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Startseite » Wohngebäude » Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls

Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls – was die Wohngebäudeversicherung leisten muss

Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Wohngebäudeversicherung – Wann zahlt die Versicherung?

Nicht jeder Schaden an deinem Haus wird automatisch in voller Höhe ersetzt. Wenn ein Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde, kann der Wohngebäudeversicherer die Leistung kürzen oder im Extremfall sogar ganz verweigern. Wie hoch diese Kürzung ausfällt, hängt von der Schwere des eigenen Verschuldens ab. Die Wohngebäudeversicherung deckt das Gebäude selbst sowie fest damit verbundene Bauteile gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Schäden am beweglichen Eigentum im Haus sind dagegen Sache der Hausratversicherung.

Doch was bedeutet grobe Fahrlässigkeit bei einem Gebäudeschaden konkret, und wie lassen sich existenzielle Abzüge vermeiden?

Wann gilt ein Schaden am Gebäude als grob fahrlässig verursacht?

Eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Man lässt quasi außer Acht, was jedem in dieser Situation hätte einleuchten müssen. Im Bereich der Wohngebäudeversicherung spielen vor allem drei typische Szenarien eine Rolle:

1. Unbeaufsichtigtes Feuer. Ein Adventskranz brennt unbeaufsichtigt im Wohnzimmer, während du dich in einem anderen Stockwerk aufhältst. Die Kerzen brennen herunter, fangen Feuer und die Flammen greifen auf die Holzdecke des Hauses über.

2. Überlaufendes Wasser. Du lässt Wasser in die Badewanne einlaufen und verlässt das Haus für einen Einkauf. Das Wasser läuft über und dringt durch die Decken in die darunterliegenden Wohnräume ein, was massive Putz- und Trocknungsschäden verursacht.

3. Frostschäden durch unzureichendes Heizen. Du schaltest im Winter während eines zweiwöchigen Urlaubs die Heizung in ungenutzten Räumen komplett aus, statt sie auf Frostschutz stehenzulassen. Die Wasserrohre frieren ein, platzen und verursachen beim Auftauen einen schweren Leitungswasserschaden im Mauerwerk.

In solchen Fällen prüft der Versicherer den Einzelfall genau. Je nach Schwere des Verschuldens wird die Auszahlung prozentual gekürzt.

Gefahrenquelle Energiewende: Wenn die Wallbox zum Risiko wird

Die Modernisierung von Gebäuden bringt neue Pflichten mit sich, die direkt an das Thema Fahrlässigkeit und Obliegenheitsverletzungen anknüpfen. Wallboxen, Photovoltaikanlagen und Lithium-Ionen-Batteriespeicher verändern das Brandrisiko eines Hauses massiv.

Hier gilt eine strikte Meldepflicht. Wenn du die Installation einer Wallbox oder einer Solaranlage nicht rechtzeitig bei deinem Versicherer anzeigst, verletzt du deine vertraglichen Pflichten. Kommt es dann zu einem Brandschaden, kann der Versicherer die Zahlung je nach Schwere der Pflichtverletzung kürzen oder – bei vorsätzlicher Verletzung der Anzeigepflicht – ganz verweigern.

Zudem deckt die klassische Wohngebäudeversicherung nur die klassischen Gefahren ab. Technische Schäden an einer Photovoltaikanlage, wie ein Defekt des Wechselrichters, Kurzschlüsse oder Schäden durch einen Marderbiss an den Kabeln, sind im Standardtarif nicht versichert und müssen explizit eingeschlossen werden.

Wann schützt der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit?

Gute Tarife enthalten eine Klausel, bei der der Versicherer auf das Recht zur Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit verzichtet. Das bedeutet: Auch wenn das vergessene Badewasser den Schaden verursacht hat, zahlt die Versicherung den Schaden am Gebäude in voller Höhe. Eine Kürzung ist dann nur noch bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens möglich.

Allerdings gibt es auch bei dieser Klausel wichtige Einschränkungen in den Bedingungen, auf die du achten musst:

1. Begrenzte Summen. Einige Versicherer verzichten zwar auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, begrenzen diesen Verzicht in günstigen Tarifen aber auf feste Summen, beispielsweise bis zu 10.000 Euro. Bei einem echten Brand reicht das bei weitem nicht aus.

2. Obliegenheitsverletzungen bleiben bestehen. Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit schützt dich in der Regel nicht vor den Konsequenzen, wenn du gesetzliche oder vertragliche Sicherheitsvorschriften missachtest – wie die erwähnte Meldepflicht für Wallboxen oder das Freihalten von Fluchtwegen.

3. Schutz für Vermieter. Wenn du dein Gebäude vermietest, schützt dich der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit vor einer Leistungskürzung wegen deiner eigenen groben Fahrlässigkeit. Darüber hinaus reguliert deine Wohngebäudeversicherung Schäden, die Mieter leicht fahrlässig verursachen, in aller Regel ohne Kürzung – bei grober Fahrlässigkeit des Mieters kann der Versicherer jedoch Regress beim Mieter nehmen.

Mein Tipp: Achte beim Abschluss deiner Wohngebäudeversicherung penibel darauf, dass der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bis zur vollen Versicherungssumme gilt. Tarife, die hier Deckungsdeckel von 10.000 oder 20.000 Euro einbauen, sind im Ernstfall extrem riskant. Zudem solltest du den Einbau jeder neuen Solaranlage, Wärmepumpe oder Wallbox sofort schriftlich melden, damit der Versicherungsschutz für das gesamte Gebäude lückenlos bestehen bleibt.

Welche Klauseln in deinem aktuellen Vertrag stehen und wo eventuell gefährliche Deckungslücken bei modernen Gebäudeinstallationen lauern, klären wir gemeinsam in einer detaillierten Vertragsanalyse. Wir prüfen deine bestehende Police und passen den Schutz an deine tatsächliche Wohnsituation an.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Für die genauen Konditionen sind immer die aktuellen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifes maßgeblich.

Häufige Fragen

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit bei einem Schaden am Haus konkret?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du die im Alltag erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße vernachlässigst. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du brennende Kerzen auf dem Adventskranz im Wohnzimmer unbeaufsichtigt lässt, während du dich in einem anderen Stockwerk aufhältst.

Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei grober Fahrlässigkeit überhaupt nichts mehr?

Doch, aber die Versicherung kürzt die Auszahlung in der Regel prozentual. Wie hoch der Abzug am Ende ausfällt, hängt immer von der Schwere deines eigenen Verschuldens im konkreten Einzelfall ab.

Muss ich neue Solaranlagen oder eine Wallbox der Versicherung melden?

Ja, das ist Pflicht. Da Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder Wallboxen das Brandrisiko des Gebäudes verändern, musst du diese Installationen dem Versicherer melden, um im Schadensfall keine Kürzung oder – bei vorsätzlicher Nichtanzeige – vollständige Leistungsverweigerung wegen einer Pflichtverletzung zu riskieren.

Zählt ein Rohrbruch durch Frost im Winter als grobe Fahrlässigkeit?

Ja, wenn du die Heizung in ungenutzten Räumen während deines Urlaubs komplett ausschaltest, statt sie auf Frostschutz zu stellen. Frieren die Leitungen deshalb ein und platzen, wirft dir der Versicherer mangelnde Sorgfalt vor und kürzt die Leistung für die Reparatur des Mauerwerks.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 17.09.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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