Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit in der Wohngebäudeversicherung
Damit ein Schaden am Gebäude ersetzt wird, muss die Versicherungsprämie regelmäßig bezahlt werden. Doch was passiert, wenn Du unverschuldet arbeitslos wirst und Dir die Beiträge nicht mehr leisten kannst?
Ohne Zahlung erlischt der Versicherungsschutz – genau in einer Situation, in der finanzielle Engpässe die Behebung eines Gebäudeschadens besonders schwer machen würden. Zudem können unreparierte Schäden in kurzer Zeit noch höhere Folgekosten verursachen.
Wie funktioniert die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit?
•Die Beitragsbefreiung muss beim Versicherer beantragt werden.
•Sie gilt nur bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit.
•Der Zeitraum ist meist begrenzt, je nach Versicherer und Tarif.
Diese Option sichert den Versicherungsschutz in schwierigen Zeiten und stellt sicher, dass Dein Zuhause auch bei finanziellen Engpässen geschützt bleibt.