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Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim
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Schlagwortarchiv für: KFZ

Startseite » KFZ

Beiträge

Beitragsanpassung beim ADAC

KFZ, Kranken, Schutzbrief

Der ADAC passt die Beiträge seiner Schutzbriefe zum 01.04.2020 kräftig an – Zeit über Alternativen nachzudenken.

Weiterlesen
31. März 2020/0 Kommentare/von Christian Willmann

Auto kaputt?

KFZ

Egal wo Du im Urlaub warst und wieviel Beulen Dein Auto abbekommen hat, richtig versichert ist der Schmerz nur halb so klein.

Weiterlesen
21. August 2019/0 Kommentare/von Christian Willmann

Seiten

Loading broken car on a tow truck. Damage vehicle after crash accident on the highway road. Schutzbrief Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

KFZ-Schutzbrief Antrag BAVC

31. März 2020/von Christian Willmann

KFZ Schutzbrief

Der KFZ-Schutzbrief hilft Dir bei kleineren und größeren Pannen,Unfällen und Problemen rund um Deine Mobilität mit Deinem KFZ und ggf. auf Reisen. Hier erfährst Du welche Leistungen mein bevorzugter Schutzbrief-Anbieter für Dich hat.

Es gibt im Wesentlichen 2 Arten von KFZ-Schutzbriefen: den „Kleinen“ und den „Großen“.
Den kleinen Schutzbrief kannst Du bei Deiner KFZ-Versicherung dazubuchen, er hat grundlegende Leistungsmerkmale bei Panne und Unfall und gilt nur für das versicherte KFZ. Er kostet zwischen 10 und 15 Euro pro Jahr, je nach Versicherer. Wenn Du keinen großen Schutzbrief möchtest oder benötigst, ist dieser kleine, fahrzeugbezogene Schutzbrief unbedingt zu empfehlen. Er bietet einen Basisschutz im Pannenfall und kostet nicht viel.
Der große Schutzbrief ist ein Extra-Vertrag mit erweiterten Leistungen. Er ist fahrzeugunabhängig, beinhaltet zusätzlich sog. Personenleistungen und weitere Extras. Je nach Personenkreis und Geltungsbereich kostet er zwischen ca. 60 und 80 Euro pro Jahr.

Schutzbriefanbieter

Es gibt viele unterschiedliche Anbieter von Schutzbriefen:

  • Automobilclubs (ADAC, ACE, AvD usw.)
  • Rechtsschutzversicherer (Auxilia, D.A.S.)
  • Versicherungsunternehmen (Ergo, Gothaer, usw.)

All diese Lösungen haben Ihre Vorzüge und auch Nachteile, aber darauf möchte ich im Einzelnen gar nicht eingehen. Vielmehr möchte ich Dir die Lösung präsentieren, die ich unterm Strich als die Beste für meine Kunden gefunden habe:

BAVC e.V. Automobil-und Verkehrssicherheitsclub.

Bei meinen Recherchen und Vergleichen ist mir der BAVC insbesondere durch die Leistungen positiv aufgefallen. Die Leistungen des BAVC sind in den Kernbereichen nämlich durchgängig besser/höher als beim ADAC (oder zumindest gleich gut). Noch dazu ist die Prämie günstiger und was mich als Versicherungsmakler besonders freut: Der BAVC verkauft keine Versicherungen an seine Mitglieder, das steht sogar in deren Satzung! Ebenso gibt es keine Clubzeitschrift, nur einen kleinen Newsletter. Und wenn Du Dich fragst, wer denn kommt, wenn Du als BAVC-Mitglied eine Panne hast: Hast Du schonmal die Pannendienstfahrzeuge mit dem roten A vorne drauf gesehen? Genau die.

Die Leistungsübersicht unten ist nicht abschließend. Ich habe die Punkte erwähnt, die ich für einen KFZ-Schutzbrief für relevant erachte und beziehe mich dabei auch nur auf die Produktlinien Mobilschutz Euro/Welt, die in etwa mit einer ADAC-Plus-Mitgliedschaft vergleichbar sind. Es gibt noch weitere Leistungen speziell für Menschen mit Behinderung, sprich mich dazu einfach an.

KFZ-Schutzbrief: Pannenhilfe und Personenschutz

Pannenhilfe


Du hast europaweit Anspruch auf Pannenhilfe für jedes Fahrzeug mit dem Du gerade unterwegs bist – einschließlich Mietwagen und Wohnmobile bis 4t.

Beihilfen


Mit den Beihilfen des BAVC lassen sich Marder- und Motorschäden finanziell besser verschmerzen. An Kosten für Rechtsberatung oder für einen Kfz-Sachverständigen beteiligt sich der BAVC ebenfalls. Und Du hast Anspruch auf kostenlose Services wie Kfz-Bewertung und Tourenplanung. Und noch vieles mehr …

Personenschutz


Wenn ein Krankenrücktransport oder die außerplanmäßige Heimreise organisiert werden muss. Oder wenn DU im Urlaub plötzlich ohne Geld und Papiere dastehst: Der BAVC hilft – rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, weltweit.

Hier beantragen

Pannenhilfe

24-Stunden-Notrufservice

Hilfe und Service rund um die Uhr im Pannenfall in folgenden Ländern: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien, und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Weißrussland sowie den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon, Syrien).

Pannen-/Unfallhilfe, Bergung

Leistungen:

  • Volle Kostenübernahme für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen (bei selbstorganisierter Pannenhilfe bis zu 300 € pro Fall).
  • Volle Kostenerstattung für Fahrzeugbergung.

Der Zuschuss ist nicht kennzeichenbezogen, gilt auch für Mietwagen

Geschützte Fahrzeuge:

  • zulassungspflichtige Krafträder, Quads und Trikes
  • Pkw
  • Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht

sowie ein mitgeführter Wohnwagen, Transport- oder Bootsanhänger

  • Elektro‑Rollstuhl/Scooter gemäß der
    erweiterten Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Nicht geschützte Fahrzeuge:

  • nicht zugelassene Fahrzeuge
  • Schrottfahrzeuge
  • Polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge
  • Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung
  • Fahrzeuge bei Probe‑ und Überführungsfahrten.

Voraussetzungen für Pannenhilfe:

  • Das Fahrzeug muss auf Dich zugelassen, in Deinem Eigentum befindlich oder von Dir als BAVC-Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens geführt (auch bei Mietwagen) worden sein.
  • Bei Nutzung eines auf Dich zugelassenen Fahrzeuges besteht ein Anspruch auf Pannen- und Unfallhilfe auch für einen berechtigten Fahrer.
  • Es muss eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen, wenn das Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße liegen geblieben ist.

Dein Anspruch auf Pannenhilfe:

  • wenn bei einer Panne ein Brems‑, Betriebs- oder Bruchschaden vorliegt
  • nach einem Unfall, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat
  • wenn das Fahrzeug während der Fahrt wegen eines plötzlich auftretenden Defekts liegen bleibt (Motor‑, Vergaser‑ oder Lichtmaschinendefekt)
  • bei parkenden Fahrzeugen (z. B. erschöpfte Batterie, im Fahrzeug eingeschlossene Fahrzeugschlüssel, wegen fehlendem oder falschem Betriebsstoff)
  • wenn das Fahrzeug von der öffentlichen Straße abgekommen ist und nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestelltwerden kann (Bergen)

Nach Fahrzeugausfall/-Diebstahl: Übernachtungs-/Fahrtkosten

ab 50 km Luftline vom ständigen Wohnort entfernt, Alternativ: Mietwagen (ohne Mindestentfernung)

  • Übernachtungen: Kostenerstattung für bis zu 3 Übernachtungen à 85 € je Übernachtung und Person.
  • Kostenerstattung für Weiter- oder Rückfahrt (Bahnfahrt 1. Klasse, alternativ Linienflug Economy-Klasse).
  • Kostenerstattung für Mietwagen für max. 7 Tage à 80 €, im Ausland bis max. 500 €.
  • Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall im Ausland: Erstattung der Kosten für Rücktransport des Fahrzeugs an den Wohnsitz des Versicherten.

Pick-Up-Service Deutschland

Alternativ zu Übernachtungs- und Fahrtkosten:

  • Kostenübernahme für gemeinsamen Transport von Fahrzeug und Insassen, wenn das Fahrzeug nach Panne oder Unfall am nächsten Tag nicht fahrbereit gemacht werden kann.

Ersatzteilversand ins Ausland

ab 50 km Luftline vom ständigen Wohnort entfernt:

  • Beschaffung und Kostenübernahme für Versand von am Schadenort nicht verfügbarer Ersatzteile.

Fahrzeugverzollung/-verschrottung im Ausland

ab 50 km Luftline vom ständigen Wohnort entfernt:

  • Übernahme der Verfahrenskosten für ggf. erforderliche Verzollung oder der Kosten für Verschrottung des Fahrzeugs.

Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall

ab 50 km Luftline vom ständigen Wohnort entfernt:

  • Anteilige Kostenerstattung für Rückholung des Fahrzeugs bei Krankheit oder Tod des Fahrers sowie Kostenerstattung für Übernachtungen der Insassen für bis zu 3 Nächte à 85 € pro Nacht und Person.

Fahrzeugunterstellung nach Panne, Unfall oder Fahrzeugdiebstahl im Ausland

Ab 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnort entfernt:

  • Kostenübernahme für Unterstellung des Fahrzeugs vor Rücktransport, Verzollung oder Verschrottung für bis zu zwei Wochen.

Hilfe bei Naturkatastrophen im Ausland

  • Hilfe bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und Kostenerstattung für 3 Übernachtungen.
  • Alternativ, bei Weiter- oder Rückfahrt:
    Kosten der Weiter‑ oder Rückfahrt und 1 Übernachtung sowie die Mehrkosten für Verpflegung. Fahrzeugabholung, falls das Fahrzeug am Schadenort zurückgelassen werden muss.

Hilfe in besonderen Notfällen

  • Organisation erforderlicher Maßnahmen und Kostenübernahme dafür bis zu 500 €.

Fahrradschutz

  • Kostenerstattung für die Reparatur eines auf der Reise benutzten und notwendigen Fahrrades oder Pedelecs bis zu max. 75 €
  • bei Diebstahl und dadurch bedingten Reiseabbruch Erstattung der Mehrkosten für Rückreise zum Heimat-, Ausgangs- oder Zielort der Tagesetappe bis zu 250 € je Versicherungsfall (Inland oder angrenzendes Ausland).

Kfz-Unfallversicherung

  • Bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs leisten wir eine Invaliditätsgrundsumme von 50.000 € für Fahrer und berechtigte Insassen bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 20 %. Die Kfz-Unfallversicherung (Insassenunfall) ist nach dem Pauschalsystem abgeschlossen.
Hier beantragen

Personenschutz

Krankenrücktransport

Wenn medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet:

  • Übernahme der Mehrkosten für einen Krankenrücktransport, im Inland bis 2.500 €
  • aus dem Ausland unbegrenzte Kostenübernahme für Rücktransport, sowie für eine mitversicherte Begleitperson, falls erforderlich

Ambulante Behandlungen

  • Information über ärztliche Versorgung vor Ort
  • Benennung eines deutsch oder englisch sprechenden Arztes (sofern möglich)

Krankenhausaufenthalte, Krankenbesuch

  • Betreuungsleistungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes, u.a. Kontaktherstellung zwischen Hausarzt und behandelnden Ärzten vor Ort
  • Benachrichtigung der Angehörigen
  • Kostenübernahme für Besuch durch Angehörige (bei mindestens 5 Tagen Krankenhausaufenthalt)

Suchen, Retten und Bergen

  • Kostenerstattung bis zu 5.000 € für das Suchen, Retten und Bergen von Personen.

Überführung und Bestattung

  • Organisation und Kostenübernahme für Bestattung im Ausland oder Überführung (auch im Inland) zum Bestattungsort.

Rückholung von Kindern

  • Für Kinder unter 18 Jahren
    • Übernahme der Kosten für Rückfahrt mit einer Begleitperson per Bahn 2. Klasse einschl. Zuschlägen sowie
    • Taxikosten bis 25 €
  • Keine Altersbegrenzung für Kinder, die aufgrund einer Behinderung auf ständige Betreuung angewiesen sind.

Arzneimittelversand

  • Bei Verlust ärztlich verordneter Arzneimittel auf Reisen Beschaffung und Versand von Ersatzpräparaten in Abstimmung mit dem Hausarzt.

Verlust von Reisedokumenten

  • Hilfe bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten.

Verlust von Reisezahlungsmitteln

  • Kontaktherstellung zur Hausbank
  • Hilfe bei ggf. erforderlicher Sperrung abhanden gekommener Kredit- und EC-Karten
  • Bereitstellung eines kurzfristigen Darlehens bis max. 1.500 €

Hilfe bei Strafverfolgungsmaßnahmen

  • Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts oder Dolmetschers
  • Kostenvorschuss für Gerichtskosten (bis zu 3.000 €) und
  • zur Hinterlegung einer Strafkaution (zusätzlich bis zu 13.000 €).

Hilfe bei Umbuchungen / Verspätungen

  • Hilfe bei der Umbuchung aufgrund versäumter, verspäteter oder ausgefallener gebuchter Verkehrsmittel
  • auf Wunsch Information Dritter über den geänderten Reiseverlauf.

Rückreise bei Reiseabbruch

  • Organisation der außerplanmäßigen Rückreise und
  • Übernahme dadurch entstehender Mehrkosten z. B. nach Tod, schwerem Unfall oder Erkrankung der versicherten Person, ihrer Reisebegleitung oder nicht mitreisender Angehöriger.
Hier beantragen

Beihilfen und Services

Tierkollision, Marderbiss

Für Fahrzeugschäden durch Tierkollision oder Marderbiss erhältst Du einmalig 300,– € pro Jahr für Reparatur- und Materialkosten, wenn der Schaden nicht durch eine Versicherung übernommen wird.

  • Erklärung, daß das beschädigte Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt vom BAVC-Mitglied gefahren wurde
  • Bestätigung der Polizei oder Forstbehörde
  • Quittierte Reparaturrechnung der Werkstatt bzw. eine Kopie der Abrechnung der Versicherung

anwaltliche Erstberatung / KFZ-Sachverständiger

Du erhältst bis zu 100 € einmal jährlich für eine erste anwaltliche Rechtsberatung, egal in welchem Rechtsbereich. Alternativ gilt diese Beihilfe für einen KFZ-Sachverständigen der ein Fahrzeug vor dem Kauf oder Verkauf prüft oder zu Garantieleistungen beim Kauf eines Fahrzeuges berät.

  • Originalrechnung über die Gebühr für eine Erstberatung bzw.
  • Originalrechnung des KFZ-Sachverständigen

Sicherheitstraining

Für die Teilnahme an einem Sicherheitstraining für PKW oder Motorräder des DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) oder für eine Fortbildung für Fahranfänger mit Fahrerlaubnis auf Probe

erhältst Du bis zu 50 €. Die Beihilfe gilt auch für Senioren, die bei einem Fahrlehrer ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen.

  • Teilnahmebescheinigung
  • Original der Rechnung / Quittung

Fahrradpanne

Nach einer Panne / einem Unfall mit dem Fahrrad in Deutschland und den Nachbarländern erhältst Du für eine mobile Pannenhilfe oder den Transport in eine Werkstatt, eine Kostenerstattung von bis zu 50 €. Kann das Fahrrad nicht am Schadentag repariert werden und Du nutzt an diesem oder am Folgetag ein Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder ein Leihfahrrad erhältst Du dafür bis zu 50 €. Eine Erstattung von bis zu 50 € gilt auch für das behördlich angewiesen Bergen oder für den Rücktransport Deines gestohlenen Fahrrads nach Auffinden. Bei technischen Problemen mit dem Fahrrad informieren wir Dich über die nächstgelegene Fahrradwerkstatt und benennen auf Wunsche einen Bed + Bike Gastbetrieb in Deiner Nähe.

  • Eigentumsnachweis
  • Originalrechnung für eine mobile Pannenhilfe (für Kosten nach Panne/Unfall)
  • Originalrechnung zum Transport oder direkt ausgeführte Reparatur (für Kosten für den Transport)
  • Behördliche Anweisung eines Bergens (für die Kosten nach Bergen)
  • Diebstahlsanzeige (für die Kostenübernahme bei Rücktransport)
  • Original der Rechnung / Quittung

Motorschaden

Nach einem Motorschaden an einem auf Dich zugelassenen Fahrzeug erhältst Du einmalig pro Jahr bis zu 154 € für einen Austausch oder Teilemotor, wenn die Rechnung dafür mindestens 500 € beträgt. Die Beihilfe gilt nicht für Schäden am Getriebe oder der Lichtmaschine.

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Quittierte Werkstattrechnung

Glasbruch

Bei Glasbruch erhältst Du bis zu 60 €. Die Beihilfe gilt nicht für Glühlampen und bei Totalschaden.

  • Regulierungsschreiben der Versicherung
  • Reparatur- oder Ersatzteilrechnung

Erste-Hilfe-Kurs

Für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs bekommst Du einen Zuschuss von 30 €.

  • Teilnahmebescheinigung
  • Original der Rechnung / Quittung

Unfallschaden

Für Sachschäden in Folge einer Bergung oder dem Transport von Verletzten nach einem Verkehrsunfall erhältst Du bis zu 500 €.

  • Polizeiliche Bestätigung des Unfalls oder die Aussage von 2 Zeugen
  • Beschreibung der erbrachten Hilfeleistung
  • Reparatur oder Reinigungsrechnung

Fahrzeugschäden / Unfallflucht

Für Fahrzeugschäden an einem auf Dich zugelassenen Fahrzeug durch gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr durch Unbekannt erhältst Du bis zu 300 €.

  • Polizeiliche Bestätigung/Strafanzeige gegen Unbekannt
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Kurze Schilderung des Tathergangs
  • Kopie der letzten Prämienrechnung des Versicherers
  • Quittierte Reparaturrechnung

Falschbetankung

Hast Du ein auf Dich zugelassenes Fahrzeug mit ungeeigneten Kraftstoff betankt oder ungeeignete Betriebsstoffe verwendet, erhältst Du zusätzlich zu den Abschleppkosten bis zu 200 € für das Entfernen der Stoffe. Folgekosten sind ausgenommen.

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Quittierte Werkstattrechnung

Ich kann den BAVC nur empfehlen. Ich hatte einen Motorschaden und die komplette Abwicklung von Abschleppen bis zum Mietwagen lief schnell und unkompliziert.

Alexander S.Mannheim

Als wir im Campingurlaub in Italien eine Panne hatten, half uns der BAVC schnell und kompetent. Er vermittelte uns eine Werkstatt und organisierte den Ersatzteilversand dorthin.

Mareike W.Heidelberg

Eines Morgens sprang mein Wagen nicht an. Ausgerechnet als ich ihn dringend brauchte. Der BAVC organisierte in kürzester Zeit ein Ersatzfahrzeug, so daß ich sofort wieder mobil war. Mein Wagen wurde unterdessen in die Werkstatt geschleppt.

Herbert K.Ludwigshafen
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Wenn Du nähere Informationen benötigst oder unsicher bezüglich Deines Bedarfs bist, nimm bitte Kontakt zu mir auf.
KFZ-Schutzbrief in Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann.

  • BAVC_Beitragsordnung
  • Leistungsverzeichnis Mobilschutz Euro
  • Leistungsverzeichnis Mobilschutz Welt
31. März 2020/von Christian Willmann
KFZ-Versicherung Mannheim Versichewrungsmakler Christian Willmann

KFZ-Versicherung

KFZ VERSICHERUNG
KFZ VERSICHERUNG
KFZ BERECHNEN
KFZ BERECHNEN

Die Prämie einer Kfz-Versicherung in Mannheim hängt von sehr vielen Tarifierungsmerkmalen ab, da der Versicherungsschutz exakt auf das individuelle Risiko hin angepasst wird. So kommt es unter anderem auf das Fahrzeug, den Zulassungsort, Alter und Risikoprofil der Fahrer, nächtlicher Fahrzeugstandort, jährliche Kilometerleistung usw. an. Eine scheinbar geringfügige Abweichung führt zu einer Veränderung der Risikosituation und damit zu einer anderen Prämie.

Du kannst Dein KFZ entweder selbst berechnen oder ein Angebot anfordern. Oder einenTermin für eine Online-Beratung vereinbaren.

KFZ berechnen
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KFZ-Versicherung wechseln

Eine jährliche Überprüfung des Versicherungsschutzes ist sinnvoll, da die Tarife regelmäßig geändert werden. Das Preis-/Leistungsverhältnis zwischen den Versicherern unterliegt somit ständigen Veränderungen.
Besonders wichtig ist die Überprüfung unmittelbar zum Jahreswechsel, wenn im laufenden Jahr ein Versicherungsschaden gemeldet wurde, denn mit der nach Schadensregulierung verbundenen Rückstufung (Verlust angerechneter schadenfreier Jahre) verändert sich der zu zahlende Beitrag erheblich. Durch den Wechsel der Versicherung ergeben sich in der Folge oft nicht nur erheblich günstigere Beiträge als nach der Rückstufung beim bisherigen Versicherer, vielmehr führen günstigere Rückstufungen bei anderen Versicherern oft zum Erhalt wertvoller schadenfreier Jahre.

Für einen Wechsel der KFZ-Versicherung bin ich gerne Dein Ansprechpartner. Ich unterstütze Dich in dem Wechselprozeß  bzw. erledige dies als Dein Versicherungsmakler im Vollservice, von der Berechnung über die Kündigung des alten Vertrags bis hin zum Neuabschluss. Du hast so gut wie keine Arbeit damit.

KFZ-Versicherung: Haftpflicht, Teil- und Vollkasko

KFZ-Haftpflicht



Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jedes Kraftfahrzeug also z.B. PKW. Sie ersetzt Schäden Dritter, die durch Dein KFZ schuldhaft verursacht werden. Für die Zulassung benötigst Du eine eVB.

Teilkasko



Die Fahrzeugteilversicherung (sogenannte Teilkasko) leistet für Schäden am eigenen Fahrzeug durch Brand und Diebstahl, bei Glas- und Haarwildschäden. Darüber hinaus gibt es viele Erweiterungen, die den Standard-Teilkaskoschutz ergänzen.

Vollkasko



Die Fahrzeugvollversicherung (sogenannte Vollkasko) leistet neben dem Umfang der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) auch für Vandalismusschäden und selbst verursachte Schäden (Unfälle) am eigenen KFZ.

Leistungserweiterungen in der KFZ-Versicherung

Loading broken car on a tow truck. Damage vehicle after crash accident on the highway road. Schutzbrief Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Schutzbrief

KFZ
Der "kleine Schutzbrief" als Ergänzung zum KFZ-Versicherungsvertrag und seine grundlegenden Pannenhilfeleistungen.
14. Juli 2020
Map of Europe and hearts with flags of european countries. Auslandsschadenschutz KFZ Wohnmobil Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Auslandsschadenschutz KFZ

KFZ
Erleidest Du mit Deinem Wohnmobil im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat.
4. Oktober 2021
Neuwertentschädigung Kaufwertentschädigung Schutzbrief Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Neuwertentschädigung

KFZ
8. Oktober 2020
Marderbiss Tierbiss Teilkasko KFZ-Versicherung Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Marderbiss

KFZ
Der direkte Marderbiss- und Tierbissschaden in der Teilkaskoversicherung
17. Februar 2020
Küste Auto Mallorca-Police KFZ Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Rhein-Neckar Heidelberg Ludwigshafen

Mallorca-Police

KFZ
Eine KH-Zusatzversicherung für im Ausland gemietete versicherungspflichtige Fahrzeuge. Zweck: Ist die für das Mietfahrzeug abgeschlossene KH-Deckungssumme geringer als die Höhe des Schadens, muss der Mieter des Fahrzeugs für die Differenz aufkommen - in diesem Fall springt die Mallorca-Police (bis zur Höhe der abgeschlossenen Deckungssumme) ein.
7. Dezember 2019
Schaden Scheinwerfer Auto Kein-Abzug-neu-für-Alt KFZ Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Rhein-Neckar Heidelberg Ludwigshafen

Kein Abzug Neu für Alt

KFZ
Der Versicherer verzichtet bei der Regulierung eines Schadens auf einen dem Alter und der Abnutzung des Fahrzeugs entsprechenden Abzug der Kosten der Ersatzteile und der Lackierung.
7. Dezember 2019
Neuwertentschädigung Kaufwertentschädigung Schutzbrief Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Kaufwertentschädigung

KFZ
Die Kaufwertentschädigung ist ein Leistungsmerkmal der Kaskoversicherung für Gebrauchtfahrzeuge und ist sinnvoll für fast neue Gebrauchtfahrzeuge, z.B. Tageszulassungen.
8. Oktober 2020
Gap-Deckung Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

GAP-Deckung

KFZ
GAP-Deckung bei Kredit- oder Leasingfahrzeugen Der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages aufgrund Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag zum Finanzierungs-Restbetrag oder der Leasingrestforderung.
10. Februar 2020
Depositphotos_52255689_xl-2015 Fahrereschutzversicherung KFZ Wohnmobil Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Fahrerschutzversicherung

KFZ
Der Fahrerschutz in der KFZ-Versicherung ist die empfehlenswerteste und gleichzeitig  meist unterschätzte Zusatzdeckung in der KFZ-Versicherung.
18. November 2020
Erweiterte Wildschadenklausel Wildwechsel Verkehrsschld KFZ Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Rhein-Neckar Heidelberg Ludwigshafen

Erweiterte Wildschadenklausel

KFZ
Erweiterung der Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Haarwild. 
7. Dezember 2019
Auto Haus Wand Eigenschadendeckung KFZ Versicherung Versicherungsmakler Christian Willmann Mannheim

Eigenschadendeckung

KFZ
Die Eigenschadendeckung in der KFZ-Versicherung ist eine Besonderheit und mitunter sinnvoll. Denn normalerweise sind Eigenschäden, also Schäden, die Du Dir selbst zufügst nicht versichert.
19. Februar 2020
Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen Roller Mofaschild Versicherungskennzeichen 2019

Teilkasko Moped – Was ist versichert?

Mofa
Falls Du Dich fragst, ob Du Dein Versicherungskennzeichen mit oder ohne Teilkasko beantragst, kannst Du hier nachlesen, was in der Teilkasko für Dein Moped alles drin ist
3 Kommentare
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8. Februar 2019
Zwei Alte Fahrer auf dem Roller

Alte – Junge Fahrer

Mofa
Die magische Altersgrenze beim Moped / Roller / Mofa: 23 Jahre! Deshalb gibt es auch genau 2 Tarife: Ü23 und U23. Die Gnade der späten Geburt trifft beim Roller nicht zu und wer zu jung (U23) ist, der zahlt mehr.
1 Kommentar
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22. Januar 2019
Elektro Scooter Elektroroller E-Scooter

Elektrokleinstfahrzeuge

Mofa
Elektrokleinstfahrzeuge sind der letzte Schrei. Klein, schnell, transportabel und - seit 2019 endlich erlaubt im deutschen Strassenverkehr!
22. Januar 2019
Teilkasko Moped Versicherungskennzeichen Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Heidelberg Ludwigshafen Rhein-Neckar

Fahrzeuge

Mofa
Hier sind alle Fahrzeuge aufgeführt, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen
22. Januar 2019
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Details der KFZ-Versicherung

Schadenfreiheitsrabatt (SFR)

Für Haftpflichtversicherung und für Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) findet eine Anrechnung der bisher schadenfrei gefahrenen Jahre statt. Für jedes Jahr, das Du schadenfrei gefahren bist, wird der SFR weitergestuft, es kommt also ein schadenfreies Jahr hinzu. Wenn Du das erste mal ein KFZ auf Deinen Namen versicherst, beginnst Du mit einer SF0, also null schadenfreien Jahren (allerdings gibt es zahlreiche Möglichkeiten einer Sondereinstufung). Zum 01.01. wird dann auf eine SF1 weitergestuft. Dieser SFR, den Du „erfahren“ hast, gehört Dir. Du kannst ihn „mitnehmen“, wenn Du den Versicherer wechselst.
Wenn im laufenden Jahr ein Versicherungsschaden gemeldet wurde, kann sich mit der nach Schadensregulierung verbundenen Rückstufung (Verlust angerechneter schadenfreier Jahre) der zu zahlende Beitrag erheblich verändern. Durch einen Wechsel der Versicherung ergeben sich in der Folge oft nicht nur erheblich günstigere Beiträge als nach der Rückstufung beim bisherigen Versicherer, vielmehr führen günstigere Rückstufungen bei anderen Versicherern oft zum Erhalt wertvoller schadenfreier Jahre. Dies ist eine typische Aufgabe für einen Versicherungsmakler: Zum Jahreswechsel nachsehen, ob sich aufgrund der Stufung ein Versichererwechsel rentieren würde.

eVB

Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist der moderne Nachfolger der Doppelkarte. Die eVB ist eine Nummer die Du für die Fahrzeugzulassung brauchst. Du bekommst sie bei mir und sie bestätigt der Zulassungsstelle, daß Versicherungsschutz besteht. Denn nur mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung darfst Du ein KFZ zulassen.

Tarifierungsmerkmale in der KFZ-Versicherung

Es gibt eine Vielzahl von Tarifierungsmerkmalen in der KFZ-Versicherung in Mannheim. Angefangen von den Merkmalen des Fahrzeugs über die Jahresfahrleistung bis hin zum Beruf und Arbeitgeber des Versicherungsnehmers. Die KFZ-Versicherer berücksichtigen in ihren Tarifen nicht alle die gleichen Merkmale, deshalb benötige ich möglichst viele und genaue Angaben, damit im Vergleichsrechner alle in Frage kommenden Versicherer mit der richtigen Prämie erscheinen.

Fahrzeugtyp

Ganz entscheidend für die Prämie ist natürlich der Fahrzeugtyp. Jeder PKW wird in die sogenannten Typ- und Regionalklassen eingestuft, getrennt nach Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Diese Typklasseneinstufung wird zentral durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vorgenommen und bildet für jeden Fahrzeugtyp die Schadenquoten ab. Die Regionalklassen bilden das Ganze dann noch auf die einzelnen Zulassungsbezirke ab.

Vereinfacht ausgedrückt heißt das: Je mehr Unfälle mit einem bestimmten Fahrzeugtyp passieren, umso höher ist die Einstufung in der Typklasse für die Haftpflicht. Je öfter ein Fahrzeug geklaut wird, umso höher ist die Einstufung in der Teilkasko usw. Da in den Unfallstatistiken insbesondere junge Fahrer mit vielen Unfällen glänzen, sind in der Folge KFZ relativ teuer in der Haftpflichtversicherung, die bei jungen Fahrern beliebt sind. Zu Golf-II-Zeiten war das z.B. der Golf GTI oder der 3er BMW E36. Erstaunlich erschwinglich dagegen sind 911er Porsche. Die werden nämlich hauptsächlich von Herren im gesetzten Alter bewegt, die über eine große Fahrpraxis verfügen aber noch nicht so alt sind, daß die Sinne nennenswert nachgelassen haben. Also verursacht dieser Fahrzeugtyp relativ wenig Unfälle.

Wenn Du Dir ein neues Fahrzeug zulegen möchtest, dann sieh Dir im Vorfeld doch mal die Typklassen an, denn manchmal entscheidet eine bestimmte Motorisierung darüber, ob das Fahrzeug eher teuer oder günstig in der Versicherung ist.

Fahrerkreis

Der Fahrerkreis ist eines der Tarifmerkmale, das entscheidenden Einfluß auf die Prämie hat, ebenso wie das Fahreralter.
Die meisten Versicherer unterscheiden zwischen Alleinfahrer, festgelegtem Fahrerkreis und beliebigen Fahrern.

Alleinfahrer bedeutet, daß nur Du Dein Auto fährst.
Festgelegter Fahrerkreis können entweder namentlich benannte Personen sein oder beliebige Personen mit festgelegten Altersgrenzen.

Wichtig ist, daß wirklich nur die angegebenen Personen Dein Fahrzeug fahren. Hältst Du Dich nicht daran, kann der Versicherer eine Vertragsstrafe verlangen. Und spätestens im Schadenfall kommts raus.

Tip: Wenn nur ein oder zweimal im Jahr ein anderer Fahrer Dein KFZ fahren soll, z.B. Dein Kind auf Eurer Urlaubsreise, dann kann man das für den begrenzten Zeitraum dem Versicherer nachmelden und muss es nicht für das ganze Versicherungsjahr einschliessen. Die meisten Versicherer berechnen für den zusätzlichen Fahrer im begrenzten Zeitraum keine zusätzliche Prämie, manche haben das sogar in den Bedingungen verankert.

Fahreralter

Das Fahreralter ist mit Abstand das Tarifmerkmal mit dem größten Einfluß auf die Prämie zur KFZ-Versicherung in Mannheim. Insbesondere die jungen Fahrer kosten einen deftigen Aufpreis, aber auch die Alten lassen die Beiträge steigen. Warum das so ist, ist logisch: den jungen Fahrern fehlt die Erfahrung. Davon haben die Alten genug, dafür lassen die Sinne und Reaktionen nach. Beide Altersgruppen haben statistisch eine hohe Beteiligung an Unfällen.

Wo die begleiteten Fahrer mit 17 noch kostenfrei oder mit geringem Aufpreis mitfahren dürfen, kann sich die Prämie mit dem 18. Geburtstag mal eben so verdoppeln! Wenn ich rechtzeitig Bescheid weiß, daß Dein Kind einen Führerschein macht und vielleicht Dein Auto mitbenutzen soll, kann ich in Hinblick darauf den richtigen Versicherer auswählen, so daß Du und Dein Kind unterm Strich eine möglichst kostengünstige Lösung für das Autofahren mit 18 nutzen könnt.

Jahresfahrleistung

Wieviele Kilometer pro Jahr Du mit Deinem Auto fährst, ist ebenfalls prämienrelevant. Logisch, oder? Je mehr Du mit Deinem Auto unterwegs bist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit daß etwas passiert.

Aber aufgepasst: Komm nicht auf die Idee, die KFZ-Versicherung nur mit 6000 Kilometern Jahresfahrleistung abzuschließen um dann aber 15000 km pro Jahr zu fahren. Denn Du gibst bei Beantragung den aktuellen km-Stand an und die Versicherung fragt entweder regelmäßig Deinen km-Stand ab oder möchte dies spätestens bei einem Schadenfall wissen. Kommt dann raus, daß Du erheblich zu viel gefahren bist, kann die Versicherung Prämie nachberechnen. Außerdem wird Dein Tarif angepasst auf die dann von der Versicherung geschätzten höheren Jahresfahrleistung.

Wenn Du nicht weißt wieviel Du fahren wirst, dann rechne es ungefähr aus mit den regelmäßigen Fahrten die Du unternimmst, z.B. zur Arbeit und zu Deinem Hobby, addiere die Urlaubsfahrten und dann hast Du schoneinmal eine gute Basis. Schau nach einem halben Jahr mal auf den Tacho, ob Deine Schätzung hinkommt und falls nicht, meldest Du mir das einfach und wir setzen die Fahrleistung im Vertrag entsprechend nach oben.

Eine Überschreitung der Jahresfahrleistung um 1000-2000 km pro Jahr ist bei den meisten Versicherern übrigens noch in der Toleranzgrenze, wenn es nicht regelmäßig passiert.

Abstellplatz

Viele Versicherer berechnen einen prozentualen Nachlass oder Zuschlag für den Abstellplatz, je nachdem, ob Dein Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage in der Nähe des Hauses/der Wohnung steht, oder an einer öffentlichen Straße.
Eine abgeschlossene Garage schützt Dein KFZ am Besten vor Diebstahl, Einbruch oder Naturgewalten, ein Carport immerhin noch vor allem was von oben kommt. Ein abgeschlossener Stellplatz, egal ob überdacht oder nicht, erschwert den Diebstahl des Fahrzeugs.

Wird Dir, aufgrund des Abstellplatzes, vom Versicherer ein Nachlass gewährt, bist Du verpflichtet dich an diese Vereinbarung zu halten und eine Veränderung dem Versicherer umgehend mitzuteilen.

Mit anderen Worten: Wenn Du einen Nachlass für einen besonderen Abstellplatz, z.B. Garage bekommst, solltest Du Dein KFZ auch ebendort abstellen.

Arbeitgeber / öffentlicher Dienst

Dein Arbeitgeber ist vielleicht bei dem ein oder anderen Tarif gelistet und begründet einen Nachlass. Dies gilt insbesondere für den öffentlichen Dienst. Bist Du dort angestellt oder Beamter, so kommst Du (übrigens nicht nur in der KFZ-Versicherung) in den Genuß des ÖD-Nachlasses. Allerdings verlangen die Versicherer die diesen Nachlass gewähren zumeist eine Bestätigung Deines Arbeitgebers / Dienstherrn, weil sonst könnte ja jeder daherkommen und behaupten er sei Beamter.

Beruf / Branche

Kaum zu glauben, ist aber so: Der Beruf bzw. die Branche und die Arbeitsweise (Innendienst oder Außendienst) sorgt bei manchen Versicherern für unterschiedliche Prämien.

Selbstbeteiligung in Kasko

Die Kasko-Selbstbeteiligung ist natürlich auch mitentscheidend für die Prämie, wenn man eine Kaskodeckung mit abschließt. Üblich sind Selbstbeteiligungen von 150 Euro in Teilkasko und 300 – 500 Euro in der Vollkasko. Ohne Selbstbeteiligung ergibt meistens einen erheblichen Preissprung nach oben.
Je nach Fahrzeugart und -typ kann man davon aber auch abweichen. Bei manchen Kleinkrafträdern oder Rollern ist der Unterschied ob SB 0 oder SB 150 in der Teilkasko fast nicht spürbar. Und bei sehr hochwertigen KFZ wählt man eher eine höhere SB insbesondere in Vollkasko. Oftmals wird das von den Versicherern sowieso verlangt.

KFZ berechnen
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Wenn Du nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigst oder unsicher bezüglich Deines Bedarfs bist, nimm bitte Kontakt zu mir auf.
KFZ-Versicherung in Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann

31. März 2020/0 Kommentare/von Christian Willmann

Beitragsanpassung beim ADAC

KFZ, Kranken, Schutzbrief

Der ADAC passt die Beiträge seiner Schutzbriefe zum 01.04.2020 kräftig an – Zeit über Alternativen nachzudenken.

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31. März 2020/0 Kommentare/von Christian Willmann
Loading broken car on a tow truck. Damage vehicle after crash accident on the highway road. Schutzbrief Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

KFZ-Schutzbrief Antrag BAVC

31. März 2020/von Christian Willmann

KFZ Schutzbrief

Der KFZ-Schutzbrief hilft Dir bei kleineren und größeren Pannen,Unfällen und Problemen rund um Deine Mobilität mit Deinem KFZ und ggf. auf Reisen. Hier erfährst Du welche Leistungen mein bevorzugter Schutzbrief-Anbieter für Dich hat.

Es gibt im Wesentlichen 2 Arten von KFZ-Schutzbriefen: den „Kleinen“ und den „Großen“.
Den kleinen Schutzbrief kannst Du bei Deiner KFZ-Versicherung dazubuchen, er hat grundlegende Leistungsmerkmale bei Panne und Unfall und gilt nur für das versicherte KFZ. Er kostet zwischen 10 und 15 Euro pro Jahr, je nach Versicherer. Wenn Du keinen großen Schutzbrief möchtest oder benötigst, ist dieser kleine, fahrzeugbezogene Schutzbrief unbedingt zu empfehlen. Er bietet einen Basisschutz im Pannenfall und kostet nicht viel.
Der große Schutzbrief ist ein Extra-Vertrag mit erweiterten Leistungen. Er ist fahrzeugunabhängig, beinhaltet zusätzlich sog. Personenleistungen und weitere Extras. Je nach Personenkreis und Geltungsbereich kostet er zwischen ca. 60 und 80 Euro pro Jahr.

Schutzbriefanbieter

Es gibt viele unterschiedliche Anbieter von Schutzbriefen:

  • Automobilclubs (ADAC, ACE, AvD usw.)
  • Rechtsschutzversicherer (Auxilia, D.A.S.)
  • Versicherungsunternehmen (Ergo, Gothaer, usw.)

All diese Lösungen haben Ihre Vorzüge und auch Nachteile, aber darauf möchte ich im Einzelnen gar nicht eingehen. Vielmehr möchte ich Dir die Lösung präsentieren, die ich unterm Strich als die Beste für meine Kunden gefunden habe:

BAVC e.V. Automobil-und Verkehrssicherheitsclub.

Bei meinen Recherchen und Vergleichen ist mir der BAVC insbesondere durch die Leistungen positiv aufgefallen. Die Leistungen des BAVC sind in den Kernbereichen nämlich durchgängig besser/höher als beim ADAC (oder zumindest gleich gut). Noch dazu ist die Prämie günstiger und was mich als Versicherungsmakler besonders freut: Der BAVC verkauft keine Versicherungen an seine Mitglieder, das steht sogar in deren Satzung! Ebenso gibt es keine Clubzeitschrift, nur einen kleinen Newsletter. Und wenn Du Dich fragst, wer denn kommt, wenn Du als BAVC-Mitglied eine Panne hast: Hast Du schonmal die Pannendienstfahrzeuge mit dem roten A vorne drauf gesehen? Genau die.

Die Leistungsübersicht unten ist nicht abschließend. Ich habe die Punkte erwähnt, die ich für einen KFZ-Schutzbrief für relevant erachte und beziehe mich dabei auch nur auf die Produktlinien Mobilschutz Euro/Welt, die in etwa mit einer ADAC-Plus-Mitgliedschaft vergleichbar sind. Es gibt noch weitere Leistungen speziell für Menschen mit Behinderung, sprich mich dazu einfach an.

KFZ-Schutzbrief: Pannenhilfe und Personenschutz

Pannenhilfe


Du hast europaweit Anspruch auf Pannenhilfe für jedes Fahrzeug mit dem Du gerade unterwegs bist – einschließlich Mietwagen und Wohnmobile bis 4t.

Beihilfen


Mit den Beihilfen des BAVC lassen sich Marder- und Motorschäden finanziell besser verschmerzen. An Kosten für Rechtsberatung oder für einen Kfz-Sachverständigen beteiligt sich der BAVC ebenfalls. Und Du hast Anspruch auf kostenlose Services wie Kfz-Bewertung und Tourenplanung. Und noch vieles mehr …

Personenschutz


Wenn ein Krankenrücktransport oder die außerplanmäßige Heimreise organisiert werden muss. Oder wenn DU im Urlaub plötzlich ohne Geld und Papiere dastehst: Der BAVC hilft – rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, weltweit.

Hier beantragen

Pannenhilfe

24-Stunden-Notrufservice

Hilfe und Service rund um die Uhr im Pannenfall in folgenden Ländern: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien, und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Weißrussland sowie den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon, Syrien).

Pannen-/Unfallhilfe, Bergung

Leistungen:

  • Volle Kostenübernahme für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen (bei selbstorganisierter Pannenhilfe bis zu 300 € pro Fall).
  • Volle Kostenerstattung für Fahrzeugbergung.

Der Zuschuss ist nicht kennzeichenbezogen, gilt auch für Mietwagen

Geschützte Fahrzeuge:

  • zulassungspflichtige Krafträder, Quads und Trikes
  • Pkw
  • Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht

sowie ein mitgeführter Wohnwagen, Transport- oder Bootsanhänger

  • Elektro‑Rollstuhl/Scooter gemäß der
    erweiterten Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Nicht geschützte Fahrzeuge:

  • nicht zugelassene Fahrzeuge
  • Schrottfahrzeuge
  • Polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge
  • Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung
  • Fahrzeuge bei Probe‑ und Überführungsfahrten.

Voraussetzungen für Pannenhilfe:

  • Das Fahrzeug muss auf Dich zugelassen, in Deinem Eigentum befindlich oder von Dir als BAVC-Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens geführt (auch bei Mietwagen) worden sein.
  • Bei Nutzung eines auf Dich zugelassenen Fahrzeuges besteht ein Anspruch auf Pannen- und Unfallhilfe auch für einen berechtigten Fahrer.
  • Es muss eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen, wenn das Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße liegen geblieben ist.

Dein Anspruch auf Pannenhilfe:

  • wenn bei einer Panne ein Brems‑, Betriebs- oder Bruchschaden vorliegt
  • nach einem Unfall, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat
  • wenn das Fahrzeug während der Fahrt wegen eines plötzlich auftretenden Defekts liegen bleibt (Motor‑, Vergaser‑ oder Lichtmaschinendefekt)
  • bei parkenden Fahrzeugen (z. B. erschöpfte Batterie, im Fahrzeug eingeschlossene Fahrzeugschlüssel, wegen fehlendem oder falschem Betriebsstoff)
  • wenn das Fahrzeug von der öffentlichen Straße abgekommen ist und nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestelltwerden kann (Bergen)

Nach Fahrzeugausfall/-Diebstahl: Übernachtungs-/Fahrtkosten

ab 50 km Luftline vom ständigen Wohnort entfernt, Alternativ: Mietwagen (ohne Mindestentfernung)

  • Übernachtungen: Kostenerstattung für bis zu 3 Übernachtungen à 85 € je Übernachtung und Person.
  • Kostenerstattung für Weiter- oder Rückfahrt (Bahnfahrt 1. Klasse, alternativ Linienflug Economy-Klasse).
  • Kostenerstattung für Mietwagen für max. 7 Tage à 80 €, im Ausland bis max. 500 €.
  • Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall im Ausland: Erstattung der Kosten für Rücktransport des Fahrzeugs an den Wohnsitz des Versicherten.

Pick-Up-Service Deutschland

Alternativ zu Übernachtungs- und Fahrtkosten:

  • Kostenübernahme für gemeinsamen Transport von Fahrzeug und Insassen, wenn das Fahrzeug nach Panne oder Unfall am nächsten Tag nicht fahrbereit gemacht werden kann.

Ersatzteilversand ins Ausland

ab 50 km Luftline vom ständigen Wohnort entfernt:

  • Beschaffung und Kostenübernahme für Versand von am Schadenort nicht verfügbarer Ersatzteile.

Fahrzeugverzollung/-verschrottung im Ausland

ab 50 km Luftline vom ständigen Wohnort entfernt:

  • Übernahme der Verfahrenskosten für ggf. erforderliche Verzollung oder der Kosten für Verschrottung des Fahrzeugs.

Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall

ab 50 km Luftline vom ständigen Wohnort entfernt:

  • Anteilige Kostenerstattung für Rückholung des Fahrzeugs bei Krankheit oder Tod des Fahrers sowie Kostenerstattung für Übernachtungen der Insassen für bis zu 3 Nächte à 85 € pro Nacht und Person.

Fahrzeugunterstellung nach Panne, Unfall oder Fahrzeugdiebstahl im Ausland

Ab 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnort entfernt:

  • Kostenübernahme für Unterstellung des Fahrzeugs vor Rücktransport, Verzollung oder Verschrottung für bis zu zwei Wochen.

Hilfe bei Naturkatastrophen im Ausland

  • Hilfe bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und Kostenerstattung für 3 Übernachtungen.
  • Alternativ, bei Weiter- oder Rückfahrt:
    Kosten der Weiter‑ oder Rückfahrt und 1 Übernachtung sowie die Mehrkosten für Verpflegung. Fahrzeugabholung, falls das Fahrzeug am Schadenort zurückgelassen werden muss.

Hilfe in besonderen Notfällen

  • Organisation erforderlicher Maßnahmen und Kostenübernahme dafür bis zu 500 €.

Fahrradschutz

  • Kostenerstattung für die Reparatur eines auf der Reise benutzten und notwendigen Fahrrades oder Pedelecs bis zu max. 75 €
  • bei Diebstahl und dadurch bedingten Reiseabbruch Erstattung der Mehrkosten für Rückreise zum Heimat-, Ausgangs- oder Zielort der Tagesetappe bis zu 250 € je Versicherungsfall (Inland oder angrenzendes Ausland).

Kfz-Unfallversicherung

  • Bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs leisten wir eine Invaliditätsgrundsumme von 50.000 € für Fahrer und berechtigte Insassen bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 20 %. Die Kfz-Unfallversicherung (Insassenunfall) ist nach dem Pauschalsystem abgeschlossen.
Hier beantragen

Personenschutz

Krankenrücktransport

Wenn medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet:

  • Übernahme der Mehrkosten für einen Krankenrücktransport, im Inland bis 2.500 €
  • aus dem Ausland unbegrenzte Kostenübernahme für Rücktransport, sowie für eine mitversicherte Begleitperson, falls erforderlich

Ambulante Behandlungen

  • Information über ärztliche Versorgung vor Ort
  • Benennung eines deutsch oder englisch sprechenden Arztes (sofern möglich)

Krankenhausaufenthalte, Krankenbesuch

  • Betreuungsleistungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes, u.a. Kontaktherstellung zwischen Hausarzt und behandelnden Ärzten vor Ort
  • Benachrichtigung der Angehörigen
  • Kostenübernahme für Besuch durch Angehörige (bei mindestens 5 Tagen Krankenhausaufenthalt)

Suchen, Retten und Bergen

  • Kostenerstattung bis zu 5.000 € für das Suchen, Retten und Bergen von Personen.

Überführung und Bestattung

  • Organisation und Kostenübernahme für Bestattung im Ausland oder Überführung (auch im Inland) zum Bestattungsort.

Rückholung von Kindern

  • Für Kinder unter 18 Jahren
    • Übernahme der Kosten für Rückfahrt mit einer Begleitperson per Bahn 2. Klasse einschl. Zuschlägen sowie
    • Taxikosten bis 25 €
  • Keine Altersbegrenzung für Kinder, die aufgrund einer Behinderung auf ständige Betreuung angewiesen sind.

Arzneimittelversand

  • Bei Verlust ärztlich verordneter Arzneimittel auf Reisen Beschaffung und Versand von Ersatzpräparaten in Abstimmung mit dem Hausarzt.

Verlust von Reisedokumenten

  • Hilfe bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten.

Verlust von Reisezahlungsmitteln

  • Kontaktherstellung zur Hausbank
  • Hilfe bei ggf. erforderlicher Sperrung abhanden gekommener Kredit- und EC-Karten
  • Bereitstellung eines kurzfristigen Darlehens bis max. 1.500 €

Hilfe bei Strafverfolgungsmaßnahmen

  • Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts oder Dolmetschers
  • Kostenvorschuss für Gerichtskosten (bis zu 3.000 €) und
  • zur Hinterlegung einer Strafkaution (zusätzlich bis zu 13.000 €).

Hilfe bei Umbuchungen / Verspätungen

  • Hilfe bei der Umbuchung aufgrund versäumter, verspäteter oder ausgefallener gebuchter Verkehrsmittel
  • auf Wunsch Information Dritter über den geänderten Reiseverlauf.

Rückreise bei Reiseabbruch

  • Organisation der außerplanmäßigen Rückreise und
  • Übernahme dadurch entstehender Mehrkosten z. B. nach Tod, schwerem Unfall oder Erkrankung der versicherten Person, ihrer Reisebegleitung oder nicht mitreisender Angehöriger.
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Beihilfen und Services

Tierkollision, Marderbiss

Für Fahrzeugschäden durch Tierkollision oder Marderbiss erhältst Du einmalig 300,– € pro Jahr für Reparatur- und Materialkosten, wenn der Schaden nicht durch eine Versicherung übernommen wird.

  • Erklärung, daß das beschädigte Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt vom BAVC-Mitglied gefahren wurde
  • Bestätigung der Polizei oder Forstbehörde
  • Quittierte Reparaturrechnung der Werkstatt bzw. eine Kopie der Abrechnung der Versicherung

anwaltliche Erstberatung / KFZ-Sachverständiger

Du erhältst bis zu 100 € einmal jährlich für eine erste anwaltliche Rechtsberatung, egal in welchem Rechtsbereich. Alternativ gilt diese Beihilfe für einen KFZ-Sachverständigen der ein Fahrzeug vor dem Kauf oder Verkauf prüft oder zu Garantieleistungen beim Kauf eines Fahrzeuges berät.

  • Originalrechnung über die Gebühr für eine Erstberatung bzw.
  • Originalrechnung des KFZ-Sachverständigen

Sicherheitstraining

Für die Teilnahme an einem Sicherheitstraining für PKW oder Motorräder des DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) oder für eine Fortbildung für Fahranfänger mit Fahrerlaubnis auf Probe

erhältst Du bis zu 50 €. Die Beihilfe gilt auch für Senioren, die bei einem Fahrlehrer ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen.

  • Teilnahmebescheinigung
  • Original der Rechnung / Quittung

Fahrradpanne

Nach einer Panne / einem Unfall mit dem Fahrrad in Deutschland und den Nachbarländern erhältst Du für eine mobile Pannenhilfe oder den Transport in eine Werkstatt, eine Kostenerstattung von bis zu 50 €. Kann das Fahrrad nicht am Schadentag repariert werden und Du nutzt an diesem oder am Folgetag ein Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder ein Leihfahrrad erhältst Du dafür bis zu 50 €. Eine Erstattung von bis zu 50 € gilt auch für das behördlich angewiesen Bergen oder für den Rücktransport Deines gestohlenen Fahrrads nach Auffinden. Bei technischen Problemen mit dem Fahrrad informieren wir Dich über die nächstgelegene Fahrradwerkstatt und benennen auf Wunsche einen Bed + Bike Gastbetrieb in Deiner Nähe.

  • Eigentumsnachweis
  • Originalrechnung für eine mobile Pannenhilfe (für Kosten nach Panne/Unfall)
  • Originalrechnung zum Transport oder direkt ausgeführte Reparatur (für Kosten für den Transport)
  • Behördliche Anweisung eines Bergens (für die Kosten nach Bergen)
  • Diebstahlsanzeige (für die Kostenübernahme bei Rücktransport)
  • Original der Rechnung / Quittung

Motorschaden

Nach einem Motorschaden an einem auf Dich zugelassenen Fahrzeug erhältst Du einmalig pro Jahr bis zu 154 € für einen Austausch oder Teilemotor, wenn die Rechnung dafür mindestens 500 € beträgt. Die Beihilfe gilt nicht für Schäden am Getriebe oder der Lichtmaschine.

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Quittierte Werkstattrechnung

Glasbruch

Bei Glasbruch erhältst Du bis zu 60 €. Die Beihilfe gilt nicht für Glühlampen und bei Totalschaden.

  • Regulierungsschreiben der Versicherung
  • Reparatur- oder Ersatzteilrechnung

Erste-Hilfe-Kurs

Für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs bekommst Du einen Zuschuss von 30 €.

  • Teilnahmebescheinigung
  • Original der Rechnung / Quittung

Unfallschaden

Für Sachschäden in Folge einer Bergung oder dem Transport von Verletzten nach einem Verkehrsunfall erhältst Du bis zu 500 €.

  • Polizeiliche Bestätigung des Unfalls oder die Aussage von 2 Zeugen
  • Beschreibung der erbrachten Hilfeleistung
  • Reparatur oder Reinigungsrechnung

Fahrzeugschäden / Unfallflucht

Für Fahrzeugschäden an einem auf Dich zugelassenen Fahrzeug durch gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr durch Unbekannt erhältst Du bis zu 300 €.

  • Polizeiliche Bestätigung/Strafanzeige gegen Unbekannt
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Kurze Schilderung des Tathergangs
  • Kopie der letzten Prämienrechnung des Versicherers
  • Quittierte Reparaturrechnung

Falschbetankung

Hast Du ein auf Dich zugelassenes Fahrzeug mit ungeeigneten Kraftstoff betankt oder ungeeignete Betriebsstoffe verwendet, erhältst Du zusätzlich zu den Abschleppkosten bis zu 200 € für das Entfernen der Stoffe. Folgekosten sind ausgenommen.

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Quittierte Werkstattrechnung

Ich kann den BAVC nur empfehlen. Ich hatte einen Motorschaden und die komplette Abwicklung von Abschleppen bis zum Mietwagen lief schnell und unkompliziert.

Alexander S.Mannheim

Als wir im Campingurlaub in Italien eine Panne hatten, half uns der BAVC schnell und kompetent. Er vermittelte uns eine Werkstatt und organisierte den Ersatzteilversand dorthin.

Mareike W.Heidelberg

Eines Morgens sprang mein Wagen nicht an. Ausgerechnet als ich ihn dringend brauchte. Der BAVC organisierte in kürzester Zeit ein Ersatzfahrzeug, so daß ich sofort wieder mobil war. Mein Wagen wurde unterdessen in die Werkstatt geschleppt.

Herbert K.Ludwigshafen
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Wenn Du nähere Informationen benötigst oder unsicher bezüglich Deines Bedarfs bist, nimm bitte Kontakt zu mir auf.
KFZ-Schutzbrief in Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann.

  • BAVC_Beitragsordnung
  • Leistungsverzeichnis Mobilschutz Euro
  • Leistungsverzeichnis Mobilschutz Welt
31. März 2020/von Christian Willmann
KFZ-Versicherung Mannheim Versichewrungsmakler Christian Willmann

KFZ-Versicherung

KFZ VERSICHERUNG
KFZ VERSICHERUNG
KFZ BERECHNEN
KFZ BERECHNEN

Die Prämie einer Kfz-Versicherung in Mannheim hängt von sehr vielen Tarifierungsmerkmalen ab, da der Versicherungsschutz exakt auf das individuelle Risiko hin angepasst wird. So kommt es unter anderem auf das Fahrzeug, den Zulassungsort, Alter und Risikoprofil der Fahrer, nächtlicher Fahrzeugstandort, jährliche Kilometerleistung usw. an. Eine scheinbar geringfügige Abweichung führt zu einer Veränderung der Risikosituation und damit zu einer anderen Prämie.

Du kannst Dein KFZ entweder selbst berechnen oder ein Angebot anfordern. Oder einenTermin für eine Online-Beratung vereinbaren.

KFZ berechnen
Angebot Anfordern

KFZ-Versicherung wechseln

Eine jährliche Überprüfung des Versicherungsschutzes ist sinnvoll, da die Tarife regelmäßig geändert werden. Das Preis-/Leistungsverhältnis zwischen den Versicherern unterliegt somit ständigen Veränderungen.
Besonders wichtig ist die Überprüfung unmittelbar zum Jahreswechsel, wenn im laufenden Jahr ein Versicherungsschaden gemeldet wurde, denn mit der nach Schadensregulierung verbundenen Rückstufung (Verlust angerechneter schadenfreier Jahre) verändert sich der zu zahlende Beitrag erheblich. Durch den Wechsel der Versicherung ergeben sich in der Folge oft nicht nur erheblich günstigere Beiträge als nach der Rückstufung beim bisherigen Versicherer, vielmehr führen günstigere Rückstufungen bei anderen Versicherern oft zum Erhalt wertvoller schadenfreier Jahre.

Für einen Wechsel der KFZ-Versicherung bin ich gerne Dein Ansprechpartner. Ich unterstütze Dich in dem Wechselprozeß  bzw. erledige dies als Dein Versicherungsmakler im Vollservice, von der Berechnung über die Kündigung des alten Vertrags bis hin zum Neuabschluss. Du hast so gut wie keine Arbeit damit.

KFZ-Versicherung: Haftpflicht, Teil- und Vollkasko

KFZ-Haftpflicht



Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jedes Kraftfahrzeug also z.B. PKW. Sie ersetzt Schäden Dritter, die durch Dein KFZ schuldhaft verursacht werden. Für die Zulassung benötigst Du eine eVB.

Teilkasko



Die Fahrzeugteilversicherung (sogenannte Teilkasko) leistet für Schäden am eigenen Fahrzeug durch Brand und Diebstahl, bei Glas- und Haarwildschäden. Darüber hinaus gibt es viele Erweiterungen, die den Standard-Teilkaskoschutz ergänzen.

Vollkasko



Die Fahrzeugvollversicherung (sogenannte Vollkasko) leistet neben dem Umfang der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) auch für Vandalismusschäden und selbst verursachte Schäden (Unfälle) am eigenen KFZ.

Leistungserweiterungen in der KFZ-Versicherung

Loading broken car on a tow truck. Damage vehicle after crash accident on the highway road. Schutzbrief Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Schutzbrief

KFZ
Der "kleine Schutzbrief" als Ergänzung zum KFZ-Versicherungsvertrag und seine grundlegenden Pannenhilfeleistungen.
14. Juli 2020
Map of Europe and hearts with flags of european countries. Auslandsschadenschutz KFZ Wohnmobil Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Auslandsschadenschutz KFZ

KFZ
Erleidest Du mit Deinem Wohnmobil im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat.
4. Oktober 2021
Neuwertentschädigung Kaufwertentschädigung Schutzbrief Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Neuwertentschädigung

KFZ
8. Oktober 2020
Marderbiss Tierbiss Teilkasko KFZ-Versicherung Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Marderbiss

KFZ
Der direkte Marderbiss- und Tierbissschaden in der Teilkaskoversicherung
17. Februar 2020
Küste Auto Mallorca-Police KFZ Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Rhein-Neckar Heidelberg Ludwigshafen

Mallorca-Police

KFZ
Eine KH-Zusatzversicherung für im Ausland gemietete versicherungspflichtige Fahrzeuge. Zweck: Ist die für das Mietfahrzeug abgeschlossene KH-Deckungssumme geringer als die Höhe des Schadens, muss der Mieter des Fahrzeugs für die Differenz aufkommen - in diesem Fall springt die Mallorca-Police (bis zur Höhe der abgeschlossenen Deckungssumme) ein.
7. Dezember 2019
Schaden Scheinwerfer Auto Kein-Abzug-neu-für-Alt KFZ Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Rhein-Neckar Heidelberg Ludwigshafen

Kein Abzug Neu für Alt

KFZ
Der Versicherer verzichtet bei der Regulierung eines Schadens auf einen dem Alter und der Abnutzung des Fahrzeugs entsprechenden Abzug der Kosten der Ersatzteile und der Lackierung.
7. Dezember 2019
Neuwertentschädigung Kaufwertentschädigung Schutzbrief Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Kaufwertentschädigung

KFZ
Die Kaufwertentschädigung ist ein Leistungsmerkmal der Kaskoversicherung für Gebrauchtfahrzeuge und ist sinnvoll für fast neue Gebrauchtfahrzeuge, z.B. Tageszulassungen.
8. Oktober 2020
Gap-Deckung Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

GAP-Deckung

KFZ
GAP-Deckung bei Kredit- oder Leasingfahrzeugen Der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages aufgrund Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag zum Finanzierungs-Restbetrag oder der Leasingrestforderung.
10. Februar 2020
Depositphotos_52255689_xl-2015 Fahrereschutzversicherung KFZ Wohnmobil Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Fahrerschutzversicherung

KFZ
Der Fahrerschutz in der KFZ-Versicherung ist die empfehlenswerteste und gleichzeitig  meist unterschätzte Zusatzdeckung in der KFZ-Versicherung.
18. November 2020
Erweiterte Wildschadenklausel Wildwechsel Verkehrsschld KFZ Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Rhein-Neckar Heidelberg Ludwigshafen

Erweiterte Wildschadenklausel

KFZ
Erweiterung der Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Haarwild. 
7. Dezember 2019
Auto Haus Wand Eigenschadendeckung KFZ Versicherung Versicherungsmakler Christian Willmann Mannheim

Eigenschadendeckung

KFZ
Die Eigenschadendeckung in der KFZ-Versicherung ist eine Besonderheit und mitunter sinnvoll. Denn normalerweise sind Eigenschäden, also Schäden, die Du Dir selbst zufügst nicht versichert.
19. Februar 2020
Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen Roller Mofaschild Versicherungskennzeichen 2019

Teilkasko Moped – Was ist versichert?

Mofa
Falls Du Dich fragst, ob Du Dein Versicherungskennzeichen mit oder ohne Teilkasko beantragst, kannst Du hier nachlesen, was in der Teilkasko für Dein Moped alles drin ist
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8. Februar 2019
Zwei Alte Fahrer auf dem Roller

Alte – Junge Fahrer

Mofa
Die magische Altersgrenze beim Moped / Roller / Mofa: 23 Jahre! Deshalb gibt es auch genau 2 Tarife: Ü23 und U23. Die Gnade der späten Geburt trifft beim Roller nicht zu und wer zu jung (U23) ist, der zahlt mehr.
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Details der KFZ-Versicherung

Schadenfreiheitsrabatt (SFR)

Für Haftpflichtversicherung und für Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) findet eine Anrechnung der bisher schadenfrei gefahrenen Jahre statt. Für jedes Jahr, das Du schadenfrei gefahren bist, wird der SFR weitergestuft, es kommt also ein schadenfreies Jahr hinzu. Wenn Du das erste mal ein KFZ auf Deinen Namen versicherst, beginnst Du mit einer SF0, also null schadenfreien Jahren (allerdings gibt es zahlreiche Möglichkeiten einer Sondereinstufung). Zum 01.01. wird dann auf eine SF1 weitergestuft. Dieser SFR, den Du „erfahren“ hast, gehört Dir. Du kannst ihn „mitnehmen“, wenn Du den Versicherer wechselst.
Wenn im laufenden Jahr ein Versicherungsschaden gemeldet wurde, kann sich mit der nach Schadensregulierung verbundenen Rückstufung (Verlust angerechneter schadenfreier Jahre) der zu zahlende Beitrag erheblich verändern. Durch einen Wechsel der Versicherung ergeben sich in der Folge oft nicht nur erheblich günstigere Beiträge als nach der Rückstufung beim bisherigen Versicherer, vielmehr führen günstigere Rückstufungen bei anderen Versicherern oft zum Erhalt wertvoller schadenfreier Jahre. Dies ist eine typische Aufgabe für einen Versicherungsmakler: Zum Jahreswechsel nachsehen, ob sich aufgrund der Stufung ein Versichererwechsel rentieren würde.

eVB

Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist der moderne Nachfolger der Doppelkarte. Die eVB ist eine Nummer die Du für die Fahrzeugzulassung brauchst. Du bekommst sie bei mir und sie bestätigt der Zulassungsstelle, daß Versicherungsschutz besteht. Denn nur mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung darfst Du ein KFZ zulassen.

Tarifierungsmerkmale in der KFZ-Versicherung

Es gibt eine Vielzahl von Tarifierungsmerkmalen in der KFZ-Versicherung in Mannheim. Angefangen von den Merkmalen des Fahrzeugs über die Jahresfahrleistung bis hin zum Beruf und Arbeitgeber des Versicherungsnehmers. Die KFZ-Versicherer berücksichtigen in ihren Tarifen nicht alle die gleichen Merkmale, deshalb benötige ich möglichst viele und genaue Angaben, damit im Vergleichsrechner alle in Frage kommenden Versicherer mit der richtigen Prämie erscheinen.

Fahrzeugtyp

Ganz entscheidend für die Prämie ist natürlich der Fahrzeugtyp. Jeder PKW wird in die sogenannten Typ- und Regionalklassen eingestuft, getrennt nach Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Diese Typklasseneinstufung wird zentral durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vorgenommen und bildet für jeden Fahrzeugtyp die Schadenquoten ab. Die Regionalklassen bilden das Ganze dann noch auf die einzelnen Zulassungsbezirke ab.

Vereinfacht ausgedrückt heißt das: Je mehr Unfälle mit einem bestimmten Fahrzeugtyp passieren, umso höher ist die Einstufung in der Typklasse für die Haftpflicht. Je öfter ein Fahrzeug geklaut wird, umso höher ist die Einstufung in der Teilkasko usw. Da in den Unfallstatistiken insbesondere junge Fahrer mit vielen Unfällen glänzen, sind in der Folge KFZ relativ teuer in der Haftpflichtversicherung, die bei jungen Fahrern beliebt sind. Zu Golf-II-Zeiten war das z.B. der Golf GTI oder der 3er BMW E36. Erstaunlich erschwinglich dagegen sind 911er Porsche. Die werden nämlich hauptsächlich von Herren im gesetzten Alter bewegt, die über eine große Fahrpraxis verfügen aber noch nicht so alt sind, daß die Sinne nennenswert nachgelassen haben. Also verursacht dieser Fahrzeugtyp relativ wenig Unfälle.

Wenn Du Dir ein neues Fahrzeug zulegen möchtest, dann sieh Dir im Vorfeld doch mal die Typklassen an, denn manchmal entscheidet eine bestimmte Motorisierung darüber, ob das Fahrzeug eher teuer oder günstig in der Versicherung ist.

Fahrerkreis

Der Fahrerkreis ist eines der Tarifmerkmale, das entscheidenden Einfluß auf die Prämie hat, ebenso wie das Fahreralter.
Die meisten Versicherer unterscheiden zwischen Alleinfahrer, festgelegtem Fahrerkreis und beliebigen Fahrern.

Alleinfahrer bedeutet, daß nur Du Dein Auto fährst.
Festgelegter Fahrerkreis können entweder namentlich benannte Personen sein oder beliebige Personen mit festgelegten Altersgrenzen.

Wichtig ist, daß wirklich nur die angegebenen Personen Dein Fahrzeug fahren. Hältst Du Dich nicht daran, kann der Versicherer eine Vertragsstrafe verlangen. Und spätestens im Schadenfall kommts raus.

Tip: Wenn nur ein oder zweimal im Jahr ein anderer Fahrer Dein KFZ fahren soll, z.B. Dein Kind auf Eurer Urlaubsreise, dann kann man das für den begrenzten Zeitraum dem Versicherer nachmelden und muss es nicht für das ganze Versicherungsjahr einschliessen. Die meisten Versicherer berechnen für den zusätzlichen Fahrer im begrenzten Zeitraum keine zusätzliche Prämie, manche haben das sogar in den Bedingungen verankert.

Fahreralter

Das Fahreralter ist mit Abstand das Tarifmerkmal mit dem größten Einfluß auf die Prämie zur KFZ-Versicherung in Mannheim. Insbesondere die jungen Fahrer kosten einen deftigen Aufpreis, aber auch die Alten lassen die Beiträge steigen. Warum das so ist, ist logisch: den jungen Fahrern fehlt die Erfahrung. Davon haben die Alten genug, dafür lassen die Sinne und Reaktionen nach. Beide Altersgruppen haben statistisch eine hohe Beteiligung an Unfällen.

Wo die begleiteten Fahrer mit 17 noch kostenfrei oder mit geringem Aufpreis mitfahren dürfen, kann sich die Prämie mit dem 18. Geburtstag mal eben so verdoppeln! Wenn ich rechtzeitig Bescheid weiß, daß Dein Kind einen Führerschein macht und vielleicht Dein Auto mitbenutzen soll, kann ich in Hinblick darauf den richtigen Versicherer auswählen, so daß Du und Dein Kind unterm Strich eine möglichst kostengünstige Lösung für das Autofahren mit 18 nutzen könnt.

Jahresfahrleistung

Wieviele Kilometer pro Jahr Du mit Deinem Auto fährst, ist ebenfalls prämienrelevant. Logisch, oder? Je mehr Du mit Deinem Auto unterwegs bist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit daß etwas passiert.

Aber aufgepasst: Komm nicht auf die Idee, die KFZ-Versicherung nur mit 6000 Kilometern Jahresfahrleistung abzuschließen um dann aber 15000 km pro Jahr zu fahren. Denn Du gibst bei Beantragung den aktuellen km-Stand an und die Versicherung fragt entweder regelmäßig Deinen km-Stand ab oder möchte dies spätestens bei einem Schadenfall wissen. Kommt dann raus, daß Du erheblich zu viel gefahren bist, kann die Versicherung Prämie nachberechnen. Außerdem wird Dein Tarif angepasst auf die dann von der Versicherung geschätzten höheren Jahresfahrleistung.

Wenn Du nicht weißt wieviel Du fahren wirst, dann rechne es ungefähr aus mit den regelmäßigen Fahrten die Du unternimmst, z.B. zur Arbeit und zu Deinem Hobby, addiere die Urlaubsfahrten und dann hast Du schoneinmal eine gute Basis. Schau nach einem halben Jahr mal auf den Tacho, ob Deine Schätzung hinkommt und falls nicht, meldest Du mir das einfach und wir setzen die Fahrleistung im Vertrag entsprechend nach oben.

Eine Überschreitung der Jahresfahrleistung um 1000-2000 km pro Jahr ist bei den meisten Versicherern übrigens noch in der Toleranzgrenze, wenn es nicht regelmäßig passiert.

Abstellplatz

Viele Versicherer berechnen einen prozentualen Nachlass oder Zuschlag für den Abstellplatz, je nachdem, ob Dein Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage in der Nähe des Hauses/der Wohnung steht, oder an einer öffentlichen Straße.
Eine abgeschlossene Garage schützt Dein KFZ am Besten vor Diebstahl, Einbruch oder Naturgewalten, ein Carport immerhin noch vor allem was von oben kommt. Ein abgeschlossener Stellplatz, egal ob überdacht oder nicht, erschwert den Diebstahl des Fahrzeugs.

Wird Dir, aufgrund des Abstellplatzes, vom Versicherer ein Nachlass gewährt, bist Du verpflichtet dich an diese Vereinbarung zu halten und eine Veränderung dem Versicherer umgehend mitzuteilen.

Mit anderen Worten: Wenn Du einen Nachlass für einen besonderen Abstellplatz, z.B. Garage bekommst, solltest Du Dein KFZ auch ebendort abstellen.

Arbeitgeber / öffentlicher Dienst

Dein Arbeitgeber ist vielleicht bei dem ein oder anderen Tarif gelistet und begründet einen Nachlass. Dies gilt insbesondere für den öffentlichen Dienst. Bist Du dort angestellt oder Beamter, so kommst Du (übrigens nicht nur in der KFZ-Versicherung) in den Genuß des ÖD-Nachlasses. Allerdings verlangen die Versicherer die diesen Nachlass gewähren zumeist eine Bestätigung Deines Arbeitgebers / Dienstherrn, weil sonst könnte ja jeder daherkommen und behaupten er sei Beamter.

Beruf / Branche

Kaum zu glauben, ist aber so: Der Beruf bzw. die Branche und die Arbeitsweise (Innendienst oder Außendienst) sorgt bei manchen Versicherern für unterschiedliche Prämien.

Selbstbeteiligung in Kasko

Die Kasko-Selbstbeteiligung ist natürlich auch mitentscheidend für die Prämie, wenn man eine Kaskodeckung mit abschließt. Üblich sind Selbstbeteiligungen von 150 Euro in Teilkasko und 300 – 500 Euro in der Vollkasko. Ohne Selbstbeteiligung ergibt meistens einen erheblichen Preissprung nach oben.
Je nach Fahrzeugart und -typ kann man davon aber auch abweichen. Bei manchen Kleinkrafträdern oder Rollern ist der Unterschied ob SB 0 oder SB 150 in der Teilkasko fast nicht spürbar. Und bei sehr hochwertigen KFZ wählt man eher eine höhere SB insbesondere in Vollkasko. Oftmals wird das von den Versicherern sowieso verlangt.

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Wenn Du nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigst oder unsicher bezüglich Deines Bedarfs bist, nimm bitte Kontakt zu mir auf.
KFZ-Versicherung in Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann

10. Oktober 2019/von Christian Willmann

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21. August 2019/0 Kommentare/von Christian Willmann

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26. Juni 2018/von Christian Willmann
Loading broken car on a tow truck. Damage vehicle after crash accident on the highway road. Schutzbrief Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Schutzbrief

KFZ

Schutzbrief im KFZ-Versicherungsvertrag

Loading broken car on a tow truck. Damage vehicle after crash accident on the highway road. Schutzbrief Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Der mitunter auch liebevoll genannte „kleine Schutzbrief“ ist eine Ergänzung des KFZ-Versicherungsvertrags und daher auch eben an diesen Vertrag bzw. das dort versicherte KFZ gebunden.

Er beinhaltet bei Panne oder Unfall:

  • Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
  • Abschleppen des Fahrzeugs
  • Bergen des Fahrzeugs

Zusätzliche Hilfen bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung vom Wohnort:

  • Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
  • Übernachtung
  • Mietwagen
  • Ersatzteilversand

Je nach Versicherer gibt es Unterschiede oder noch weitere Leistungen. Aber die grundlegenden Schutzbriefleistungen sind eigentlich immer gleich.

Er ist nicht so umfänglich wie ein „großer“ Schutzbrief, dafür ist der Preis aber auch klein. Je nach Versicherer zwischen 9 und 15 Euro für einen PKW pro Jahr.

Die einzelnen Leistungspunkte sind auf der Seite Schutzbrief nochmal genauer beschrieben. Dort kannst Du Dich auch generell über den großen Schutzbrief und meine Empfehlung, den BAVC informieren.

KFZ-Versicherung mit Schutzbrief berechnen KFZ Versicherung Info

KFZ-Versicherung in Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann

14. Juli 2020/0 Kommentare/von Christian Willmann
Marderbiss Tierbiss Teilkasko KFZ-Versicherung Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Tierbiss Wohnmobil

Wohnmobil

Marderbiss- und Tierbissschäden Wohnmobil

Marderbiss Tierbiss Teilkasko KFZ-Versicherung Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Durch Marderbiss / Tierbiss unmittelbar verursachte Schäden.

Also alles was der Marder oder das Tier am Auto zerbeisst. Im Sondertarif der MMV für Wohnmobile sind diese Schäden INCL. Folgeschäden (!) bis 4000 Euro mitversichert. Das ist so wichtig, weil die Kosten der Folgeschäden ein Vielfaches des eigentlichen Marder- oder Tierbissschadens betragen können.

Es handelt sich hierbei um eine Leistung der Teilkaskoversicherung.

Anfrage Wohnmobilversicherung

Wohnmobilversicherung in Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann

9. Dezember 2020/0 Kommentare/von Christian Willmann
Map of Europe and hearts with flags of european countries. Auslandsschadenschutz KFZ Wohnmobil Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Auslandsschadenschutz KFZ

KFZ

Auslandsschadenschutz KFZ

Map of Europe and hearts with flags of european countries. Auslandsschadenschutz KFZ Wohnmobil Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Der Auslandsschadenschutz in der KFZ-Versicherung ist eine empfehlenswerte Zusatzdeckung in der KFZ-Versicherung.
Erleidest Du mit Deinem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre.
Mit anderen Worten: Du kannst Deine Ansprüche bei Deinem eigenen KFZ-Haftpflichtversicherer geltend machen und dieser wird nach deutschem Recht regulieren.
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass sich der Unfall im Geltungsbereich ereignet und der Unfallgegner das Fahrzeug gebraucht. Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist.

Anfrage KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherung in Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann

4. Oktober 2021/0 Kommentare/von Christian Willmann
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Portfolio Einträge

Loading broken car on a tow truck. Damage vehicle after crash accident on the highway road. Schutzbrief Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

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Marderbiss Tierbiss Teilkasko KFZ-Versicherung Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Tierbiss Wohnmobil

Map of Europe and hearts with flags of european countries. Auslandsschadenschutz KFZ Wohnmobil Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Auslandsschadenschutz KFZ

Neuwertentschädigung Kaufwertentschädigung Schutzbrief Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Neuwertentschädigung

Marderbiss Tierbiss Teilkasko KFZ-Versicherung Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

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Küste Auto Mallorca-Police KFZ Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Rhein-Neckar Heidelberg Ludwigshafen

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Schaden Scheinwerfer Auto Kein-Abzug-neu-für-Alt KFZ Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Rhein-Neckar Heidelberg Ludwigshafen

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Neuwertentschädigung Kaufwertentschädigung Schutzbrief Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

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Gap-Deckung Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

GAP-Deckung

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