Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat in der Wohngebäudeversicherung
Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat – Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Sachbeschädigung, Diebstahl oder mutwillige Zerstörung können schwerwiegende Schäden an einem Gebäude hinterlassen. Wenn Dein Wohngebäude durch eine Straftat beschädigt oder zerstört wird oder Bauteile gestohlen werden, kann die Wohngebäudeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen für den Schaden aufkommen.
Allerdings gilt das nur, wenn Dein Versicherungsvertrag solche Fälle ausdrücklich abdeckt. Daher ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um sicherzugehen, dass Du im Ernstfall finanziell abgesichert bist.
Welche Schäden sind durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt?
Nicht jede Police schützt automatisch vor Schäden durch Straftaten. Einige Versicherungen bieten jedoch eine Erweiterung des Versicherungsschutzes für solche Fälle an. Dazu gehören häufig:
✔ Diebstahl von Gebäudeteilen – Dazu zählen fest verbaute Komponenten wie Kupfer-Dachrinnen, Metallzäune oder Solaranlagen. Diese Elemente sind besonders begehrt bei Dieben, da sie wertvolle Rohstoffe enthalten.
✔ Vandalismus – Beispielsweise, wenn Unbekannte Fassaden beschmieren, Fenster einschlagen oder Türen beschädigen. Gerade an Halloween oder in der Silvesternacht kommt es häufig zu mutwilligen Zerstörungen.
Diese Schäden können erhebliche Reparaturkosten verursachen, daher lohnt es sich, einen Versicherungsschutz gegen polizeilich angezeigte Straftaten in Betracht zu ziehen.
Warum ist eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich?
Ein entscheidender Punkt: Ohne eine offizielle Anzeige bei der Polizei gibt es keine Entschädigung!
Die Versicherung verlangt als Nachweis für die Tat eine polizeiliche Bestätigung. Eine einfache Behauptung oder eine Schilderung des Vorfalls gegenüber dem Versicherer reicht nicht aus.
Wichtig ist deshalb:
✔ Bei jeder Beschädigung oder jedem Diebstahl sofort die Polizei rufen.
✔ Eine detaillierte Anzeige erstatten und eine Kopie der Anzeige als Nachweis aufbewahren.
✔ Fotos vom Schaden machen und der Versicherung zur Verfügung stellen.
Nur wenn die Tat offiziell gemeldet wurde, besteht Anspruch auf eine Erstattung durch die Wohngebäudeversicherung.
Fazit
Wenn Dein Gebäude durch eine Straftat beschädigt wird oder Gebäudeteile gestohlen werden, kann die Wohngebäudeversicherung einspringen – aber nur, wenn ein entsprechender Schutz im Vertrag enthalten ist. Ohne eine polizeiliche Anzeige bleibt der Versicherer leistungsfrei.
Daher gilt: Im Schadenfall sofort die Polizei informieren, eine Anzeige erstatten und den Schaden dokumentieren. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen hilft, spätere böse Überraschungen zu vermeiden.