Unbenannte Gefahren in der Wohngebäudeversicherung
Die Klausel „unbenannte Gefahren“ erweitert den Versicherungsschutz erheblich. Sie greift immer dann, wenn Dein Gebäude durch ein unvorhergesehenes Schadenereignis zerstört oder beschädigt wird – also durch etwas, das Du weder vorhergesehen hast noch vorhersehen musstest.
Was deckt die Absicherung gegen unbenannte Gefahren ab?
Mit dieser Zusatzklausel genießt Du Schutz über die klassischen Gefahren hinaus, wie:
- Brand
- Leitungswasserschäden
- Sturm und Hagel
- Elementarschäden
Die Versicherung springt also für Schäden ein, die in den üblichen Standardtarifen nicht abgedeckt sind.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Die einzige Einschränkung: Es gelten nur die ausdrücklich in den Bedingungen genannten Ausschlüsse. Typische Ausschlüsse sind z. B.:
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder Alterung
- Verfall oder Materialermüdung
- Behördliche Maßnahmen wie Beschlagnahmungen („Verfügungen hoher Hand“)
Diese Klausel sorgt dafür, dass Du gegen eine Vielzahl nicht konkret benannter Risiken abgesichert bist – ein wichtiger Zusatz für einen umfassenden Schutz Deiner Immobilie.