Eigenschadendeckung – was die KFZ-Versicherung leisten muss
Die Eigenschadendeckung in der KFZ-Versicherung ist eine Besonderheit und mitunter sinnvoll. Denn normalerweise sind Eigenschäden, also Schäden, die Du Dir selbst zufügst, nicht versichert. Das ist halt eigene Doofheit. Das Problem ist, dass Du mit Deinem KFZ recht hohe Schäden anrichten kannst und genau hier hakt die Eigenschadendeckung ein.
Warum die Haftpflicht hier nicht zahlt
Deine Kfz-Haftpflicht ersetzt ausschließlich Schäden Dritter. Beschädigst Du eigenes Eigentum, fehlt der Dritte – und damit die Leistungspflicht. Genau diese Lücke schließt die Eigenschadendeckung.
Worum es geht
In der (erweiterten) Eigenschadendeckung in der KFZ-Versicherung geht es um Sachschäden an Deinem Eigentum, die Du Dir selbst zugefügt hast. Es gibt sie in verschiedenen Ausprägungen, je nach Versicherer und Tarif.
Die drei Ausbaustufen
1. Nur Fahrzeuge untereinander, außerhalb des eigenen Grundstücks. Zunächst einmal sind bei dieser Zusatzleistung Schäden an Deinen KFZ untereinander abgedeckt, in der geringsten Ausprägung außerhalb Deines Grundstücks. Also wenn Du auf der Straße in ein anderes Deiner Autos hineinfährst.
2. Eigenes Grundstück eingeschlossen. In manchen Tarifen ist das eigene Grundstück in den Geltungsbereich mit aufgenommen; dies betrifft z.B. Schäden beim Rangieren in Deiner Hofeinfahrt o.Ä.
3. Grundstück und Immobilie. Die besten Tarife schließen aber sowohl das eigene Grundstück als auch die Immobilie mit ein. Wenn Du mal Dein Garagentor ruiniert hast, weil Du Gas und Bremse verwechselt hast, wirst Du die erweiterte Eigenschadendeckung mit dieser Formulierung in den AKB zu schätzen wissen!
Der Klassiker: Rangierschäden
Die meisten Eigenschäden entstehen beim Manövrieren – rückwärts einparken, wenden auf engem Raum, ein Hindernis auf dem eigenen Grundstück streifen. Die Geschwindigkeiten sind niedrig, die Reparaturkosten trotzdem oft hoch.
Ein typisches Beispiel: Du besitzt zwei Fahrzeuge, beide auf Dich zugelassen. Beim Ausparken aus der Hofeinfahrt stößt Du mit Wagen A gegen Wagen B. Die Haftpflicht von Wagen A zahlt nicht, weil B Dir selbst gehört. Ohne Eigenschadendeckung bleibst Du auf beiden Schäden sitzen.
Ehepartner zählen als Einheit
Ergänzend dazu muss ich noch anmerken, dass Ehepartner als Einheit betrachtet werden. Wenn Du mit Deinem Auto in das Auto Deines Ehepartners hineinfährst, ist das auch ein Eigenschaden!
KFZ-Versicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im Rhein-Neckar-Delta.
Was ist ein Eigenschaden?
Ein Sachschaden an deinem eigenen Eigentum, den du selbst mit deinem Fahrzeug verursacht hast. Die Kfz-Haftpflicht zahlt dafür nicht, denn sie deckt nur Schäden Dritter.
Sind Rangierschäden auf dem eigenen Grundstück versichert?
Nur wenn der Tarif das eigene Grundstück einschließt. Die einfachste Ausbaustufe gilt ausschließlich außerhalb des Grundstücks, bessere Varianten decken Hofeinfahrt, Garage und Gebäude mit ab.
Was gilt, wenn ich in das Auto meines Ehepartners fahre?
Ehepartner werden als Einheit betrachtet. Der Schaden am Fahrzeug des Partners ist damit ein Eigenschaden und nur über die Eigenschadendeckung versichert.
Zahlt die Vollkasko nicht sowieso?
Die Vollkasko reguliert den Schaden an dem Fahrzeug, mit dem du gefahren bist. Der Schaden am zweiten Auto, am Garagentor oder an der Hauswand ist damit nicht abgedeckt – dafür braucht es die Eigenschadendeckung.
Worauf muss ich im Tarif achten?
Auf den Geltungsbereich: nur Fahrzeuge untereinander oder auch eigenes Grundstück und Gebäude – und bis zu welcher Summe reguliert wird.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkreten Leistungen richten sich immer nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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