten können bei einem Schaden hohe Kosten verursachen.
Einige Versicherer bieten deshalb die Möglichkeit, diese Bestandteile zusätzlich in die Wohngebäudeversicherung aufzunehmen. Allerdings gibt es häufig Deckelungen:
• Die Erstattung ist oft prozentual auf die Versicherungssumme begrenzt.
•Bestimmte Objekte können von der Absicherung ausgeschlossen sein.
Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Ob und in welchem Umfang diese Bestandteile versichert sind, hängt vom individuellen Vertrag ab. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen zeigt, welche Erweiterungen möglich sind und ob eine zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.
Tipp: Wer ein Grundstück mit mehreren zusätzlichen Bauteilen und Zubehörobjekten besitzt, sollte prüfen, ob eine Erweiterung des Versicherungsschutzes möglich und sinnvoll ist.
Fazit
Nicht alles, was sich auf dem Grundstück befindet, ist automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Viele Bestandteile wie Carports, Terrassen oder Gartenhäuser fallen in eine Versicherungslücke, die nur durch eine individuelle Anpassung der Police geschlossen werden kann.
Wer sichergehen möchte, dass sein gesamtes Grundstückszubehör im Schadenfall abgesichert ist, sollte die Versicherungsbedingungen genau prüfen und gegebenenfalls eine Erweiterung des Schutzes in Betracht ziehen.