Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Wohngebäudeversicherung
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Wohngebäudeversicherung – Wann zahlt die Versicherung?
Nicht jeder Schaden wird automatisch in voller Höhe ersetzt. Wenn ein Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder in extremen Fällen ganz verweigern. Wie hoch die Kürzung ausfällt, hängt von der Schwere der Fahrlässigkeit ab.
Doch was bedeutet grobe Fahrlässigkeit genau, und wie lässt sie sich vermeiden?
Wann gilt ein Schaden als grob fahrlässig verursacht?
Eine grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn jemand besonders unachtsam handelt und dadurch einen Schaden verursacht. Das kann zum Beispiel in folgenden Situationen der Fall sein:
- Ein Adventskranz bleibt unbeaufsichtigt, die Kerzen brennen weiter, und plötzlich steht der Tisch in Flammen.
- Die Badewanne läuft über, weil das Wasser beim Telefonieren vergessen wurde. Dadurch entsteht ein Wasserschaden, der sich auf andere Räume oder Wohnungen ausbreitet.
- Ein Fenster bleibt offen, während das Haus verlassen wird. Einbrecher nutzen diese Gelegenheit und dringen leichter ein.
Solche Nachlässigkeiten können erhebliche Konsequenzen haben. Der Versicherer prüft jeden Fall individuell und kann die Entschädigung je nach Grad der Fahrlässigkeit prozentual kürzen.
Wann greift der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit?
Einige Versicherer bieten Tarife an, die einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit beinhalten. Das bedeutet, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit entstanden ist. Eine Kürzung ist dann nur noch möglich, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Diese Klausel kann besonders vorteilhaft sein, wenn im Haushalt mehrere Personen leben. Familien mit Kindern, Senioren oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen profitieren häufig von dieser zusätzlichen Sicherheit.
Warum ist eine genaue Vertragsprüfung wichtig?
Nicht jeder Versicherungsvertrag enthält automatisch den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Es gibt Unterschiede in den Tarifen, und nicht jeder Versicherer bietet diese Klausel an. Daher solltest Du die Bedingungen genau prüfen:
✔ Ist die Klausel enthalten, und bis zu welcher Höhe gilt sie?
✔ Gibt es Einschränkungen für bestimmte Schadensarten?
✔ Welche Ausnahmen sind in den Vertragsbedingungen aufgeführt?
Fazit
Grobe Fahrlässigkeit kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Wird ein Schaden fahrlässig herbeigeführt, darf die Versicherung ihre Leistung kürzen. Wer sichergehen möchte, dass auch in solchen Fällen der volle Schutz besteht, sollte auf einen Vertrag mit Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit achten.
Eine genaue Prüfung der Police kann dabei helfen, böse Überraschungen zu vermeiden. Denn nur wer seine Versicherungsbedingungen kennt, kann im Schadenfall wirklich von ihnen profitieren.