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Startseite » Wohngebäude » Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten

Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten – was die Wohngebäudeversicherung leisten muss

Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Unerwartete Kosten: Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten in deiner Wohngebäudeversicherung

Ein Gebäudeschaden ist oft mit hohen Kosten verbunden – nicht nur für die Reparatur oder den Wiederaufbau deines Hauses, sondern auch für Aufräum- und Sicherungsmaßnahmen. Diese zusätzlichen Kosten können schnell erhebliche Summen erreichen. Umso wichtiger ist es, dass sie nicht die eigentliche Versicherungssumme für den Wiederaufbau aufzehren, sondern zusätzlich zur Verfügung stehen.

Doch was genau ist darunter zu verstehen, und welche dieser Kosten übernimmt deine Wohngebäudeversicherung?

Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten

Nach einem schweren Schaden am Gebäude müssen oft zerstörte Gebäudeteile entfernt werden, um eine sichere Wiederherstellung zu ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel:

1. Abtragen von Gebäudeteilen. Das Abtragen beschädigter Wände und Dächer nach einem Brand, Sturm oder Leitungswasserschaden.

2. Entsorgung von Schutt und Sondermüll. Die Entsorgung des Schutts, die besonders teuer sein kann, wenn der Abfall als Sondermüll eingestuft wird – etwa bei verbrannten Baumaterialien oder asbesthaltigen Baustoffen.

3. Einsatz von Spezialgeräten. Der Einsatz von Schwerlastfahrzeugen, falls große Mengen an Trümmern abtransportiert werden müssen.

4. Dekontamination von Erdreich. Gelangen Schadstoffe, zum Beispiel aus einem defekten Heizöltank oder durch Löschwasser, in den Boden, können Aushub- und Deponiekosten schnell fünfstellige Beträge erreichen. Wichtig zu wissen: Historische Altlasten im Boden, wie sie etwa auf ehemaligen Militärflächen wie den Konversionsflächen Franklin oder Spinelli in Mannheim vorkommen können, sind über die Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt.

5. Beseitigung umgestürzter Bäume. Wenn ein Sturm Bäume auf dein Grundstück oder Gebäude wirft, die nicht bereits abgestorben waren, werden die Kosten für deren Beseitigung ebenfalls übernommen.

Die Kosten für diese Arbeiten können schnell hohe Beträge erreichen. Ohne entsprechende Absicherung könntest du auf einem großen Teil dieser Kosten sitzen bleiben.

Bewegungs- und Schutzkosten

Neben der eigentlichen Schadensbeseitigung gibt es oft Situationen, in denen Einrichtungsgegenstände oder Bauteile entfernt, bewegt oder geschützt werden müssen, um den Schaden beheben oder Reparaturen durchführen zu können. Beispiele dafür sind:

1. Demontage für Reparaturzugang. Die Demontage einer Einbauküche oder das Aufstemmen von Fliesen, um an ein geplatztes Wasserrohr in der Wand zu gelangen. Gerade bei sanierten Kasernenbauten oder Erstbezug-Objekten auf Konversionsflächen wie dem Patrick Henry Village in Heidelberg sind die Leitungsverläufe oft nicht exakt dokumentiert, was die Suche nach dem Leck erschwert und die Bewegungskosten in die Höhe treibt.

2. Versetzen von Einrichtung. Das Versetzen von Möbeln und Geräten, wenn Fußböden oder Wände trockengelegt werden müssen.

3. Provisorische Sicherung. Temporäre Schutzmaßnahmen für noch intakte Gebäudeteile, etwa durch das Abdecken von beschädigten Dächern, um Folgeschäden durch Witterungseinflüsse zu verhindern.

4. De- und Remontage von Bauteilen. Die De- und Remontage von Gebäudeteilen wie Wänden, um Reparaturen an der Gebäudestruktur oder an technischen Installationen zu ermöglichen.

5. Wiederherstellung von Dokumenten. Die Wiederherstellung von Bauplänen oder Statikberechnungen, die für den Wiederaufbau essenziell sind. Fehlt beim Erstbezug auf Konversionsflächen eine lückenlose Dokumentation des Gebäudes, solltest du den Zustand vor dem Einzug genau mit Fotos festhalten. Im Schadenfall erleichtert dies den Nachweis darüber, was genau vorhanden war und in welchem Zustand es sich befand.

Gibt es Begrenzungen in der Versicherung?

Obwohl diese Klauseln in vielen Wohngebäudeversicherungen enthalten sind, gibt es oft Deckelungen, auch „Sublimits“ genannt. Diese legen fest, bis zu welchem Betrag oder Prozentsatz der Versicherungssumme die Versicherung die Kosten maximal übernimmt. Einige Versicherer haben pauschale Obergrenzen, andere staffeln die Erstattung nach der Art des Schadens.

Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher unerlässlich. Achte besonders darauf, dass die versicherten Kosten zusätzlich zur eigentlichen Versicherungssumme für den Wiederaufbau deines Gebäudes zur Verfügung stehen und diese nicht aufzehren. Sonst könnte es passieren, dass nach Abzug der Aufräumkosten nicht mehr genug Geld für den eigentlichen Wiederaufbau übrig bleibt.

Auch die Frage des Wiederaufbaus ist entscheidend: Die Neuwerterstattung deines Gebäudes ist oft an eine sogenannte „Wiederaufbaubindung“ geknüpft. Das bedeutet, du erhältst den Neuwert nur, wenn du dein Gebäude in gleicher Art und Güte, innerhalb einer Frist und an gleicher Stelle wiederaufbaust. Prüfe, ob deine Police eine Klausel enthält, die die Neuwerterstattung auch dann ermöglicht, wenn kein Wiederaufbau erfolgt oder du an einem anderen Ort bauen möchtest.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Mehrkosten durch Preissteigerungen. Nach einem Schaden können die Kosten für Baumaterialien und Handwerker schnell ansteigen. Eine gute Police deckt diese Preisdifferenz zwischen Schadeneintritt und Wiederherstellung.

Denke auch an die indirekten Folgen: Bist du während der Bauphase nicht in deinem Haus, entstehen Hotel- und Unterbringungskosten oder, falls du vermietest, ein Mietverlust. Die Mietverlustdeckung setzt allerdings immer einen versicherten Sachschaden am Gebäude voraus und greift bei einer reinen Mieterinsolvenz nicht.

Besonders Starkregen kann schwere Überschwemmungen verursachen, die hohe Aufräum- und Dekontaminationskosten nach sich ziehen. In Mannheim zeigen Starkregengefahrenkarten die konkreten Risiken für dein Grundstück auf.

Fazit

Zusätzliche Kosten nach einem Gebäudeschaden werden oft unterschätzt. Während viele Hausbesitzer sich um die Kosten für den eigentlichen Wiederaufbau sorgen, können Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten eine unerwartet große finanzielle Belastung darstellen, wenn sie die eigentliche Wiederaufbausumme aufzehren. Eine umfassende Wohngebäudeversicherung, die diese Kosten angemessen und zusätzlich abdeckt, ist daher essenziell.

Achte zudem auf einen Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit in deiner Police. Dieser ist ein starkes Qualitätsmerkmal und verhindert, dass der Versicherer die Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden kürzen kann.

Wer sichergehen möchte, dass er im Ernstfall nicht auf hohen Zusatzkosten sitzen bleibt, sollte seine Police regelmäßig prüfen und gegebenenfalls anpassen.

Mein Tipp:

Viele Hausbesitzer schauen nur auf die Grundsumme der Wohngebäudeversicherung. Aber die „Kleinigkeiten“ machen den Unterschied! Achte wirklich darauf, dass die Aufräum-, Abbruch- und auch die Dekontaminationskosten nicht auf deine eigentliche Versicherungssumme angerechnet werden, sondern obendrauf kommen. Stell dir vor, du hast 300.000 Euro Versicherungssumme und 50.000 Euro Aufräumkosten. Wenn die 50.000 Euro abgezogen werden, fehlen dir die am Ende für den Wiederaufbau. Das ist ein Punkt, den viele übersehen, der aber im Schadenfall Gold wert sein kann. Und check, ob du dein Haus auch woanders wieder aufbauen kannst, falls der alte Standort nicht mehr passt.

Lass uns gemeinsam schauen, ob deine aktuelle Wohngebäudeversicherung diese wichtigen Punkte optimal abdeckt. In einem unverbindlichen Gespräch analysieren wir deinen bestehenden Vertrag und klären, an welchen Stellen echte Deckungslücken lauern.

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Quellen

  • § 81 VVG – Herbeiführung des Versicherungsfalles (gesetze-im-internet.de)
  • § 93 VVG – Wiederherstellungsklausel (gesetze-im-internet.de)
  • Wiederherstellungsklausel – Gabler Versicherungslexikon
  • Bewegungs- und Schutzkosten in der Wohngebäudeversicherung (Haufe)
  • Über die Quotelung bei grober Fahrlässigkeit – § 81 Abs. 2 VVG (AssCompact)

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genauen Leistungen deiner Wohngebäudeversicherung hängen von deinem konkreten Vertrag ab.

Häufige Fragen

Was genau sind Aufräumungs- und Abbruchkosten bei einem Gebäudeschaden?

Nach einem Brand oder Sturm müssen zerstörte Teile deines Hauses abgetragen und weggeschafft werden. Diese Kosten für den Abriss, den Abtransport und die Entsorgung – besonders wenn giftige Schadstoffe aus Kunststoffen anfallen oder auch Asbest im Spiel ist – gehören zu dieser Kategorie.

Was bedeuten Bewegungs- und Schutzkosten in der Praxis?

Wenn Handwerker für eine Reparatur an ein defektes Rohr herankommen müssen, steht oft die Einbauküche im Weg. Die Kosten für den Abbau, das Zwischenlagern und den späteren Wiederaufbau dieser unbeschädigten Küche sind typische Bewegungskosten.

Sind die Kosten für verseuchte Erde nach einem Schaden versichert?

Das ist möglich, wenn der Boden durch ein aktuelles, versichertes Ereignis kontaminiert wurde – etwa durch Löschwasser nach einem Brand. Dann kann die Versicherung den teuren Erdaushub übernehmen, sofern diese Leistung (Dekontaminationskosten) vertraglich eingeschlossen ist und eine behördliche Anordnung vorliegt. Historische Altlasten auf deinem Grundstück, die schon vor dem Schaden im Boden waren, sind jedoch vom Schutz ausgeschlossen.

Warum ist eine zusätzliche Absicherung für diese Kosten so wichtig?

Wenn diese Kosten von der eigentlichen Versicherungssumme abgezogen werden, fehlt dir am Ende das Geld für den Wiederaufbau deines Hauses. Leistungsstarke Tarife übernehmen diese Kosten daher zusätzlich zur Versicherungssumme.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

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