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Startseite » Haftpflicht » Privathaftpflicht » Personenschäden mitversicherter Personen untereinander (Schmerzensgeld)

Personenschäden mitversicherter Personen untereinander (Schmerzensgeld) – was die Privathaftpflichtversicherung leisten muss

Personenschäden mitversicherter Personen untereinander (Schmerzensgeld)

Personenschäden untereinander: Wenn die Familie zur Unfallursache wird

Stell dir vor, du verursachst unabsichtlich einen Schaden bei jemandem. Normalerweise springt deine private Haftpflichtversicherung ein, wenn es um Personenschäden geht, die du Dritten zufügst. Aber was ist, wenn der Geschädigte jemand aus deinem eigenen Haushalt ist, der über deine Haftpflicht mitversichert ist – zum Beispiel dein Partner oder dein Kind?

Die Besonderheit des Familienschutzes

Grundsätzlich sind Schäden, die du einer mitversicherten Person zufügst, vom normalen Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das liegt daran, dass Versicherungen nicht dafür gedacht sind, dich selbst oder deine engsten Familienmitglieder auf Kosten der Gemeinschaft zu „bereichern“. Doch genau hier setzt eine wichtige Klausel in guten Privathaftpflicht-Tarifen an: Sie schließt Personenschäden untereinander ausdrücklich wieder ein.

Das bedeutet: Wenn du versehentlich einem Familienmitglied, das bei dir mitversichert ist, einen Personenschaden zufügst, übernimmt deine Haftpflichtversicherung trotzdem die Kosten. Dazu gehören Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder auch die Erstattung von Behandlungskosten, die beispielsweise eine Krankenkasse von dir zurückfordern könnte (Regressforderungen der Sozialversicherungsträger).

Wer ist eigentlich mitversichert?

Die genaue Definition der mitversicherten Personen variiert je nach Versicherer und Tarif, aber generell gilt: Neben dir als Versicherungsnehmer sind oft dein Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder mitversichert. Auch volljährige Kinder, die sich noch in Schulausbildung oder einer direkt anschließenden Berufsausbildung befinden, gehören dazu. Manche Tarife decken sogar Eltern oder Großeltern ab, wenn sie im gleichen Haushalt leben (Quelle: Erläuterung Leistungspunkte Privathaftpflichtversicherung, Christian Willmann).

Ein konkretes Beispiel aus dem Alltag

Stell dir vor, du spielst ausgelassen mit deinem Kind im Garten. Beim Rennen stolperst du unglücklich und rempelst dein Kind so stark an, dass es stürzt und sich einen Arm bricht. Dein Kind muss operiert werden und hat Schmerzen. Ohne die Klausel für Personenschäden untereinander wären die Forderungen deines Kindes nach Schmerzensgeld oder die Regressforderungen der Krankenkasse für die Behandlung nicht versichert. Mit dieser speziellen Klausel ist der Schaden abgedeckt, auch wenn es dein eigenes Kind ist, das über deine Privathaftpflicht mitversichert ist. Das schafft finanzielle Sicherheit innerhalb der Familie.

Was das für die Region Rhein-Neckar bedeutet

Auch in Mannheim, Heidelberg oder Ludwigshafen ist das Risiko für solche unglücklichen Zufälle im Alltag gegeben. Familien leben hier eng zusammen, sei es in den Stadtteilen Neckarau, Käfertal oder der Heidelberger Altstadt. Wenn bei einem gemeinsamen Ausflug zum Luisenpark oder einem Spielplatzbesuch mal etwas passiert und ein Familienmitglied verletzt wird, ist es beruhigend zu wissen, dass du auch für diese Fälle abgesichert bist.

Mein Tipp von Christian Willmann:

Diese Klausel ist ein kleines, aber sehr wichtiges Detail in deiner Privathaftpflicht. Viele achten nur auf den Preis oder die Deckungssumme, aber genau solche Feinheiten machen den Unterschied im Schadenfall. Gerade in Familienkonstellationen oder Wohngemeinschaften kann sie dir viel Ärger und finanzielle Belastung ersparen. Prüfe unbedingt, ob diese Absicherung in deinem aktuellen Vertrag enthalten ist. Wenn nicht, solltest du sie nachrüsten oder einen passenden Tarif wählen.

Gerne schaue ich mir mit dir gemeinsam an, wie deine Privathaftpflicht aktuell aufgestellt ist und ob alle wichtigen Bausteine für dich passen. Das geht ganz unverbindlich und kostet dich nichts außer etwas Zeit.

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Quellen

  • Privathaftpflichtversicherung – Erläuterung zu den Leistungspunkten

Bitte beachte: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genauen Leistungen deiner Versicherung hängen immer von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Häufige Fragen

Was sind „Personenschäden untereinander“ in meiner Haftpflichtversicherung?

Das sind Schäden, die du unabsichtlich einer Person zufügst, die selbst über deine private Haftpflicht mitversichert ist. Das können zum Beispiel dein Partner oder deine Kinder sein. Gute Tarife schließen diese Schäden explizit wieder in den Versicherungsschutz ein.

Wer gilt als „mitversicherte Person“, wenn es um solche Schäden geht?

Die genaue Definition hängt von deinem gewählten Tarif ab. Typischerweise sind dein Ehe- oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und oft auch volljährige Kinder in Ausbildung mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt leben. Andere Familienmitglieder können ebenfalls dazugehören, wenn sie deinen Haushalt teilen.

Zahlt meine private Haftpflicht Schmerzensgeld, wenn ich ein Familienmitglied verletze?

Ja, das ist möglich, wenn dein Tarif die spezielle Klausel für Personenschäden untereinander enthält. Dann übernimmt deine Versicherung das Schmerzensgeld sowie weitere mögliche Kosten, die aus der Verletzung deines mitversicherten Familienmitglieds entstehen.

Welche Leistungen sind neben Schmerzensgeld noch abgedeckt, wenn ein mitversichertes Familienmitglied verletzt wird?

Neben dem Schmerzensgeld können auch Verdienstausfall, notwendige Heilbehandlungskosten und Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern – zum Beispiel deiner Krankenkasse – abgedeckt sein. Deine Versicherung prüft in so einem Fall die Forderungen und reguliert die berechtigten Ansprüche.

Gibt es Fälle, in denen die Haftpflicht trotz dieser Klausel nicht zahlt?

Ja, die Klausel greift nur bei versehentlich verursachten Personenschäden. Vorsätzliche Schädigungen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch Sachschäden, die du einem mitversicherten Familienmitglied zufügst, sind in der Regel nicht durch diese spezielle Personenschaden-Klausel abgedeckt.

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Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Zuletzt aktualisiert am 21.08.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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