Leasing-Akku: Was du bei der Versicherung beachten musst
Viele Elektroautos werden mit gemietetem oder geleastem Akku angeboten. Das senkt den Kaufpreis – schafft aber eine Konstellation, die deine Kfz-Versicherung kennen muss: Der Akku gehört dir nicht.
Warum das ein Problem sein kann
Kaskoversicherungen ersetzen Schäden an deinem Fahrzeug. Gehört der teuerste Bestandteil aber dem Leasinggeber, kann die Leistung an dieser Stelle ins Leere laufen. Gleichzeitig verlangt der Leasingvertrag von dir, den Akku in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben oder bei Totalschaden abzulösen. Zwischen diesen beiden Punkten entsteht die Lücke.
Was in den Bedingungen stehen muss
1. Fremdeigentum ausdrücklich eingeschlossen. Der geleaste oder gemietete Akku muss als mitversicherte Sache genannt sein.
2. Ablösewert statt Zeitwert. Bei Totalschaden fordert der Leasinggeber den vertraglich vereinbarten Ablösebetrag – nicht den Zeitwert. Eine GAP-artige Regelung schließt diese Differenz.
3. Vollkasko für den Akku. Bei geleasten Akkus ist die Vollkasko faktisch Pflicht, weil du auch selbstverschuldete Schäden gegenüber dem Eigentümer ersetzen musst.
Mein Tipp:
Nimm deinen Leasing- oder Mietvertrag für den Akku und deine Versicherungsbedingungen nebeneinander. Entscheidend ist, dass die Ersatzpflicht aus dem einen Vertrag von der Leistung des anderen gedeckt ist. Genau dort klaffen die Lücken.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind immer die Bedingungen deines eigenen Vertrags.
Ist ein geleaster Akku über meine Kaskoversicherung versichert?
Nur wenn dein Tarif Fremdeigentum ausdrücklich einschließt. Standardbedingungen decken Schäden an deinem Fahrzeug – ein Akku, der dem Leasinggeber gehört, kann dadurch herausfallen.
Was passiert bei Totalschaden mit dem gemieteten Akku?
Der Leasinggeber verlangt in der Regel den vertraglich vereinbarten Ablösebetrag. Ersetzt deine Versicherung nur den Zeitwert, trägst du die Differenz selbst. Eine GAP-artige Regelung schließt diese Lücke.
Brauche ich für einen Leasing-Akku eine Vollkasko?
Praktisch ja. Du haftest dem Eigentümer gegenüber auch für selbstverschuldete Schäden, und dafür kommt nur die Vollkasko auf.
Worauf muss ich im Vertrag achten?
Dass der geleaste Akku als mitversicherte Sache genannt ist und dass im Totalschadenfall der Ablösewert und nicht nur der Zeitwert ersetzt wird.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
KFZ-Versicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
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