Gefälligkeitsschäden – was die Privathaftpflichtversicherung leisten muss
Wenn Du jemandem einen Gefallen tust, dann machst Du das aus gutem Willen und nicht bei jedem X-Beliebigem, sondern in der Regel bei Menschen, die Dir nahe stehen. Wenn bei so einem Gefallen dann etwas passiert, ist es für Eure persönliche Beziehung natürlich wichtig, daß der Schaden reguliert wird und das erste was Du sagst ist:“Ich melde das meiner Privathaftpflichtversicherung“.
Gut, wenn Deine Privathaftpflichtversicherung die sog. Gefälligkeitsschäden mit drin hat. Das ist nämlich nicht selbstverständlich (Bevor Du als mein Kunde nun nervös wirst, keine Angst: ALLE von mir empfohlenen Tarife beinhalten diese Leistungserweiterung). Eine Gefälligkeit wird im Grunde genommen nämlich so bewertet, als hätte der Geschädigte diese Handlung selbst vorgenommen und somit wäre das ein nicht versicherter Eigenschaden.
Ich halte den Einschluß der Gefälligkeitsschäden für sehr wichtig, denn wie oben beschrieben, ist es Dein oberstes Interesse, daß ein Schaden, den Du bei eine Freund o.Ä. verursacht hast, auch reguliert wird. Und für Dich wäre es ärgerlich, wenn Du das aus der eigenen Tasche zahlen müsstetst.
Dazu zwei Beispiele. Der Klassiker, ein Kumpel zieht um und braucht Deine Hilfe. Natürlich hilfst Du ihm, und beim Runtertragen des Fernsehers gleitet Dir dieser aus der Hand und geht zu Bruch. Dabei beschädigt der Fernseher auch noch eine Holztreppe.
Oder Deine Freundin fährt zwei Wochen in Urlaub und bittet Dich, die Blumen zu gießen. Nach einer Woche erinnerst Du Dich an den Freundschaftsdienst und gießt die mittlerweile recht trockenen Blumen mit ordentlich viel Wasser. Du verlässt ihre Wohnung und das Wasser läuft durch die Töpfe durch, in die Auffangschale. Diese ist jedoch zu klein weil Du es so gut gemeint hast mit dem Wasser und läuft über und auf den Parkettboden. Als Deine Freundin nach Hause kommt hat das Wasser sein zerstörerisches Werk entfaltet und den Parkettboden zerstört.
Beide Schäden sind ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung, wenn die Gefälligkleitsschäden mitversichert sind.
Häufige Fragen
Was sind Gefälligkeitsschäden überhaupt?
Gefälligkeitsschäden sind Missgeschicke, die passieren, wenn du einem Freund, Nachbarn oder Verwandten hilfst und dabei unbeabsichtigt dessen Eigentum beschädigst. Es handelt sich also um Schäden, die bei einem Freundschaftsdienst entstehen.
Wer haftet, wenn mir beim Helfen ein Schaden passiert?
Rechtlich gesehen wird dein Handeln bei einem Gefälligkeitsdienst oft so gewertet, als hätte der Geschädigte es selbst getan. Das bedeutet, es gibt keine automatische gesetzliche Haftung für dich, und ohne speziellen Versicherungsschutz müsstest du den Schaden selbst bezahlen.
Sind Gefälligkeitsschäden in meiner Privathaftpflichtversicherung enthalten?
Das ist leider nicht selbstverständlich. Viele ältere oder Basis-Tarife decken Gefälligkeitsschäden nicht ab. Prüfe unbedingt, ob dieser Punkt in deiner aktuellen Privathaftpflichtpolice explizit mitversichert ist.
Kannst du mir konkrete Beispiele für Gefälligkeitsschäden nennen?
Klassische Beispiele sind, wenn dir beim Umzug eines Freundes ein wertvoller Gegenstand herunterfällt und zerbricht, oder wenn du die Blumen des Nachbarn gießt und dabei aus Versehen ein Wasserschaden an dessen Parkettboden entsteht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkreten Leistungen richten sich immer nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Bilder sind KI-generiert




